Deutliche Abnahme der Reklamationen in Bezug auf Partnervermittlungsagenturen
Es gehört beinahe zur Tradition des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen, den Valentinstag zum Anlass zu nehmen, im Bereich der Reklamationen in Zusammenhang mit Partnervermittlungsagenturen Bilanz zu ziehen. Die Zahlen sind ermutigend: die Informationsanfragen und die Reklamationen sind selten geworden.
Unter den Rechtsberaterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen gehört Julia Rufinatscha zu jenen mit der längsten Erfahrung und sie ist es auch, die sich seit nun mehr als einem Jahrzehnt um Anfragen rund um Partnersuche und Partnervermittlungsagenturen kümmert. “Ich erinnere mich noch gut an die vielen verschiedenen Partnervermittlungsverträge, die ich seit 2003 durchgesehen habe”, erklärt die Beraterin und fährt fort: “Viele dieser Agenturen hatten ihren Sitz in Deutschland oder Österreich und konfrontierten die Kunden hier in Italien mit demselben Vertrag, den sie in ihrem Land anboten, ohne dabei die Anpassung an italienisches Recht zu berücksichtigen”. Dank des vehementen Einsatzes des EVZ haben die Agenturen nach einigen Jahren ihre Bedingungen dann doch an die italienische Gesetzgebung zum Schutz des Verbrauchers angepasst.
Eine große Anzahl jener Verbraucher, die sich über die Jahre an das EVZ gewandt haben, waren durch eine Zeitungsannonce mit der Partnervermittlungsagentur in Kontakt getreten. “Besonders Anzeigen, die mit einem Foto versehen waren, zogen dabei große Aufmerksamkeit der möglichen Kunden auf sich”, erläutert die Juristin. Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat in diesem Zusammenhang festgelegt, dass aus der Annonce klar hervorgehen muss, ob es sich um eine von Privaten oder von Partnervermittlungsagenturen geschaltete Anzeige handelt. 2014 hat sich auch die Staatsanwaltschaft in Bozen mit dem Thema Partnervermittlung auseinandergesetzt: eine österreichische Partnervermittlungsagentur ist wegen Betrug, Übervorteilung wehrloser Personen, Erpressung sowie Verletzung des Privacy-Gesetzes angeklagt worden.
Normalerweise erhielt das EVZ im Laufe eines Jahres Hunderte von Anfragen zu Partnervermittlungsverträgen und es waren ein paar Dutzend konkreter Fälle, die von den Beraterinnen behandelt wurden. Es handelte sich dabei meist um Probleme in Bezug auf nicht innerhalb der in den kostenpflichtigen Verträgen vereinbarten Frist erhaltene Vorschläge und um Reklamationen zu Vorschlägen, die nicht dem vom Verbraucher ausgefüllten Profil zum Idealpartner entsprachen. Im Jahr 2014 hingegen hat das EVZ lediglich 9 Informationsanfragen in diesem Bereich bearbeitet und nur in einem einzigen Fall hat sich eine Südtiroler Verbraucherin im Zusammenhang mit der von einer österreichischen Partnervermittlungsangetur erhaltenen Dienstleistung beschwert.
Aber wie lässt sich nun diese drastische Reduzierung der Reklamationen erklären? “In den letzten Jahren hat sich das Angebot verändert: neben den “traditionellen” Partnervermittlungsagenturen finden sich heutzutage immer häufiger online Agenturen, die im Normalfall um einiges kostengünstiger sind”, weiß Julia Rufinatscha zu berichten, “auch dürfen die vielen Reisen, Feiern, Essen und Ausflüge, die eigens für Singles ausgerichtet werden, nicht vergessen werden”, meint die Juristin abschließend. “Zudem gefällt uns natürlich die Vorstellung, dass die Informationstätigkeit, die wir in den letzten Jahren geleistet haben, Wirkung zeigt”, fügt Monika Nardo, Koordinatorin des EVZ, hinzu. “Und vielleicht sind es auch die Unternehmen, welche die Rechte ihrer Kunden mehr respektieren. Unsere Internetseite bietet auf jeden Fall all jenen, die beabsichtigen über eine Partnervermittlungsagentur ihren Traumpartner zu finden, eine große Vielfalt an Informationen und praktischen Tipps. Vielleicht ist es für viele auch etwas einfacher, sich in dieses immer noch etwas “Tabu-Thema” einzulesen, als es mit unseren Beraterinnen telefonisch zu besprechen”, schließt Monika Nardo ab.
