Jedes EU-Land, das für die Benutzung seines Autobahnnetzes eine Gebühr verlangt, hat seine eigene Art der Mautentrichtung. Die Nichtbeachtung der Besonderheiten der jeweiligen Mautbestimmung kann teuer werden!
Solche Anfragen, die in der Vergangenheit vielleicht seltener den Weg über die Grenze fanden, haben mit der EU-Richtlinie Nr. 520/2019, die in Italien durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 153/2021 umgesetzt wurde, sicherlich zugenommen: Eine der wichtigsten Neuerungen dieser Normen besteht darin, den Autobahnkonzessionären den Zugang zu den Daten der Fahrzeughalter:innen zu erleichtern, um die Zahlung einer nicht oder nicht korrekt gezahlten Mautgebühr verlangen zu können. Wenn man beispielsweise die gekaufte Klebevignette anbringt, ohne die genauen Anweisungen zu befolgen, bedeutet dies, dass das Lesegerät an den Grenzübergängen die Vignette nicht überprüfen kann: In diesem Fall wird sie automatisch als nicht bezahlt angesehen, da sie nicht korrekt angebracht wurde.
Allerdings unterscheiden sich die Zahlungsmodalitäten, die Beschwerdeverfahren sowie die Mahnverfahren bei Mautverstößen der einzelnen Staaten. In Ungarn ist es zum Beispiel nur möglich, eine Vignette in digitaler Form zu erwerben. Es ist mehr als einmal vorgekommen, dass das Nummernschild des Fahrzeugs oder der Ländercode falsch eingegeben wurde, und letzterer nicht mit dem Registrierungscode des Fahrzeugs übereinstimmte, beispielsweise F oder G anstelle von I für Italien. In diesen Fällen konnten die Fahrer:innen, die eine Kopie der digitalen Vignette aufbewahrt hatten, die Zahlungsaufforderung nach deren Erhalt beim ungarischen Autobahnbetreiber erfolgreich anfechten und die Berichtigung des Fehlers verlangen. Diese Korrektur ist zwar mit einer minimalen Gebühr verbunden, ermöglicht aber gleichzeitig die Stornierung der Zahlungsaufforderung.
In Österreich hingegen gibt es zwei Arten von Vignetten: die Klebevignette, die vorschriftsmäßig an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, oder die digitale Vignette. Beim Kauf sollten die Fahrer:innen überprüfen, ob bei der digitalen Vignette die angegebenen Daten und das Nummernschild richtig sind; bei der Klebevignette hingegen ob der Tag und der Monat korrekt gelocht wurden. Im Falle von Ungenauigkeiten gilt die Maut als nicht bezahlt und Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung. Im Falle einer Beschwerde hängt der Erfolg davon ab, ob eine Kopie der digitalen Vignette aufbewahrt oder die Klebevignette wie sie auf der Windschutzscheibe angebracht war fotografiert wurde.
Die Berater:innen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien - Büro Bozen empfehlen Reisenden, die auf ausländischen Autobahnen unterwegs sind, angesichts der zahlreichen eingegangenen Meldungen dringend folgende Vorsichtsmaßnahmen:
Kaufen Sie Vignetten nur an Vertriebsstellen, autorisierten Tankstellen oder Raststätten. Bei Streitigkeiten, z. B. bei Nichtvorlage einer Kopie der digitalen Vignette, haftet der Autobahnbetreiber nicht;
Prüfen Sie, ob die Daten auf der Vignette korrekt sind: Bei der digitalen Vignette müssen das Nummernschild und der Ländercode überprüft werden. Wenn es Ungenauigkeiten gibt, lassen Sie diese sofort korrigieren und senden Sie eine schriftliche Mitteilung an den Autobahnbetreiber;
Wenn Sie eine Klebevignette kaufen, vergewissern Sie sich, dass sie korrekt gelocht ist, und kleben Sie sie gemäß den Anweisungen des Autobahnbetreibers auf;
Bewahren Sie die Zahlungsbelege und eine Kopie der digitalen Vignette auf und machen Sie ein Foto davon, wie Sie die Klebevignette am Auto angebracht haben: Diese Belege sind nützlich, um eine Zahlungsaufforderung beanstanden zu können. Ohne Beweismaterial sind die Chancen auf eine erfolgreiche Beschwerde minimal! Die Unterlagen sollten mindestens drei bis fünf Jahre aufbewahrt werden, je nach den im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Verjährungsfristen.
Rebecca Berto, Rechtsberaterin des EVZ Italien – Büro Bozen ergänzt: "Wenn Sie ein Einschreiben mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, aber die Empfangsbestätigung nicht unterschrieben haben, fragen Sie bei der Post nach, ob Ihnen diese eine Bestätigung des Empfangstages ausstellen kann. Diese Information kann sehr nützlich sein, wenn es Einwände gegen die Zahlungsfrist gibt.”
Die Autofahrer:innen werden zudem darauf hingewiesen, dass die Nichtbezahlung einer Mautgebühr nicht nur einen Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung darstellt, sondern nach den geltenden Vorschriften des Mitgliedstaats auch ein Verkehrsdelikt sein kann.
Für den Fall, dass Sie die erhaltene Zahlungsaufforderung nicht erfolgreich anfechten, sollten Sie die angegebenen Zahlungsfristen beachten. Es kann nämlich Automatismen geben, bei denen die Nichtzahlung direkt der zuständigen Ortspolizei gemeldet wird, so dass auch das Verkehrsdelikt verfolgt wird. In diesem Fall gelten die Regeln für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Bußgeldern im Ausland wie vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 37 von 2016 vorgesehen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien steht für weitere Informationen zur Verfügung. (Tel. 0471/980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org).
Bozen, 01. Februar 2023
Presse-Information
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