1) Achtung vor Kostenfallen in sozialen Netzwerken...
Anna ist 15 Jahre alt und nutzt wie eine Vielzahl Jugendlicher das soziale Netzwerk Facebook um sich mit ihren Freunden auszutauschen. Als sie von einer Freundin in der Form einer Einladung zu einer Veranstaltung Werbung für ein Gewinnspiel erhält, ist sie interessiert: Es gibt schließlich 100.000 iPhones zu gewinnen.Anna befolgt die Anweisungen: Sie soll die Einladung schnell an alle ihre Facebookfreunde weiterleiten, dann die gewünschte Farbe des Smartphones auswählen und noch ihre Daten in ein Onlineformular eingeben und sich registrieren. Einen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Anmeldung kann Anna nicht erkennen. Es folgt zunächst eine Anmeldebestätigung mittels E-Mail und einige Tage später dann, oh Schreck, eine Rechnung mit der Post mit einer Forderung über 35,70 EUR für die Einrichtung des Accounts.
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2) Online Partnerbörsen
Einem Verbraucher fielen die verführerischen Worte von B5231 auf: „Bezaubernd ist der Blick deiner Augen und ich kann mir vorstellen, dass du auch eine angenehme Stimme hast… Ich möchte dich besser kennenlernen.“ B5231 postete ein Foto von sich auf ihrem Profil und dazu folgende Beschreibung: Frau, Ärztin, braune Haare, blaue Augen, spontan und leidenschaftlich. Leider wird der Verbraucher B5231 nie persönlich kennenlernen, da sich hinter diesem Profil ein sogenannter IKM-Schreiberversteckt, wobei das Akronym IKM für Internet-Kontaktmarkt steht. Diese Schreiber verfolgen das Ziel, dass die Verbraucher in zahlungspflichtigen Chatrooms bleiben, damit diese noch mehr Geld ausgeben, um sich mit ihrem „idealen“ Profil zu unterhalten.
Das Europäische Verbraucherzentrum gibt Ratschläge, damit Sie einige Maßnahmen treffen können, die Sie vor derartigen Fallen schützen.
3) Onlineshopping: Gefahr gefälschter Ware!
“Fashion-Opfer” oder nur Opfer? Auf der Suche nach Schnäppchen oder einem schwer zu findenden Produkt bevorzugen viele Verbraucher Onlinekanäle für ihre Einkäufe. Auch einem netzerfahrenen Verbraucher kann es aber passieren, dass er eine gefälschte Tasche, Uhr oder Tablet erhält und dabei eine Strafe für den Erwerb von Sachen verdächtiger Herkunft riskiert. Was ist in diesen Fällen zu tun? Das Europäische Verbraucherzentrum gibt nützliche Informationen.Mehr darüber hier.
4) Online-Ticketkauf für Sportveranstaltungen... Vorsicht vor Lockangeboten!
Sport begeistert! Allerdings sollten Sie sich beim Online-Ticketkauf nicht von der Begeisterung blenden lassen, da gefälschte Tickets und Scheinverkäufer immer auf der Lauer liegen! Hier einige Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums - Büro Bozen, um böse Überraschungen zu vermeiden: Drucken Sie eine Kopie der Unterlagen des Buchungsvorgangs aus und bewahren Sie diese auf oder speichern Sie die dazugehörigen Screenshots, seien Sie bei Angeboten für Last-Minute-Tickets und beim sogenannten secondary ticketing misstrauisch, kaufen Sie nur auf offiziellen Seiten, bezahlen Sie die Tickets mit Kreditkarte. Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum - Büro Bozen.Mehr darüber hier.
5) Winning Mails- Kein Lottoglück per E-Mail
Früher oder später passiert es vielen Internet-Nutzern: im Posteingang taucht eine recht merkwürdige Nachricht auf: Aus Millionen im Internet gesammelten E-Mail Adressen, wurde gerade Ihre ausgelost. Sie sind der glückliche Gewinner von mehreren Hunderttausend Euro oder Dollar.Natürlich handelt es sich hier nicht um einen echten Gewinn, sondern vielmehr um eine üble Masche, die einerseits darauf abzielt, an eine Unzahl von Datensätzen von Personen zu kommen, mit welchen kriminelle Banden gar einiges anfangen können (Datenhandel, Identitätsdiebstahl!), andererseits wird versucht, gutgläubige Menschen - mit der Aussicht auf einen viel größeren Gewinn - zur Zahlung von einigen Tausend Euro zu bewegen. Der Empfänger dieser Schreiben wird, aus nicht nachvollziehbaren Sicherheitsgründen, dazu aufgefordert, niemandem etwas über seinen Gewinn zu erzählen. Wie erkenne ich solche betrügerische E-Mails und welche Maßnahmen gibt es?