Bozen, 13.02.2015
Presse-Information
Unter den Rechtsberaterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen gehört Julia Rufinatscha zu jenen mit der längsten Erfahrung und sie ist es auch, die sich seit nun mehr als einem Jahrzehnt um Anfragen rund um Partnersuche und Partnervermittlungsagenturen kümmert. “Ich erinnere mich noch gut an die vielen verschiedenen Partnervermittlungsverträge, die ich seit 2003 durchgesehen habe”, erklärt die Beraterin und fährt fort: “Viele dieser Agenturen hatten ihren Sitz in Deutschland oder Österreich und konfrontierten die Kunden hier in Italien mit demselben Vertrag, den sie in ihrem Land anboten, ohne dabei die Anpassung an italienisches Recht zu berücksichtigen”. Dank des vehementen Einsatzes des EVZ haben die Agenturen nach einigen Jahren ihre Bedingungen dann doch an die italienische Gesetzgebung zum Schutz des Verbrauchers angepasst.
Eine große Anzahl jener Verbraucher, die sich über die Jahre an das EVZ gewandt haben, waren durch eine Zeitungsannonce mit der Partnervermittlungsagentur in Kontakt getreten. “Besonders Anzeigen, die mit einem Foto versehen waren, zogen dabei große Aufmerksamkeit der möglichen Kunden auf sich”, erläutert die Juristin. Die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt hat in diesem Zusammenhang festgelegt, dass aus der Annonce klar hervorgehen muss, ob es sich um eine von Privaten oder von Partnervermittlungsagenturen geschaltete Anzeige handelt. 2014 hat sich auch die Staatsanwaltschaft in Bozen mit dem Thema Partnervermittlung auseinandergesetzt: eine österreichische Partnervermittlungsagentur ist wegen Betrug, Übervorteilung wehrloser Personen, Erpressung sowie Verletzung des Privacy-Gesetzes angeklagt worden.
Normalerweise erhielt das EVZ im Laufe eines Jahres Hunderte von Anfragen zu Partnervermittlungsverträgen und es waren ein paar Dutzend konkreter Fälle, die von den Beraterinnen behandelt wurden. Es handelte sich dabei meist um Probleme in Bezug auf nicht innerhalb der in den kostenpflichtigen Verträgen vereinbarten Frist erhaltene Vorschläge und um Reklamationen zu Vorschlägen, die nicht dem vom Verbraucher ausgefüllten Profil zum Idealpartner entsprachen. Im Jahr 2014 hingegen hat das EVZ lediglich 9 Informationsanfragen in diesem Bereich bearbeitet und nur in einem einzigen Fall hat sich eine Südtiroler Verbraucherin im Zusammenhang mit der von einer österreichischen Partnervermittlungsangetur erhaltenen Dienstleistung beschwert.
Aber wie lässt sich nun diese drastische Reduzierung der Reklamationen erklären? “In den letzten Jahren hat sich das Angebot verändert: neben den “traditionellen” Partnervermittlungsagenturen finden sich heutzutage immer häufiger online Agenturen, die im Normalfall um einiges kostengünstiger sind”, weiß Julia Rufinatscha zu berichten, “auch dürfen die vielen Reisen, Feiern, Essen und Ausflüge, die eigens für Singles ausgerichtet werden, nicht vergessen werden”, meint die Juristin abschließend. “Zudem gefällt uns natürlich die Vorstellung, dass die Informationstätigkeit, die wir in den letzten Jahren geleistet haben, Wirkung zeigt”, fügt Monika Nardo, Koordinatorin des EVZ, hinzu. “Und vielleicht sind es auch die Unternehmen, welche die Rechte ihrer Kunden mehr respektieren. Unsere Internetseite bietet auf jeden Fall all jenen, die beabsichtigen über eine Partnervermittlungsagentur ihren Traumpartner zu finden, eine große Vielfalt an Informationen und praktischen Tipps. Vielleicht ist es für viele auch etwas einfacher, sich in dieses immer noch etwas “Tabu-Thema” einzulesen, als es mit unseren Beraterinnen telefonisch zu besprechen”, schließt Monika Nardo ab.
Bozen, 13.02.2015
Presse-Information
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