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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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19.04.2023

Reisepass, Visa, Impfungen und Co. Kennen Sie die Einreisebestimmungen für Ihr Urlaubsland?

 
Wer eine Pauschalreise bucht, muss vom Reiseveranstalter und dem Vermittler schon vor der Buchung im Zuge der vorvertraglichen Informationspflicht allgemeine Auskünfte über Pass- und Visabestimmungen sowie über besondere Gesundheitsformalitäten im Reiseland aufgeklärt werden. Wer hingegen seine Reise selbst organisiert, sollte sich unbedingt selbst rechtzeitig schlau machen, damit der Urlaub nicht schon an der Grenze vorbei ist.

Sich von den Einreisebestimmungen nicht überraschen lassen

So ist es leider einer Verbraucherin ergangen, die sich vor kurzem an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt hatte: Ihr Kurzurlaub nach Albanien endete schon am Flughafen. Der Personalausweis war zwar noch gültig, würde aber in wenigen Wochen verfallen. Da wäre sie zwar längst wieder zurück, aber die Fluggesellschaft konnte kein Auge zudrücken, denn Albanien verlangt für die Einreise, dass das Reisedokument noch mindestens drei Monate gültig ist. Auch eine weitere Verbraucherin, die sich an das EVZ gewandt hatte, wird Ostern nicht wie geplant in den USA verbringen, denn bislang ist eine vollständige Covidimpfung immer noch für die Einreise gefordert, welche die Verbraucherin leider nicht vorweisen kann.
Wer also seine Reise selbst organisiert, sollte dabei nicht vergessen, sich über die verschiedenen Reisebestimmungen, wie Passpflicht, Visumspflicht, notwendige Versicherungen, Pflichtimpfungen und anderen Formalitäten zu informieren und zwar rechtzeitig und vor der Buchung, denn die Beantragung oder Verlängerung eines Reisepasses dauert mitunter viele Monate, ein Visum organisieren, kann ebenfalls länger dauern und auch ein Impfschutz ist nicht von einem Tag auf den anderen aufgebaut.

ESTA Genehmigung für die Einreise in die USA – Vorsicht vor Kostenfallen

Apropos USA: Wer dort Urlaub machen möchte und kein Visum hat, braucht eine elektronische Einreisegenehmigung (ESTA), die zum Preis von derzeit 21 Dollar auf der Webseite des amerikanischen Zoll-und Grenzschutzes (https://esta.cbp.dhs.gov/) erlangt werden kann. Wer jedoch auf den gängigen Suchmaschinen das Suchwort „ESTA“ eingibt, findet eine beachtliche Anzahl von Drittanbietern und Agenturen, die diesen Service zu viel höheren, meist versteckten, Preisen anbieten. Klicken Sie nicht den erstbesten Link an, sondern nutzen Sie die offizielle ESTA-Seite. Achtung auch auf weitere Einschränkungen: Wer beispielsweise schon mal in Kuba war, erhält keine ESTA Genehmigung, sondern muss ein Visum beantragen. Prüfen Sie daher auf der offiziellen ESTA-Website, welche Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (auch in deutscher Sprache) enthält, ob Ihre Situation zu den Sonderfällen zählt.

Bald auch elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich nötig

Noch wie früher einfach mit seinem Personalausweis für einen Kurztrip nach London fliegen, das ist schon, dank Brexit, seit Oktober 2021 nicht mehr möglich, denn ein gültiger Reisepass ist nunmehr Pflicht. Vorgesehen ist ebenso, dass im Jahr 2024 (ein genaues Datum steht noch nicht fest) zusätzlich auch eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung, genannt ETA, eingeführt wird.
Wie man sieht, Reisebestimmungen können sich ändern, daher ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben. Zuverlässige Informationsquellen sind dabei die Webseiten der jeweiligen Botschaften und Konsulate, jene der italienischen Botschaft im Urlaubsland und jene des italienischen Außenministeriums (www.viaggiaresicuri.it).

Bozen, 19. April 2023
Presse-Information

 

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