Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
  zurück

04.05.2021

Flugannullierungen: Aufsichtsbehörde AGCM akzeptiert Verpflichtungen von Vueling

 
In Folge einer weiteren Intervention der italienischen Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) verpflichtet sich die spanische Fluggesellschaft Vueling, die Rückerstattungsmodalitäten der annullierten Flüge transparenter zu gestalten und den Kundensupport zu verbessern.
So sagt Vueling unter anderem folgende Verpflichtungen zu:

1) Es wurde ein automatisiertes Verfahren für die Verwaltung der Buchung und die Bearbeitung der Rückerstattungsanträge der annullierten Flüge eingerichtet. Passagiere erhalten nun alle relevanten Informationen und entsprechende Links in der gleichen E-Mail, mit der Vueling sie über die Annullierung ihres Fluges informiert und können, gemäß EU-Fluggastrechteverordnung, zwischen der vollständigen Ticketpreiserstattung, der kostenlosen Umbuchung und der Ausstellung eines Vouchers wählen. Rückerstattungen werden innerhalb von 7 Tagen durchgeführt, wählt der Passagier einen Gutschein, erhält der Passagier einen Bonus in Höhe von 10 % des Ticketpreises.

2) Verbesserung des Kundensupports und der Call-Center-Dienste, so wurde für italienische Passagiere eine kostenlose Telefonnummer eingerichtet (800593846).

3) Auszahlung der Covid-19 Gutscheine gemäß italienischer Covid-19- Notfallbestimmungen (weitere Informationen zu den Covid-19 Reisegutscheinen finden Sie hier).

4) Im Falle einer Flugannullierung wird die Coronavirus-Pandemie nur dann als Ursache genannt, wenn der Flug tatsächlich aufgrund von behördlichen Beschränkungen nicht durchgeführt werden kann.

Die italienische Aufsichtsbehörde, welche in den vergangenen Monaten bereits ähnliche Verfahren gegen die Fluggesellschaften Ryanair, EasyJet, Blue Panorama, Alitalia und Volotea eingeleitet hat, bestätigt, dass im Zuge dieser Verpflichtungen seitens der Fluggesellschaft keine weiteren Maßnahmen gegen Vueling eingeleitet werden.



Der vollständige Text der Maßnahme und die zehn Punkte, zu denen sich Vueling verpflichtet hat, sind unter den folgenden Links abrufbar:

https://www.agcm.it/dotcmsdoc/bollettini/2021/18-21.pdf

https://www.agcm.it/dotcmsdoc/bollettini/2021/18-21_all1.pdf


 

  zurück