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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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13.08.2015

Der Traum vom Helikopterflug löst sich in Luft auf

 
Südtirols Berge sind ein wahres Spektakel, besonders natürlich aus der Luft betrachtet. Was gibt es also Schöneres als einen Gutschein für einen Helikopterflug, um diese Ansicht aus der Luft aus genießen zu können. Für zahlreiche Verbraucher aus Südtirol aber auch aus dem Ausland hat sich dieser Traum aber in Luft aufgelöst: das Meraner Unternehmen, welches diese Gutscheine verkauft hatte, ist nämlich in Konkurs gegangen.
Seit Frühling haben sich mehrere Südtiroler aber auch bundesdeutsche Verbraucher mit der Bitte um Rat an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen gewandt. Sie hatten für sich selbst oder auch in Form eines Gutscheins für ein besonderes Geschenk an Verwandte oder Freunde beim Unternehmen Airway mit Sitz in Meran einen Helikopterflug gebucht. So hatte eine in Deutschland ansässige Dame zum Beispiel ihrem Mann einen Flug über die Dolomiten im Wert von 400 Euro geschenkt. Und zum 50. Geburtstag ihres Vaters hatte eine im Vinschgau ansässige Familie vor, ihrem Papi das gesamte Tal mit dem Ortler, dem höchsten Berg Südtirols, von oben zu zeigen. Aber diese Flüge wurden niemals durchgeführt. Auf Anraten des EVZ haben die Verbraucher schriftlich reklamiert und die Erfüllung der Leistung oder die Rückerstattung des Preises gefordert. Die Antworten des Unternehmens darauf waren unterschiedlich: „Wir warten auf den neuen Helikopter“, „wir warten noch auf die Zuschüsse“ oder „ein Blitz hat unser Computersystem lahmgelegt und wir sind nicht mehr imstande in die Liste der ausgestellten Gutscheine Einsicht zu nehmen“.

Die Beraterinnen des EVZ haben sich mit der Zivilluftfahrtbehörde (Ente per l'Aviazione Civile – ENAC) am Flughafen Bozen in Verbindung gesetzt und haben so herausgefunden, dass dem Unternehmen seit November 2014 die Lizenz vorübergehend entzogen wurde. Nichts desto trotz hat das Unternehmen weiterhin Gutscheine für Helikopterflüge verkauft. Am 24. Juli 2015 schließlich wurde dem Unternehmen die Lizenz endgültig entzogen. Und als ob dies nicht ausreichen würde, hat am 14. Juli 2015 das Landesgericht Bozen den Konkurs des Unternehmens Airway GmbH mit Sitz in Meran erklärt.

Für all jene Verbraucher, die einen Gutschein besitzen, rückt der Traum von einem Helikopterflug somit in immer weitere Ferne. Es gilt nun, im Rahmen des Konkursverfahrens eine Forderungsanmeldung auszufüllen, um die offene Forderung gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen. Hierzu kann das auf der Seite des Landesgerichts Bozen verfügbare Formular verwendet werden (im Abschnitt Konkursverfahren/Infos und Formulare). Der ausgefüllte Antrag muss dem Masseverwalter ausschließlich über PEC, einer zertifizierten E-Mailadresse, innerhalb 30 Tagen vor Anberaumung der für den 27. Oktober 2015 festgesetzten Verhandlung zugesendet werden. Die Beraterinnen des EVZ Bozen sind gegebenenfalls beim Ausfüllen des Formulars behilflich.

Zusätzlich zum geplatzten Traum vom Helikopterflug bleibt nun abzuwarten ob und wieviel tatsächlich im Zuge des Konkursverfahrens vom bezahlten Preis rückerstattet werden kann.

Für weitere Informationen kann man das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen unter 0471-980939 kontaktieren oder eine E-Mail an info@euroconsumatori.org senden.



Presse-Information
Bozen, 13. August 2015

 

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