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Online-Partnervermittlungsseiten

Online-Partnervermittlungsseiten bringen Menschen zusammen: Dies kann eine unterhaltsame, erfreuliche und romantische Erfahrung sein. Jedoch gibt es auch in diesem Sektor kleine und große Fallen: von unerbetenen, kostenpflichtigen Abonnements, die sich automatisch erneuern, bis hin zu Erpressungsversuchen.
Dieses Informationsblatt soll Informationen und nützliche Tipps geben, damit eine Erfahrung, die an sich erfreulich sein sollte, sich nicht in ein Ärgernis verwandelt.

Wenn Sie eine Online-Partnervermittlungsseite gefunden haben oder Ihnen eine Seite empfohlen wurde, sollten Sie als erstes überprüfen, wo das Unternehmen, das die Seite betreibt, seinen Rechtssitz hat: Wenn sich dieser in einem Mitgliedstaat der EU befindet, müssen die geltenden europäischen Normen, welche zum Schutz der Verbraucher eingeführt wurden, eingehalten werden.
Konkret bedeutet dies, dass die Partnervermittlungsseite von Beginn an eine Reihe von Informationen geben muss, wie z. B. zum Unternehmen, welche Dienstleistungen kostenpflichtig sind, ob sich das Abonnement automatisch erneuert und zum Rücktrittsrecht.

N.B.: Die Tatsache, dass die Partnervermittlungsseite in italienischer Sprache verfasst worden ist, bedeutet nicht automatisch, dass der Rechtssitz des Betreibers der Seite in Italien ist.

1- Informationen zum Betreiber der Seite

Die geltende europäische Norm verpflichtet das Unternehmen auf der Internetseite (normalerweise unter den Punkten “Über uns”, Impressum und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB), Informationen zum Rechtssitz und zur Postanschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die MwSt.-Nummer und die Nummer der Eintragung ins Handelsregister zu veröffentlichen. Sind diese Informationen nicht auf der Internetseite veröffentlicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hält sich das Unternehmen nicht an die geltende europäische Norm oder das Unternehmen hat seinen Rechtssitz außerhalb der EU. In letzterem Fall wird es noch schwieriger, die zum Schutz des Verbrauchers eingeführten Rechte, durchzusetzen.

2- Kostenlose Anmeldung, kostenpflichtige Dienstleistungen und automatische Erneuerung der Anmeldung

Wenn Sie beabsichtigen, sich auf einer Partnervermittlungsseite anzumelden, sollten Sie genau überprüfen, welche Leistungen in der kostenlosen Anmeldung enthalten sind. Tatsächlich muss der Betreiber der Seite dem Benutzer den Unterschied zwischen einer kostenlosen Anmeldung und der gleichzeitigen kostenlosen Erstellung eines Proflis und der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements, welches den Zugang zu anderen Dienstleistungen ermöglicht, klar und deutlich machen.
Das Unternehmen muss über die Kosten für die zahlungspflichtigen Dienstleistungen informieren, ob sich diese automatisch erneuern sowie über die Fristen und die Modalitäten zur Kündigung des Abonnements. Diese Informationen müssen vor Abschluss des Abonnements und nicht nachher geben werden.

In jedem Fall sollten Sie während des kostenlosen Anmeldevorgangs und während der Zustimmung zu kostenpflichtigen Dienstleistungen Screenshots machen. Diese Vorsichtsmaßnahme ermöglicht es Ihnen, in Zukunft zu beweisen, dass Sie möglicherweise nicht in einer klaren und verständlichen Art und Weise über die Bedingungen des Abonnement-Vertrags informiert wurden.

3- Rücktrittsrecht

Wenn Sie mit einem Unternehmen, welches Partnervermittlungsdienstleistungen anbietet, einen Abonnement-Vertrag abgeschlossen haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab der Bestätigung der erfolgten Anmeldung kostenlos das Rücktrittsrecht ausüben. Wurden Sie vom Unternehmen nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich dieses automatisch um 12 Monate.

N.B.: Haben Sie einen Teil der Dienstleistung bereits in Anspruch genommen oder wurde von der Partnervermittlungsseite bereits mit der Durchführung, auch teilweise, des Vertrags begonnen, so sind Sie verpflichtet, der Partnervermittlungsseite die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.

N.B.: Einige Partnervermittlungseiten sehen möglicherweise vor, dass das Rücktrittsrecht auf eine andere Art ausgeübt werden muss, wie die Anmeldung erfolgte. Beispiel: Die Anmeldung erfolgt online, während in den AGB präzisiert wird, dass der Rücktritt mittels Einschreiben mit Rückantwort mitgeteilt werden muss.
In jedem Fall ist es ratsam, in der dem Unternehmen gesendeten Mitteilung anzugeben, warum man auf eine bestimmte Art den Rücktritt erklärt.

