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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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23.05.2018

Naturereignisse und Schäden am Mietwagen...wer haftet?

 
Der Autoverleih ist einer jener Bereiche, welcher den Beraterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien am meisten Arbeit verursacht. Die Fälle sind vielfältig; eine von Verbrauchern häufig gestellte Frage ist jene nach der Haftung bei Schäden am Mietwagen, welche durch Naturereignisse wie Hagel, Vulkanausbrüche und heftige Regenfälle verursacht wurden.
Während ihrer Italienreise, bei der Erkundung unseres schönen Landes, hatte eine spanische Verbraucherin ein Auto gemietet, welches von der Vulkanasche des Ätna beschädigt worden war. Von ihrer Kreditkarte war schließlich, für die Rechnung des Karosseriebauers, ein Betrag von mehr als 2.400 Euro abgebucht worden.

Normalerweise haftet der Verbraucher für alle Schäden am Wagen, die durch Naturereignisse entstanden sind. In den allgemeinen Vertragsbedingungen, welche von den Verbrauchern bei der Übergabe des Autos unterschrieben werden, wird spezifiziert, dass alle durch Naturereignisse entstandenen Schäden vom Verbraucher ersetzt werden müssen, außer dieser hat eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Aber Vorsicht, denn die Zusatzversicherungen umfassen nicht notwendigerweise auch durch Naturereignisse verursachte Schäden.

Die Kosten der Polizze variieren je nachdem, ob der Mietwagen für einen kurzen, mittleren oder langen Zeitraum gemietet wird. Ein Verbraucher, der ein Auto zwei Tage ausgeliehen hatte, hatte beispielsweise für die Polizze 15 Euro bezahlt. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die am Fahrzeug durch Hagel verursachten Schäden auf 2.200 Euro beliefen, waren die vom Verbraucher ausgegebenen
15 Euro wirklich gut investiert!

Bevor Sie ein Auto mieten, rät das EVZ daher:
  • die Wettervorhersagen oder andere vom zuständigen Zivilschutz veröffentlichte Hinweise zu kontrollieren;
  • die vom Mietwagenunternehmen angebotenen Zusatzversicherungen zu überprüfen, insbesondere welche Schäden von der Polizze gedeckt sind, mit besonderem Augenmerk auf jene Schäden, welche von Naturereignissen verursacht werden. Zu diesem Zweck reicht es, dem Mietwagenunternehmen eine Anfrage per E-Mail zu schicken;
  • abzuklären, ob Ihre Kreditkarte eine Deckung für am Mietwagen verursachte Schäden vorsieht.

Im Fall der von der Asche des Ätna verursachten Schäden erwirkte die spanische Verbraucherin, dank der Intervention des Europäischen Verbraucherzentrums, eine teilweise Herabsetzung des geschuldeten Betrages: Der Zivilschutz hatte zwar tatsächlich eine Warnung herausgegeben, sich nicht an jenen Ort zu begeben, jedoch erst ab dem auf den eingetretenen Schadensfall darauffolgenden Tag. Dieses
Argument überzeugte das Mietwagenunternehmen, den der spanischen Verbraucherin abgebuchten Betrag um die Hälfte zu reduzieren.

Auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen finden Sie weitere nützliche Informationen zum Autoverleih.


Bozen, 23.05.2018
Presse-Information

 

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