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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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03.06.2015

600 Euro für zwei Tickets im Wert von 110 Euro

 
Auf einem spanischen Internetportal fand eine Verbraucherin zwei Tickets für eine Opernaufführung von Turandot in der Mailänder Scala. Da ihr Mann ein Fan dieser Oper ist, sie ihn mit den Opernkarten überraschen wollte und diese auf der Internetseite der Scala nicht mehr verfügbar waren, griff sie zu und bezahlte den Betrag von 600 Euro mit ihrer Kreditkarte.
Die Beschreibung der Sitzplätze war sehr wage, aber angesichts eines Preises von 300 Euro pro Karte, ging die Konsument davon aus, dass es sich um gute Plätze handeln müsse. Schließlich beträgt der Höchstpreis für die besten Karten für eine Turandot-Aufführung - laut den Informationen auf der Internetseite der Scala – 250 Euro. Beim Bestellvorgang hatte die Verbraucherin lediglich den Gesamtpreis inklusive Versandkosten und Servicekosten (diese muss der Käufer dem Ticketportal entrichten) erfahren.

Als die Verbraucherin schließlich erst 5 Tage vor der Aufführung endlich die Tickets zugeschickt bekam, stand darauf ein Ticketpreis von 55 Euro. In diesem Moment war ihr bereits klar, dass es mit den guten Sitzplätzen wohl nichts werden würde. Und tatsächlich war dem so; entsprechend groß war die Enttäuschung des Ehepaars.

Was ist das eigentlich für ein Internetportal und wie funktioniert es?
Der Betreiber der spanischen Webseite stellt eine Plattform zum Kauf bzw. Verkauf von Tickets unterschiedlicher Art zur Verfügung; so kann man dort neben Opern- auch Konzertkarten auch Tickets für Fußballspiele erwerben. Um die Plattform zum Kauf bzw. Verkauf von Tickets nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig, mit der auch die Geschäftsbedingungen der Internetseite akzeptiert werden. Der Betreiber weist in seinen Bedingungen ausdrücklich daraufhin, dass er diese weder kauft noch verkauft und dass er auch nicht deren Besitzer ist. Auch schreibt das Unternehmen, dass der Verkaufspreis für das Ticket vom Verkäufer festgelegt wird.

Hat nun der Interessent auf der Webseite ein Ticket zu seiner Wunschveranstaltung gefunden und entscheidet er sich für den Kauf, so erscheint ihm zwar der Gesamtpreis, den er berappen muss, jedoch fehlt eine detaillierte Auflistung des Verkaufspreises, der Versandkosten und der Servicekosten für den Vermittlungsdienst des Portals. Somit weiß der Käufer erst beim Erhalt der Karten, wieviel diese nominell kosten, er weiß aber nicht, zu welchem Preis sie der Verkäufer angeboten hat, wie hoch seine Gewinnspanne ist und wie hoch die Versand- und die Servicekosten sind.

Das Rücktrittsrecht von 14 Tagen kann bei dieser Art von Internetverträgen nicht geltend gemacht werden, da es sich bei den Tickets um „Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ handelt „und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht“, für die das Rücktrittsrecht vom Gesetzgeber ausgeschlossen ist.

Was kann ich als Verbraucher tun, um mich vor Enttäuschungen, wie im geschilderten Beispiel, zu schützen?
Für die Verbraucher ist es schwierig, gegen diese hohen Kosten etwas zu unternehmen, da der Portalbetreiber nur als Vermittler auftritt und er in den Kauf nicht direkt involviert ist. Der Käufer könnte sich zwar an den Verkäufer wenden, da dieser ja den Verkaufspreis der Tickets bestimmt, jedoch ist dieser für den Käufer weder greifbar noch identifizierbar, da das Internetportal sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer volle Anonymität garantiert.
Zunächst rät das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen, sich die Tickets direkt beim Veranstalter oder bei offiziellen Verkaufsstellen zu besorgen. Sollten die Karten bei diesen ausverkauft sein, so sollten die Konsumenten bei Angeboten im Internet besonders vorsichtig sein, da die angebotenen Tickets mit großer Wahrscheinlichkeit überteuert sind oder es sich gar um Fälschungen handelt. Bevor die Verbraucher auf einer Ticketplattform kaufen, sollten sie nachschauen, wieviel die Tickets beim Veranstalter kosten, um so einen ungefähren Preisvergleich zu haben.

Für weitere Informationen steht das EVZ Bozen unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org zur Verfügung.

Bozen, 03.06.2015
Presseinformation

 

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