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26.10.2020

Ryanair, EasyJet, Blue Panorama und Vueling: ja zur Rückerstattung nach Intervention der Antitrust-Aufsichtsbehörde

 
Nachdem die italienische Antitrust-Aufsichtsbehörde (AGCM) Ende September vier Verfahren gegen Ryanair, Easyjet, Blue Panorama und Vueling eingeleitet hat, fragten wir uns, ob auch diese Fluggesellschaften ihren Kurs bezüglich der Ausstellung von Gutscheinen anstelle der Barerstattungen bei annullierten Flügen ändern würden, so wie es bei den Fluggesellschaften Alitalia und Volotea bereits der Fall war.
Die Bestätigung können wir aus einer Pressemitteilung der AGCM entnehmen: Die AGCM teilt mit, dass keine weiteren Maßnahmen gegen die vier Fluggesellschaften eingeleitet werden, die diese – im Zuge der Intervention der Aufsichtsbehörde – die Mitteilungen an die Passagiere transparenter gestaltet sowie automatische Rückerstattungsverfahren bei Flugannullierungen eingerichtet haben.

Darüber hinaus heißt es in der Pressemitteilung, dass die Fluggesellschaften die Coronavirus-Pandemie nur mehr dann als Ursache für Flugannullierung anführen werden, wenn der Flug tatsächlich aufgrund von behördlichen Beschränkungen des Personentransfers nicht durchgeführt werden kann. Somit werde Flugannullierungen, die auf einer wirtschaftlichen Entscheidung der Fluggesellschaft beruhen, nun nicht mehr der Pandemie zugeschrieben.

Im Falle einer Flugannullierung müssen die Passagiere einen Gutschein folglich nicht akzeptieren, da die Annahme des Gutscheins freiwillig ist. Außerdem haben die Fluggesellschaften angekündigt, den Kundensupport sowie die Call-Center-Dienste verbessert zu haben.

Die Texte der einzelnen Maßnahmen sind unter den folgenden Links abrufbar:


 

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