Leider kann es passieren, dass das aufgegebene Fluggepäck nicht, zu spät oder beschädigt ankommt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gibt Informationen und Tipps zu Gepäckreklamationen.
Worauf Sie beim Buchen achten sollten:
- Kontrollieren Sie auf der Internetseite der Fluggesellschaft, wie viele Gepäckstücke Sie aufgeben und als Handgepäck mitführen dürfen, das erlaube Höchstgewicht und die erlaubten Höchstmaße. Achtung: Einige Fluggesellschaften bieten bei bestimmten Tarifen kein Freigepäck an!
- Wenn Hin- und Rückflug mit verschiedenen Fluggesellschaften gebucht werden, müssen Sie sich an die Bestimmungen der Fluggesellschaft, welche den jeweiligen Flug durchführt, halten.
Worauf Sie beim Packen des Koffers achten sollten:
- Benutzen Sie einen bunten und stabilen Koffer. Ein auffälliger Koffer wird nicht so leicht verwechselt und erleichtert Ihnen die Suche auf dem Gepäckband.
- Machen Sie Fotos und erstellen Sie eine Liste des Kofferinhalts. Somit können Sie nachweisen, was Sie eingepackt haben und den guten Zustand des Koffers belegen.
- Kontrollieren Sie, welche Gegenstände im Handgepäck und welche im aufgegebenen Gepäck befördert werden müssen: Medikamente, Wertgegenstände (z. B. Schmuck, elektronische Geräte), Schlüssel, Reisedokumente, Bargeld, zerbrechliche und verderbliche Güter müssen immer im Handgepäck befördert werden!
- Achten Sie auf die erlaubten Höchstgrenzen bei Flüssigkeiten im Handgepäck.
Beschädigtes, verlorenes, verspätetes Reisegepäck - was tun?
- Sie müssen am Flughafen unverzüglich am Lost & Found-Schalter reklamieren. Dabei wird der sogenannte PIR (Property Irregularity Report) ausgefüllt. Wenn der Koffer beschädigt wurde, sollten Sie außerdem Fotos machen, um den Schaden festzuhalten.
- Nachdem der PIR ausgefüllt wurde, muss der Passagier eine schriftliche Schadensersatzforderung an die Fluggesellschaft schicken, und zwar unter Einhaltung der folgenden Fristen:
- bei Gepäckbeschädigung: 7 Tage (ab dem Flugdatum)
- bei Gepäckverspätung: 21 Tage (ab dem Tag, an dem das Gepäck dem Passagier wieder zur
Verfügung gestellt wurde).
Kostenlose Musterbriefe finden Sie hier.
„Das Montrealer Übereinkommen, welches die Haftungsfragen im internationalen Luftverkehr regelt, sieht einen Schadenersatz von bis zu 1.288 Sondererziehungsrechten (SZR) vor, dies entspricht ca. 1.500 Euro“, erklärt Milena Favretto vom EVZ und fährt fort: „Sollte der Wert des Gepäckstücks samt Inhalt höher sein, ist es ratsam, eine entsprechende Gepäckversicherung abzuschließen.“
Presse Information
20.08.2021
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