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09.02.2015

10. Februar: Safer Internet Day

 
Was Eltern übers Internetsurfen wissen sollten...
Als Frau M. im Geschäft ihren Einkauf mit Kreditkarte bezahlen wollte, staunte sie nicht schlecht: Die Karte funktioniert nicht, denn der von ihr gewählte Höchstbetrag von 2.500 EUR war für das laufende Monat bereits erreicht. Frau M. hatte aber diesen Monat ihre Kreditkarte doch nur für das Herunterladen einiger Apps auf ihr Smartphone genutzt, zu einem Betrag von höchstens ein paar Euro.

Sie witterte Betrug und erstattete Anzeige bei den Carabinieri. Erst bei näherer Kontrolle des Kreditkartenauszuges erkannte sie, was passiert war. Ihr 9-jähriger Sohn, der sich das Handy zum Nutzen von Gratisspielen ausleihen darf, hatte sich an mehreren Tagen hintereinander immer wieder neue kostenpflichtige Ebenen für sein Lieblingsspiel herunter geladen, jeweils zu etwa 80 Euro, und zwar solange bis er das Monatslimit der Kreditkarte seiner Mutti erreicht hatte. Die Daten hatte diese selbst im App-Store gespeichert, einen Passwortschutz hatte sie unvorsichtigerweise nicht installiert.

Dass Onlineeinkäufe von Minderjährigen in jedem Fall und ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können, ist ein Trugschluss. Der Online-Verkäufer hat seinen Kunden in keinem Moment des Vertragsabschlusses vor sich und muss sich somit auch auf die wahrheitsgetreuen Angaben des Käufers, z.B. dass er über 18 ist, verlassen. Sollte also der Minderjährige ein Produkt oder eine Dienstleistung im Internet ohne Zustimmung der Eltern erstehen, wird eine Rückforderung des Gezahlten kaum mehr möglich sein. Besonders dann, wenn sich der Jugendliche eines anderen Namens und der Kreditkarte eines Erwachsenen bedient, liegt eine Täuschung und somit die Pflicht zur Zahlung der gekauften Ware vor. Sollte also die Kaufaktion nicht mehr rückgängig zu machen sein, sind die Eltern durch ihre sog. "culpa in educando et vigilando", also die Verpflichtung ihre Kinder zu erziehen, für den Schaden direkt verantwortlich und haftbar zu machen.

Ein zweites Beispiel zeigt, dass der Umgang mit persönlichen Daten ebenfalls ein großes Thema ist: Die Mutter von Anna erschrak, als mit der Post ein Schreiben eines deutschen Inkassounternehmens, adressiert an die 15-jährige Tochter, eintrudelte. Anna hätte sich kostenpflichtig für die Nutzung eines an Unternehmer und Freiberufler gerichteten Portals registriert. Für die Einrichtung des Accounts seien 36 Euro fällig, weiters seien jährlich 240 Euro zu zahlen und zwar mindestens 2 Jahre lang. Anna hatte bei einem Gewinnspiel auf Facebook teilgenommen: Um das neueste iPhone zu erhalten, sollte sie die Einladung dazu an alle ihre Facebookfreunde weiterleiten, die gewünschte Farbe des Smartphones auswählen und alle ihre Daten in ein Onlineformular eingeben. Nach einer Reklamation hörten zwar die Mahnungen auf und gezahlt wurde nichts, aber ihr voller Name, ihre Postadresse, ihre Handynummer und ihr Geburtstag (ihr Geburtsjahr musste sie "falsch" angeben, denn nur Volljährige "durften" sich registrieren), sind nun in der Hand von unseriösen Datensammlern, eine Kontrolle über sie kann Anna realistisch betrachtet nicht wieder erlangen. Wie viele ihrer Facebookfreunde noch ihre Daten in den Rachen dieser "Firma" geworfen haben, kann man nur vermuten.

Die Themenbereiche mit welchen sich das EVZ beschäftigt, sind noch vergleichsweise harmlos, geht es doch im großen und ganzen "nur" um von Kindern im Namen der Eltern abgeschlossene Verträge, um von Kreditkarten abgebuchte Beträge, um Abofallen und falsche Gewinnspiele. Die Palette der Gefahren für Kinder und Jugendliche ist aber ungleich größer, und reicht von der Onlinesucht, zum illegalen Filesharing, vom Konsum von Videos mit gewalttätigem und pornographischem Inhalt, Cybermobbing, Grooming und Sexting bis zur Kinderpornographie, wobei Jugendliche nicht nur zu Opfern werden, sondern selbst auch Täter sein können, vielleicht ohne sich der schwerwiegenden Folgen ihrer Handlungen bewusst zu sein. Eltern stehen vor der großen Herausforderung, sich mit dem Medium Internet auseinanderzusetzen, ihre Kinder von Anfang an bei der Nutzung zu begleiten und sie zum korrekten Umgang damit zu erziehen. Bei der Beratungs- und Vortragstätigkeit des EVZ hat sich herausgestellt, dass es um die Medienkompetenz der Kinder und noch mehr der Eltern oft nicht gut bestellt ist.

Der Safer Internet Day am 10. Februar kann als Anlass für die Eltern dienen, sich der Problematik bewusst zu werden und die vorhandenen Beratungsangebote zu nutzen.


Bozen, 9.2.2015
Presse-Information

 

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