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18.12.2012

Winterurlaub im Schnee - Ein Pistenunfall kann teuer werden

 
Herr Rossi aus Mailand ist ein begeisterter Skifahrer. Auch in diesem Winter bucht er eine Woche Pistenspaß, diesmal im schneesicheren Österreich. Aber diesmal geht nicht alles glatt, eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: Herr Rossi stürzt und verletzt sich und muss mit dem Hubschrauber geborgen werden. Der Unfall geht glimpflich aus, nach ein paar Tagen im Krankenhaus kann Herr Rossi die Heimreise antreten. Ein paar Wochen später, eine böse Überraschung: Der Flugrettungsdienst schickt ihm eine Rechnung von über 3000 Euro nach.
Herr Rossi ist äußerst überrascht, denn es hatte sich um einen notwendigen Einsatz gehandelt, er hatte seine Europäische Krankenversicherungskarte dabei und in Italien hätte er je nach Region nichts oder nur eine kleine Kostenbeteiligung über ein Ticket bezahlen müssen, daher weigert er sich zunächst die Rechnung zu begleichen.

Nicht ganz so teuer wird es für Familie Bianchi aus Pisa. Auch sie verbringt eine "weiße Woche" in einem berühmten österreichischem Wintersportort. Die 15-jährige Tochter kommt eines Nachmittags unverhofft zu Sturz: das Knie schmerzt, der Schreck ist groß. Dankbar nimmt sie die Hilfe der Pistenrettung an, die sie im Ackja zur Bergstation der Seilbahn transportiert. Dort wird sie von den Eltern in Empfang genommen und kann auf eigenen Beinen zurück ins Hotel und schließlich die Heimreise antreten. Auch in diesem Fall folgte die Überraschung einige Wochen später auf dem Postweg: Der private Pistenrettungsdienst verlangt für den Bergeeinsatz 250 Euro. Familie Bianchi ist verwundert, ist so ein Bergeeinsatz nicht grundsätzlich kostenlos?

Wer zum Skiurlaub ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt Gedanken machen, ob er im Falle eines Pistenunfalls angemessen versichert ist. Die Europäische Krankenversicherungskarte gehört natürlich bei jeder Fahrt ins EU-Ausland, nach Norwegen, Island und in die Schweiz in die Geldtasche. Man bedenke aber, dass man mit dieser während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts zwar Anspruch auf medizinisch erforderliche öffentliche Gesundheitsdienstleistungen hat, aber zu den selben Bedingungen wie die Bürger des Landes in welchem man sich begibt und eben nicht zu den Bedingungen seines Heimatlands. So muss man damit rechnen, dass auf einen Hubschraubereinsatz auch eine Rechnung von mehreren Tausend Euro folgen kann, die man unter Umständen selbst begleichen muss. Wer die Heimreise nicht mehr selbst organisieren kann, sondern einen Krankentransport zurück nach Hause braucht, muss die Kosten ebenfalls selbst tragen, da auch dies nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte gedeckt ist. Es ist also wichtig, vorab abzuklären, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht - etwa über die Kreditkarte oder über eine Mitgliedschaft bei einem Freizeit- oder Rettungsverein - ob man vielleicht bereits über eine eigene Unfallversicherung verfügt oder ob der Skipass eine Versicherung enthält. Ist dies alles nicht der Fall, sollte man sich überlegen, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Weder Herr Rossi noch die Familie Bianchi hatten eine solche Versicherung. Herr Rossi musste erfahren, dass in Österreich die jeweilige Gebietskrankenkasse nur einen relativ kleinen Pauschalbetrag vergütet, während der große Rest zu Lasten des Patienten geht. In seinem Fall zahlte die Krankenkasse selbst diesen Betrag von 894,93 Euro nicht, den bei Sport- und Touristikunfällen am Berg wird dieser nur übernommen wenn der Hubschraubereinsatz medizinisch notwendig war und wenn für den selben Einsatz auch im Tal ein Hubschrauber notwendig gewesen wäre. Letzteres war nicht der Fall. Familie Bianchi musste erfahren, das die Pistenrettung in Österreich keine Sanitätsdienstleistung ist, sondern eine reine Bergeleistung und von einem privaten Verein oder von den Skiliftbetreibern organisiert wird. Einige verlangen dafür eine Vergütung, andere nicht. Im Fall der Familie Bianchi buchte der Pistendienst die Rechnung aus Kulanz und nach Intervention des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich aus. Im Fall des Herrn Rossi hingegen verzichtete der Rettungsdienst auf die Mahngebühren und stimmte einer Ratenzahlung zu.

Weitere Informationen zu den Sanitätsdienstleistungen im Ausland finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums und auf jener des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen.


Bozen, 18.12.2012
Presse-Information

 

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