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09.05.2022

Datenschutz - Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den europäischen Aufsichtsbehörden

 
Im Hinblick auf die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die zuständigen Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beschlossen, die Zusammenarbeit in einigen strategischen Fällen zu verstärken.
Die DSGVO ist die allgemeine Datenschutz-Grundverordnung (englisch General Data Protection Regulation GDPR): Sie schützt die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher, indem sie regelt, wie Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.

Um sicherzustellen, dass die Datenschutz-Grundverordnung wirksam umgesetzt wird, und um die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu stärken, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einige strategische Leitlinien festgelegt:


  • regelmäßige gemeinsame Ermittlung von grenzüberschreitenden Fällen von strategischer Bedeutung, bei denen die Zusammenarbeit mit Unterstützung des EDSA vorrangig behandelt wird [...];
  • Prüfung bestimmter Rechts- und Auslegungsfragen allgemeiner Art, verstärkte Nutzung der Stellungnahmen des Ausschusses (Art. 64.2) und regelmäßige Veranstaltung interner Workshops zur Förderung einer gemeinsamen Sichtweise;
  • die nationalen Aufsichts- und Durchsetzungsstrategien und -pläne werden weiter gebündelt, um jährlich Prioritäten auf Ausschussebene festzulegen, und diese Prioritäten können wiederum als Grundlage für die nationalen Aktivitäten in diesem Bereich dienen, auch durch einen gemeinsamen Durchsetzungsrahmen und gemeinsame Instrumente für die Durchführung von Kontrolltätigkeiten;
  • zur Erleichterung des Informationsaustauschs in grenzüberschreitenden Fällen wird ein europäisches Modell für die Einreichung von Beschwerden eingerichtet, das auf freiwilliger Basis genutzt werden soll, und die dem Ausschuss zur Verfügung stehenden IT-Instrumente werden verbessert.

 

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