4- Kündigung des Abonnements: andere Mitteilung als der Rücktritt

Das Rücktrittsrecht und die Kündigung sind zwei Mitteilungen mit unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen. Im Unterschied zum Rücktrittsrecht kann die Kündigung zu jedem Zeitpunkt erfolgen, wenn Sie kein Interesse mehr an der Fortsetzung der Abonnement-Dienstleistung haben; Sie können diese innerhalb der in den Vertragsbedingungen vorgesehen Fristen und Modalitäten ausüben.
Beachten Sie jedoch, dass die kostenpflichtigen Dienstleistungen bis zum Ende der in der Kündigung genannten Frist in jedem Fall bezahlt werden müssen.
Beispiel: Wenn das Unternehmen für die Kündigung der kostenpflichtigen Dienstleistung eine Frist von zwei Monaten vor der automatischen Verlängerung vorsieht, müssen die Dienstleistungen für die restliche Laufzeit noch bezahlt werden, auch wenn sie nicht genutzt werden.

N.B.: Möglicherweise müssen Sie eine zweifache Dienstleistung kündigen: jene bezüglich der Anmeldung und des kostenlosen Profils und jene bezüglich der kostenpflichtigen Dienstleistungen. Wenn Sie nur den Vertrag bezüglich des kostenlosen Profils kündigen, bleibt der Vertrag bezüglich der kostenpflichtigen Dienstleistungen bestehen, weil dieser nicht ausdrücklich in der Kündigung erwähnt wurde.

5- Weitere Fallen: falsche Profile und Erpressungsversuche

Andere Fallen können die Erfahrung mit Partnervermittlungsseiten in eine unangenehme Situation verwandeln, mit damit verbundenen finanziellen Verlusten.
In der Tat können sich auch auf Online-Partnervermittlungsseiten böswillige Menschen verstecken, die gefälschte Profile erfinden, in dem sie falsche Fotos oder Fotos von anderen Personen, ohne deren Zustimmung, benutzen.
Diese Personen sind sehr geschickt darin, Menschen anzulocken; sie gaukeln Interesse vor, stellen viele Fragen über Ihre Person, Ihre Vorlieben, Ihre Hoffnungen, Wünsche und Werte. Sobald ein gewisses Vertrauen aufgebaut wurde, werden sie Sie um finanzielle Hilfe bitten, oder sie werden Sie auffordern, gewagte oder freizügige Fotos von Ihnen zu posten oder per E-Mail zu schicken. Wer auf diese Forderungen eingegangen ist, hat danach eine heftige Enttäuschung erlebt: Entweder ist der Online-Partner mit dem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwunden oder dieser hat gedroht, die gewagten oder freizügigen Fotos in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, sofern man nicht bereit ist, die geforderte Summe zu bezahlen.

Auch wenn Sie Ihre Phantasie beflügelt, weil Sie vielleicht online Ihren vermeintlichen Traumpartner gefunden haben, so sollten Sie doch einige Tipps beherzigen, um zu vermeiden, dass Sie auf gefälschte Profile hereinfallen:
- Achten Sie auf die allgemeinen Vertragsbedingungen der Partnervermittlungsseiten: In diesen könnte angegeben sein, dass sich die Seite Kontrolleuren oder Animateuren bedient, die sich, unter der Nutzung von verschiedenen Identitäten, mit den Verbrauchern unterhalten können.
Tatsächlich handelt es sich um sogenannte IKM-Schreiber (Internet-Kontaktmarkt)
, also um Personen, die von der Partnervermittlungsseite dafür bezahlt werden, dass sie die Opfer mit der Schaffung von gefälschten Profilen umgarnen;
- versuchen Sie herauszufinden, mit wem Sie es zu tun haben: Wenn Sie sein oder ihr Profil online noch nie gesehen haben, suchen Sie im Internet, ob bereits andere Personen mit diesem Profil in Kontakt waren;
- benutzen Sie Google Images oder www.tineye.com, um zu kontrollieren, ob das gepostete Foto bereits anderswo im Internet oder in sozialen Netzwerken verwendet wurde;
- Schicken Sie niemals Geld mittels Überweisung, MoneyGram, Western Union und geben Sie nicht die Daten Ihrer Kreditkarte heraus. Auch wenn Sie viel von sich preisgegeben haben, so wird er oder sie nichts von sich erzählt haben. Aus diesem Grund verfügen Sie nicht über die notwendigen Informationen, um die Personen, an die Sie Geld geschickt haben, ausfindig zu machen.
N.B.: Im Besitz der Kopie eines Ausweises oder eines anderen Dokuments zu sein, bedeutet nicht, dass Sie einen Beweis in der Hand haben: Es könnte sich nämlich um ein gefälschtes oder gestohlenes Dokument handeln.
- Weigern Sie sich, für andere Personen Geld oder Waren zu transferieren, auch wenn diese Personen Ihr Vertrauen gewonnen haben. Da Sie diese Personen nicht persönlich kennengelernt haben, wissen Sie nicht, wer sich in Wahrheit hinter dem verlockenden Profil verbirgt. Sie würden riskieren, Komplizen für Geldwäsche oder Hehlerei zu werden.
- Auch sollten Sie bedenken, dass Sie die Kontrolle über die Verwendung des Fotos verlieren, sobald es gepostet oder an jemanden verschickt wurde.
Musterbrief blind date.doc
Wenn Sie kein Interesse mehr haben, Ihr Abonnement auf Partnervermittlungsseiten weiterzuführen, können Sie das im Rahmen der von den Vertragsbedingungen vorgesehenen Modalitäten kündigen.
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