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6) Unerwünschte Werbe-Emails
Was ist Spam?Wenn Sie regelmäßig im Internet surfen, sind sie Ihnen bestimmt schon einmal unter die Augen gekommen: Werbe-Emails von Firmen, die Ihnen völlig unbekannt sind, und die nichts anderes tun, als Ihre Mailbox zu überfluten.
Solche Massen-Mails bezeichnet man als "Spam" (in Anlehnung an einen Monty-Python-Sketch, in welchem eine Horde Wikinger durch ihr "Spam"-Gebrüll jedes normale Gespräch verhindern - im übertragenen Sinn verhindert die Werbeflut die normale Kommunikation im Internet), und es existieren mehrere "Sorten": reine Werbemails, Kettenbriefe und falsche Virenwarnungen, sog. Hoaxes, sowie gemischte Varianten.
Was muss ich also tun?
Als erstes müssen Sie überprüfen, woher die Email gekommen ist. Dazu nehmen Sie den Teil der Adresse hinter dem @, und hängen ein www davor: somit erhalten Sie eine Internetadresse. Indem Sie diese Seite besuchen, können Sie feststellen, um welche Art von Email-Adresse es sich handelt.
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7) Online Einkauf von Seiten eines Minderjährigen:
Hier hat der Verkäufer wie auch der Käufer seinen Geschäftspartner in keinem Moment der Verhandlungen vor sich. Es findet kein direkter Kontakt statt.Diese Tatsache macht eine Kontrolle unmöglich. Der Verkäufer muss sich dabei natürlich auf die wahrheitsgetreuen Angaben des Käufers verlassen; er hat z.B. keinerlei Möglichkeit, das Alter des Interessenten zu überprüfen.
Sollte also der Minderjährige trotz des eindeutigen Hinweises in den Allgemeinen Bedingungen "der Käufer erklärt, volljährig zu sein" oder der geforderten Altersangabe, das gewünschte Objekt dennoch erstehen und/oder zu den gewünschten Daten falsche Angaben machen, wird eine Rückforderung des Gezahlten kaum mehr möglich sein.
Besonders dann, wenn sich der Jugendliche eines anderen Namens und der Kreditkarte eines Erwachsenen bedient, liegt eindeutig eine Täuschung und somit die Pflicht zur Zahlung der gekauften Ware vor.
Sollte also die Kaufaktion nicht mehr rückgängig zu machen sein, sind die Eltern durch ihre sog. "culpa in educando", also die Verpflichtung ihre Kinder zu erziehen, für den Schaden direkt verantwortlich und haftbar zu machen.
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8) Kryptowährungen: Die Gefahren und Risiken aus dem Hinterhalt
Die Neugier bezüglich Kryptowährungen steigt dramatisch und birgt eine fatale Anziehungskraft für diejenigen, welche ihr Vermögen so schnell wie möglich vervielfachen wollen. Aber auch im Markt der Kryptowährungen sind Angebote im Umlauf, welche sich als illegale Pyramidensysteme herausgestellt haben. Das Europäische Verbraucherzentrum versucht, einiges klarzustellen und rät zur Vorsicht bezüglich der Kryptowährung namens Onecoin.Mehr dazu hier.
9) OneCoin
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat am 21.12.2016 im Zuge eines Untersuchungsverfahrens eine vorbeugende Verfügung erlassen, welche jegliche Werbung und Verbreitung der Kryptowährung OneCoin in Italien untersagtDie italienische Wettbewerbsbehörde hat am 21.12.2016 im Zuge eines Untersuchungsverfahrens eine vorbeugende Verfügung erlassen, welche jegliche Werbung und Verbreitung der Kryptowährung OneCoin in Italien untersagt. Die Währung wird über die Seiten onecoinsuedtirol.it und onecoinitaliaofficial.it vertrieben; die dritte Website, onecoinitalia.com, ging nach der Einleitung des Untersuchungsverfahrens offline.
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10) Online-Autokauf
90.000 Euro sollte ein junger Südtiroler für sein Traumauto hinblättern. Gut, dass er vor Vertragsabschluss das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen kontaktiert hat, denn für die Verbraucherschützer war sofort klar: Es handelt sich um einen „klassischen“ Online-Betrugsversuch...So ein ultramodernes und exklusives Elektroauto wünscht sich der junge Südtiroler schon lange. Online findet er ein wirklich tolles Angebot: 89.000 Euro soll er für sein Traumauto bezahlen, welches normalerweise viel teurer wäre. Der Verbraucher kontaktiert also das deutsche Autohaus, welches ihm antwortet, dass sich der Wagen angeblich in Norwegen befinde. Das Auto sei „so billig“, weil der vorherige Besitzer die Raten nicht mehr bezahlen könne.
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