Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen rät dazu, seine Reisen, falls möglich, durch eine Reiseversicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern. Was aber, wenn man lediglich einen Flug bucht, ob zu Urlaubszwecken oder aus einem anderen Grund, und zeitgleich nebenbei eine Versicherung abschließt, die sich dann von Jahr zu Jahr automatisch verlängert? Einigen Südtiroler Verbrauchern ist es so ergangen...
Herr Uri plant im Frühjahr 2014 kurzfristig einen Kurztripp nach Sardinien und bucht seinen Flug über ein deutsches Buchungsportal. Ohne sich so recht darüber im Klaren zu sein, schließt er zusammen mit der Flugbuchung eine Reiseversicherung ab, wobei die Versicherungsprämie „bequem“ von seiner Kreditkarte abgebucht wird und dies sich auch ein Jahr später wiederholt. Erst als man ihn 2 Wochen vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres informiert, dass sich seine Jahresversicherungspolizze automatisch verlängert, folgt das große AHHH!!! Herr Uri findet heraus, dass er die Reiseversicherung wohl im Zuge seines Sardinienkurzurlaubes abgeschlossen haben muss und kündigt sofort. Es folgt die Antwort, dass eine Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen müsse, und man die Auflösung des Vertrages für das Folgejahr 2016-2017 vermerken würde. Es wird ihm also die sehr viel höhere Folgeprämie angelastet.
Ganz eindeutig ein Fall für das EVZ Bozen: die beinahe identische Geschichte hat die Beraterin bereits mehrere Mal gehört und klärt auf: „Der Verbraucher wird im Zuge seiner Flugbuchung mit dem Vorschlag einer Reiseversicherung oder einem Versicherungspaket konfrontiert, dessen Annahme ihm „fast als eine Pflicht“ nahegelegt und manchmal auch mit Sonderpreisen schmackhaft gemacht wird. Der Verbraucher kann auf jeden Fall davon ausgehen, dass nach einer einmaligen Zahlung keine weiteren Kosten mehr auf ihn zukommen.“ Nur vereinzelt berichten die Verbraucher, die Versicherung bewusst abgeschlossen zu haben, und beschreiben meist den Klick eher als „halt gemacht, um im Buchungsvorgang schneller weiterzukommen“.
Tatsächlich ist ja auch gegen eine Versicherung, die Unvorhersehbares und Unvermeidbares während und vor einer Reise finanziell abdeckt, nichts einzuwenden. Nur sollte es sich hierbei um ein Leistungspaket handeln, das sich meinen Bedürfnissen anpasst und das ich im konkreten Fall auch, falls nötig, einsetzen kann. So muss ein sehr kurzfristig gebuchter Flug nicht zwingend einen Stornoschutz enthalten. „Was uns auch von allen Verbrauchern bestätigt wird, ist die Tatsache, dass man sich bei der Buchung eines Fluges oder auch einer Reise wohl kaum eine Jahresversicherung erwartet, die sich dann auch noch automatisch verlängert und deren Versicherungsprämie sich im Folgejahr bedeutend erhöht“, erzählt die Beraterin.
Wie so oft, sind all diese letztendlich so entscheidenden „Details“ schon irgendwo in den Versicherungsbedingungen enthalten, werden aber nicht gelesen. So wird dem Verbraucher bei Abschluss eines solchen Vertrages auch ein 14-tägiges Kündigungsrecht ab erstmaligem Abschluss gewährt.
„Und die Anpreisung des Produktes lässt zusammen mit dem Sonderpreis und der Information zur Verlängerung lediglich 'auf Wunsch' auch nicht wirklich die Vermutung aufkommen, dass es sich hier um eine ins Gewicht fallende Ausgabe handeln könnte, die man sich schon näher ansehen sollte“, verteidigt die Beraterin das Verhalten der Verbraucher, fährt aber fort: „Aber eben genau solche Klicks haben es nur zu oft in sich und sollten schon mit großer Vorsicht getätigt werden.“
Aber abschließend nun auch noch die gute Nachricht: Bisher ist es dem Europäischen Verbraucherzentrum Bozen immer gelungen, die soeben geschilderten Fälle durch das Einschreiten des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland und des deutschen Versicherungsombudsmanns zu einem guten Ende zu bringen und somit eine einvernehmliche und für den Verbraucher vollends zufriedenstellende Lösung mit dem Versicherungsanbieter zu erzielen.
Sollten Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben, stehen Ihnen die Beraterinnen des EVZ Bozen gerne mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.
Bozen, 04.06.2015
Presse-Information
Ganz eindeutig ein Fall für das EVZ Bozen: die beinahe identische Geschichte hat die Beraterin bereits mehrere Mal gehört und klärt auf: „Der Verbraucher wird im Zuge seiner Flugbuchung mit dem Vorschlag einer Reiseversicherung oder einem Versicherungspaket konfrontiert, dessen Annahme ihm „fast als eine Pflicht“ nahegelegt und manchmal auch mit Sonderpreisen schmackhaft gemacht wird. Der Verbraucher kann auf jeden Fall davon ausgehen, dass nach einer einmaligen Zahlung keine weiteren Kosten mehr auf ihn zukommen.“ Nur vereinzelt berichten die Verbraucher, die Versicherung bewusst abgeschlossen zu haben, und beschreiben meist den Klick eher als „halt gemacht, um im Buchungsvorgang schneller weiterzukommen“.
Tatsächlich ist ja auch gegen eine Versicherung, die Unvorhersehbares und Unvermeidbares während und vor einer Reise finanziell abdeckt, nichts einzuwenden. Nur sollte es sich hierbei um ein Leistungspaket handeln, das sich meinen Bedürfnissen anpasst und das ich im konkreten Fall auch, falls nötig, einsetzen kann. So muss ein sehr kurzfristig gebuchter Flug nicht zwingend einen Stornoschutz enthalten. „Was uns auch von allen Verbrauchern bestätigt wird, ist die Tatsache, dass man sich bei der Buchung eines Fluges oder auch einer Reise wohl kaum eine Jahresversicherung erwartet, die sich dann auch noch automatisch verlängert und deren Versicherungsprämie sich im Folgejahr bedeutend erhöht“, erzählt die Beraterin.
Wie so oft, sind all diese letztendlich so entscheidenden „Details“ schon irgendwo in den Versicherungsbedingungen enthalten, werden aber nicht gelesen. So wird dem Verbraucher bei Abschluss eines solchen Vertrages auch ein 14-tägiges Kündigungsrecht ab erstmaligem Abschluss gewährt.
„Und die Anpreisung des Produktes lässt zusammen mit dem Sonderpreis und der Information zur Verlängerung lediglich 'auf Wunsch' auch nicht wirklich die Vermutung aufkommen, dass es sich hier um eine ins Gewicht fallende Ausgabe handeln könnte, die man sich schon näher ansehen sollte“, verteidigt die Beraterin das Verhalten der Verbraucher, fährt aber fort: „Aber eben genau solche Klicks haben es nur zu oft in sich und sollten schon mit großer Vorsicht getätigt werden.“
Aber abschließend nun auch noch die gute Nachricht: Bisher ist es dem Europäischen Verbraucherzentrum Bozen immer gelungen, die soeben geschilderten Fälle durch das Einschreiten des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland und des deutschen Versicherungsombudsmanns zu einem guten Ende zu bringen und somit eine einvernehmliche und für den Verbraucher vollends zufriedenstellende Lösung mit dem Versicherungsanbieter zu erzielen.
Sollten Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben, stehen Ihnen die Beraterinnen des EVZ Bozen gerne mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.
Bozen, 04.06.2015
Presse-Information
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