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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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22.12.2014

Pauschalreise auf Grund einer Reisewarnung des Außenministeriums abgesagt

 
Antitrust verhängt Strafen gegen mehrere Reiseveranstalter, die den Verbrauchern nicht den vollen Reisepreis erstattet hatten...

Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat sich jüngst mit der Streichung einiger Pauschalreisen auf Grund einer Warnung des italienischen Außenministeriums vor Reisen nach Ägypten wegen der damals herrschenden politischen und sozialen Unruhen befasst. Mehrere italienische Reiseveranstalter hatten den Verbrauchern nicht den gesamten Reisepreis rückerstattet bzw. ihnen kein gleichwertiges Alternativangebot zu den selben Preisbedingungen angeboten.


Die Reiselust vieler Verbraucher wird des Öfteren von Naturkatastrophen, Epidemien, Bürgerkriegen oder Terroranschlägen getrübt und so ist es nur verständlich, dass viele es sich gut überlegen, ob sie die Reise antreten wollen oder doch lieber nicht. Kann aber der Verbraucher in solchen Situtationen von der Reise, zurücktreten ohne eine Stornogebühr zu zahlen?

Um auf diese Frage zu antworten, ist zuerst klar zu stellen, dass sich der Verbraucher bei Abschluss eines Reisevertrags nicht dazu verpflichten, die Reise anzutreten, sondern den Reisepreis zu zahlen. Der Veranstalter hat hingegen die Verpflichtung, sicherzustellen, dass der Reisende die gebuchte Reise genießen kann. Ein Reisender kann dann kostenlos von einer Pauschalreise zurücktreten, wenn diese aus Gründen, die dem Verbraucher nicht zuzuschreiben sind, nicht angetreten werden kann. So ein Grund kann eine ausdrückliche Reisewarnung des Außenministeriums sein, welche vor Reisen in das entsprechende Gebiet eindeutig abrät. Das Reiseantrittsdatum spielt natürlich auch eine Rolle, denn die Reisewarnung betrifft immer die gegenwärtige Situation. Wenn der Reiseveranstalter im Ausland seinen Rechtssitz hat, sind die Warnungen des jeweiligen Außenministeriums jenes Staats von Belang, wo der Veranstalter seinen Sitz hat. Für solche Fälle sieht der Tourismuskodex vor, dass der Verbraucher Anspruch auf eine andere gleich- oder höherwertige Pauschalreise hat, ohne dass er dafür einen Aufpreis zahlen muss (wenn er ein minderwertiges Angebot akzeptiert, muss ihm die Preisdifferenz erstattet werden), alternativ kann er die bisher bezahlten Beträge zurückverlangen.

Mit diesem Thema hat sich jüngst die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (AGCM) befasst und 12 Verfahren gegen 14 italienische Reiseveranstalter eröffnet, die im August 2013 auf Grund einer wegen sozialer und politischer Unruhen für Ägypten ausgesprochenen Reisewarnung des Außenministeriums Pauschalreisen annullieren mussten. Beanstandet wurde, dass die Veranstalter ihren Kunden nicht den vollen Reisepreis erstattet hatten, und ihnen zugleich keine Alternativangebote zum selben Preis angeboten hatten. Ebenfalls kritisiert wurde die Art der Anpreisung der Pauschalreisen auf den Internetseiten der jeweilgen Veranstalter, da kaum Informationen bezüglich der sozialen und politischen Lage Ägyptens zu jener Zeit gegeben wurden.

Die Aufsichtsbehörde hat nun die Verpflichtungen von 6 Veranstaltern, die Beträge für die annullierten Ägyptenreisen zu erstatten, angenommen. Diese Veranstalter haben zugesagt, ihren Kunden die zurückgehaltenen Beträge zu erstatten und in Zukunft auf der eigenen Webseite über eventuelle Schwierigkeiten im beworbenen Reiseland zu informieren; zudem haben sie zugesichert, in den in ihren Katalogen enthaltenen Geschäftsbedingungen, die volle Erstattung des Reisepreises vorzusehen, wenn diese aus Gründen, die dem Verbraucher nicht zuzuschreiben sind, annulliert wird.

In den anderen Fällen hat die Behörde das Verhalten der Veranstalter, die nach der Annullierung der Ägyptenreisen, Beträge, die von Reisenden bezahlt worden waren, einbehalten haben, als aggressive Geschäftspraktik angesehen; als unlauter angesehen, wurde die fehlende Information auf den Webseiten der Veranstalter über die sozialen und politischen Lage im Reiseland zu jener Zeit, denn die Kenntnis darüber ist für die Verbraucher unerlässlich, um eine wohlüberlegte Kaufentscheidung treffen zu können.

Hier geht es zur Pressemitteilung und zu den Verfügungen der Aufsichtsbehörde.

Auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums ist eine kostenlose Broschüre zum Thema Pauschalreisen zum Download verfügbar.


Bozen, 22.12.2014
Presse-Information

 

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