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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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07.04.2020

#ichbleibezuhause…und flirte online: Ratgeber für Neueinsteiger und für solche, die es diesmal richtig machen möchten

 
Online Dating-Portale verzeichnen in den letzten Wochen deutliche Anstiege. In Zeiten, wo traditionelle Singletreffs wie Bars und Pubs ihre Tore geschlossen haben, könnte es sein, dass auch manch einer, der bisher dem Online-Dating nicht viel abgewinnen konnte, zum Smartphone oder zum Computer greift und das mit dem digitalen Flirten mal ausprobieren möchte. Damit dieser Einfall nicht zum Reinfall wird, hält das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien ein paar Tipps für Sie bereit.
„Besonders im Moment, wo, wie nie zuvor, online Dating-Portale praktisch konkurrenzlos den Markt beherrschen, kann es nicht schaden, es nicht zu übereilt anzugehen und lieber noch ein zweites Mal nachzusehen, wie das mit den Bedingungen aussieht“, rät Julia Rufinatscha, Beraterin im Europäischen Verbraucherzentrum – Büro Bozen und fährt fort: „Das Geschäft mit der Einsamkeit wird gerade jetzt zum leicht zu vermarktenden Geschäftsmodell und durch Sonderaktionen und GratisPremiumdienste versucht man den Kunden anzulocken und gleichsam zu binden.“ Das EVZ weiß aber nur zu gut, dass solche Lockangebote sehr häufig dazu führen, dass der Verbraucher sich letztendlich, ohne es mitzubekommen, in einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft wiederfindet, und sich dessen nicht selten erst durch die Zahlungsaufforderung bewusst wird.

Und zu den wohl häufigsten Irrtümern, denen Nutzer solcher Single-Plattformen zum Opfer fallen, gehört die Überzeugung, dass die Mitgliedschaften von allein ablaufen oder man zumindest früh genug auf eine Verlängerung hingewiesen werden muss. Wenn dann die Beraterinnen des EVZ diesem Irrglauben entgegnen, dass beinahe alle Verträge, die von online Partnervermittlungsportalen angeboten werden, sich automatisch verlängern, will das so manch einer gar nicht glauben. „Laut italienischem Recht muss der Verbraucher nämlich nicht eigens vor Vertragsverlängerung auf diese hingewiesen werden. Anders zum Beispiel in Österreich, wo es eine solche Informationspflicht gibt. Für den italienischen Verbraucher bedeutet dies, dass er, wenn er nicht rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer kündigt, nochmals für die gleiche Dauer an den Vertrag gebunden ist. Dies sogar dann, wenn er die Leistung nach der vereinbarten Mindestdauer nicht mehr nutzt“, erklärt Rebecca Berto, Beraterin am EVZ.

Und hier nochmals einige Tipps kompakt zusammengefasst:

  • Die eigentliche Vermittlungstätigkeit ist nur durch Abschluss einer kostenpflichtigen Premiummitgliedschaft möglich. Auch wenn diese durch eine Sonderaktion für kurze Zeit kostenlos möglich sein sollte, kontrollieren Sie genauestens, welche Fristen Sie beachten müssen, damit die Mitgliedschaft nicht automatisch kostenpflichtig wird.
  • Lesen Sie sich Bestätigungsmails und Willkommensmeldungen aufmerksam durch, denn dort sind häufig die Bedingungen und Fristen für eine Kündigung enthalten!
  • Premiummitgliedschaften verlängern sich in der Regel nach Ablauf automatisch – notieren Sie sich also die Kündigungsfrist, welche sie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen!

  • Seien Sie sich darüber bewusst, dass es nicht ausreicht, Ihren Account zu löschen oder die Dienstleistung nicht mehr zu nutzen, um Ihre kostenpflichtige Premiummitgliedschaft aufzulösen. Hierzu bedarf es meist einer Erklärung in Schriftform. Lesen Sie hierzu die Bedingungen aufmerksam durch!
  • Vergewissern Sie sich, ob der Preis bei Verlängerung derselbe bleibt, denn häufig verdoppelt sich der Einstiegspreis bei der automatischen Vertragsverlängerung!


#ichbleibezuhause und flirte online: Warum nicht?
Ich weiß nun ja, worauf ich dabei achten muss!


Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) unter info@euroconsumatori.org.


Bozen, 07.04.2020
Presse Information

 

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