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28.01.2020
Europäischer Datenschutztag am 28. Januar 2020: Fünf Fakten zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Europäische Datenschutztag ist ein Aktionstag zum Datenschutz, der seit 2007 jährlich am 28. Januar begangen wird. Ziel des Aktionstages ist es, zum Datenschutz zu sensibilisieren und den/die Einzelne(n) über Rechte und deren Ausübung zu informieren.
Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Die DSGVO regelt Ihr Recht auf Information, Zugang, Löschung, Berichtigung, Einspruch und vieles mehr, wenn es um Ihre persönlichen Daten geht.1) Das Recht auf Information
Wenn jemand Ihre personenbezogenen Daten sammelt, müssen Sie darüber informiert werden. Ihnen muss mitgeteilt werden, welche Daten, wo, wie, wann und wieso erhoben und auch wie lange die Daten gespeichert werden.2) Das Recht auf Auskunft
Jeder EU-Bürger hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über ihn gespeichert wurden. Innerhalb eines Monats nach der Antragstellung muss der Datensammler dem Interessierten Zugang gewähren und eine kostenlose Kopie sämtlicher über ihn gesammelten Daten liefern.3) Das Recht auf Löschung
Jeder EU-Bürger hat das Recht, seine personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Dieser auch „Recht auf Vergessenwerden“ genannte Anspruch wurde schon 2014 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anerkannt. Durch die DSGVO ist er nun europaweit gesetzlich verankert.4) Das Recht auf Korrektur
Wenn Daten von Ihnen gesammelt wurden und diese falsch sind, können Sie diese Daten korrigieren lassen.5) Das Recht auf Widerspruch
Wenn Ihre persönlichen Daten für Marketingzwecke verwendet werden sollen, können Sie dem widersprechen.Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und DSGVO finden Sie in der kostenlosen Broschüre unserer Kollegen vom EVZ Österreich und auf der Internetseite der italienischen Aufsichtsbehörde Garante della Privacy.
Bozen, 28.01.2020
Presse Information
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