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27.09.2022
Welttourismustag: Unsere Tipps, um während des Urlaubs versteckte Zusatzkosten zu vermeiden
Heute, am Dienstag, dem 27. September, ist Welttourismustag. Zu diesem Anlass gibt das Europäische Verbraucherzentrum einige Tipps, wie man auf Reisen unerwartete Zusatzkosten erkennen und vor allem vermeiden kann, damit der Urlaub nicht teurer als erwartet wird.
Verbraucher:innen müssen auf ihren Reisen oft mit zusätzlichen Ausgaben rechnen. In den verschiedenen Ländern der Europäischen Union haben einige Reisende am Ende ihres Urlaubs festgestellt, dass sie z. B. für bestimmte Leistungen extra bezahlen müssten: Frühstück, Parkplatz, Benutzung des Safes und des Fernsehers, Endreinigung des Zimmers, Mitnahme eines Haustiers, Gepäckaufbewahrung, Benutzung der Handtücher und des Hotelschwimmbads. Außerdem ist in vielen Ländern der Transfer vom Hotel zum Flughafen in der Regel nicht inbegriffen.
Es ist wichtig, daran zu denken, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die inbegriffenen Leistungen hinweisen und angeben, welche Leistungen nicht inklusive sind und was diese zusätzlich kosten. Bei Flugreisen sollten Sie außerdem darüber informiert werden, ob zusätzliche Steuern oder Gebühren für den Flughafen-Check-in, aufgegebenes Gepäck, Sitzplatzwahl oder Mahlzeiten anfallen.
Das europäische Pauschalreiserecht sieht vor, dass Reiseveranstalter den Reisepreis auch nach der Buchung um bis zu 8 % erhöhen können, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann die Zahlung verweigert werden. Wenn die Preiserhöhung mehr als 8 % beträgt, muss der Reiseveranstalter die Reisenden informieren und diese auffordern, die Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist antworten, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Es ist daher wichtig, dass Sie rechtzeitig reagieren, wenn Sie das Angebot nicht annehmen wollen.
"Die steigenden Energiepreise sind eine der größten Sorgen der Gegenwart, und viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden gezwungen sein, ihr übliches Reisebudget einzuschränken", erklärt Stefano Albertini Koordinator des Europäischen Verbraucherzentrums Italien – Büro Bozen. "Viele wichtige Rechte sind für Reisende und Urlaubsgäste in der EU anerkannt, aber oft reicht das nicht aus. Man sollte nämlich genau auf die Klauseln achten, an die man sich beim Abschluss eines Vertrages bindet, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden."
Sie haben eine Frage oder Beschwerde zum Thema Urlaub und Reisen?
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien hilft Ihnen kostenlos weiter.
Kontaktieren Sie uns unter 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org!
Bozen, 27. September 2022
Presse-Information
Es ist wichtig, daran zu denken, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die inbegriffenen Leistungen hinweisen und angeben, welche Leistungen nicht inklusive sind und was diese zusätzlich kosten. Bei Flugreisen sollten Sie außerdem darüber informiert werden, ob zusätzliche Steuern oder Gebühren für den Flughafen-Check-in, aufgegebenes Gepäck, Sitzplatzwahl oder Mahlzeiten anfallen.
Das europäische Pauschalreiserecht sieht vor, dass Reiseveranstalter den Reisepreis auch nach der Buchung um bis zu 8 % erhöhen können, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- der Vertrag muss eine solche Preisanpassungsklausel enthalten;
- der/die Reisende muss vor Vertragsabschluss durch ein Formular darüber informiert werden;
- diese Klausel darf nicht nur eine Erhöhung, sondern auch eine Preisminderung vorsehen;
- die Preiserhöhung muss mindestens 21 Tage vor der Abreise mitgeteilt werden;
- die Berechnung des neuen Preises muss auf transparente Weise erfolgen;
- die Preisänderung darf nur auf Änderungen der Treibstoffkosten, Flughafen- bzw. Hafengebühren oder des Wechselkurses zurückzuführen sein.
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann die Zahlung verweigert werden. Wenn die Preiserhöhung mehr als 8 % beträgt, muss der Reiseveranstalter die Reisenden informieren und diese auffordern, die Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist antworten, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Es ist daher wichtig, dass Sie rechtzeitig reagieren, wenn Sie das Angebot nicht annehmen wollen.
Worauf muss man im Urlaub achten? Welche Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen?
- Lesen Sie vor der Buchung die Angebote sorgfältig durch und prüfen Sie, welche Leistungen enthalten sind. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an das Hotel oder den Reiseveranstalter wenden.
- Lesen Sie die Kundenbewertungen, um festzustellen, ob sich andere Gäste über unerwartete Zusatzkosten beschwert haben.
- Verlangen Sie die Rechnung vor Ende Ihres Aufenthalts, um eventuelle Zusatzkosten im Voraus zu erfahren.
- Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn Sie später als zur vorgesehenen Zeit einchecken, insbesondere wenn es keine 24-Stunden-Rezeption gibt.
- Buchen Sie Tarife mit kostenloser Stornierung. Diese sind zwar teurer, ersparen Ihnen aber unter Umständen hohe Stornierungsgebühren.
- Bevor Sie eine zusätzliche Reiseversicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Kreditkarte schon eine solche Versicherung beinhaltet.
- Wenn Sie bei der Buchung die Option "all inclusive" wählen, erleben Sie weniger Überraschungen, wenn es um die Kosten für Essen und Getränke geht.
- Nutzen Sie Frühbucherrabatte.
- Buchen Sie in der Nebensaison oder an Wochentagen.
- Benutzen Sie statt des kostenpflichtigen Hotelparkplatzes die kostenlosen öffentlichen Parkplätze.
"Die steigenden Energiepreise sind eine der größten Sorgen der Gegenwart, und viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden gezwungen sein, ihr übliches Reisebudget einzuschränken", erklärt Stefano Albertini Koordinator des Europäischen Verbraucherzentrums Italien – Büro Bozen. "Viele wichtige Rechte sind für Reisende und Urlaubsgäste in der EU anerkannt, aber oft reicht das nicht aus. Man sollte nämlich genau auf die Klauseln achten, an die man sich beim Abschluss eines Vertrages bindet, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden."
Sie haben eine Frage oder Beschwerde zum Thema Urlaub und Reisen?
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien hilft Ihnen kostenlos weiter.
Kontaktieren Sie uns unter 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org!
Bozen, 27. September 2022
Presse-Information
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