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11.05.2021
Flugannullierungen: Italienische Aufsichtsbehörde AGCM verhängt Millionenstrafe gegen easyJet
Gegenstand der Untersuchung der Aufsichtsbehörde war vor allem das Verhalten der Fluggesellschaft easyJet in Bezug auf die Annullierungen von Flügen ab dem 3. Juni 2020, denn ab diesem Datum war die Reisefreiheit in Italien nicht mehr eingeschränkt.
Die Aufsichtsbehörde beanstandet unter anderem, dass
• die Fluggesellschaft easyJet falsche bzw. irreführende Informationen bezüglich der Erstattungsmodalitäten verbreitet hat, so wurden die Passagiere nicht korrekt über Ihre Rechte gemäß EU-Fluggastrechteverordnung informiert, laut welcher die Passagiere zwischen der vollständigen Ticketerstattung und einer kostenlosen Umbuchung wählen können und nicht verpflichtet sind, einen Voucher zu akzeptieren;
• Flüge kurz vor dem Abflugdatum annulliert wurden, dabei wurde die Coronavirus-Pandemie als Ursache der Annullierung vorgebracht, obwohl die Reisefreiheit in Europa im Sommer 2020 nicht mehr eingeschränkt war. Die Aufsichtsbehörde erklärt, dass „die Fluggesellschaft die Rechtfertigung im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notfall unangemessen ausgenutzt hat, um die Rechte der Passagiere einzuschränken.“
• die Fluggesellschaft die Einlösung des Vouchers unnötig erschwert und verzögert hat, so mussten die Passagiere zunächst eine kostenpflichtige Call-Centre-Nummer anrufen, um den Voucher einzulösen;
• die Fluggesellschaft die Passagiere nicht darüber informiert hat, dass die Covid-19-Gutscheine gemäß den italienischen Notfallbestimmungen 18 Monate gültig und 12 Monate nach Ausstellung erstattet werden müssen. So wurde den Passagieren mitgeteilt, dass die Gutscheine nur 12 Monate gültig seien und bei Nichteinlösung verfallen würden.
Die Aufsichtsbehörde AGCM kommt zum Schluss, dass es sich dabei um unlautere Geschäftspraktiken gemäß Verbraucherkodex (Codice del Consumo) handelt, weshalb eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 2,8 Millionen Euro gegen die Fluggesellschaft verhängt wurde.
Im Zuge der Ermittlungen der Aufsichtsbehörde verpflichtete sich easyJet unter anderem dazu,
• es zu vermeiden, die Coronaviruspandemie als Grund der Flugannullierung anzuführen, wenn keine behördlichen Einschränkungen bestehen;
• die Informationen an die Passagiere, den Kundenservice und die Bearbeitungszeiten zu verbessern;
• eine Telefonlinie zum Ortstarif zu aktivieren, damit die Fluggäste den Kundenservice kontaktieren können;
• den Chat-Service auf der Internetseite zu reaktivieren, zusätzlich zur Möglichkeit, die Rückerstattung kostenlos online über den Abschnitt „Meine Buchungen verwalten“ anzufordern und den Status der Rückerstattung auf der Webseite „Track my refund“ zu prüfen.
Der vollständige Text der Maßnahme ist unter folgendem Link aufrufbar: https://www.agcm.it/dotcmsdoc/bollettini/2021/19-21.pdf.
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