Wer kennt sie nicht, die überfüllten Straßen und Geschäfte in der Vorweihnachtszeit. Während den einen der vorweihnachtliche Trubel beim Geschenke kaufen gefällt, ist er den anderen wiederum ein Gräuel. Um Stress beim Geschenke kaufen zu vermeiden, aber auch um die schier grenzenlose Auswahl im Internet zu nutzen, entscheiden sich immer mehr Verbraucher, die Weihnachtsgeschenke online zu besorgen. Was Sie dabei beachten sollten.
Zunächst ist es wichtig, das Geschenk rechtzeitig zu bestellen und mögliche Lieferverzögerungen einzukalkulieren, ansonsten riskieren Sie, an Heilig Abend ohne Geschenk dazustehen. Gerade in der Vorweihnachtszeit werden besonders viele Waren online bestellt, und da kann es schon passieren, dass ein Händler den versprochenen Liefertermin aufgrund des fehlenden Lagerbestands oder aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung nicht einhalten kann.
Was die Bezahlung anbelangt, so sollten Sie – soweit möglich – nicht per Vorauskasse (z.B. Überweisung, Kreditkarte) bezahlen, da Sie zuerst zahlen und erst danach die Ware bekommen und damit ein erhebliches Risiko eingehen. Häufig ist es allerdings so, dass eine Bezahlung nach der Lieferung gar nicht möglich ist. Wenn Sie mit der Kreditkarte gezahlt haben und Ihnen die Ware nicht geliefert wird, so sollten Sie an die Möglichkeit des sog. Chargeback denken; Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Beachten Sie, dass auch bei Weihnachtseinkäufen die normale Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung gilt. Wurde Ihnen das Geschenk also bereits Anfang Dezember geliefert, so ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten bereits abgelaufen. Es kann also durchaus von Vorteil sein, sich bereits vor der Bestellung bei Ihren Lieben nach deren Geschenkwünschen zu erkundigen. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts reicht eine einfache Mitteilung in beliebiger Form (z.B. E-Mail, Fax). Am besten verwenden Sie das Musterformular, das der Händler Ihnen auf der Webseite zur Verfügung stellen muss. Nach der Erklärung des Widerrufs müssen Sie die Ware spätestens nach 14 Tagen zurückschicken; der Verkäufer hingegen muss Ihnen das Geld (auch die Lieferkosten) innerhalb von 14 Tagen erstatten.
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht immer. So ist zum Beispiel bei maßgefertigten Waren kein Rücktritt möglich, ebenso bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Dazu gehören Konzertkarten, Pauschalreisen, Flüge. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn eine versiegelte Ware (z.B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde, da sie ja vom Käufer oder Beschenkten bereits kopiert worden sein könnte.
Einige Tipps zum sicheren Internetkauf:
Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.
Bozen, 23.11.2015
Presse-Information
Was die Bezahlung anbelangt, so sollten Sie – soweit möglich – nicht per Vorauskasse (z.B. Überweisung, Kreditkarte) bezahlen, da Sie zuerst zahlen und erst danach die Ware bekommen und damit ein erhebliches Risiko eingehen. Häufig ist es allerdings so, dass eine Bezahlung nach der Lieferung gar nicht möglich ist. Wenn Sie mit der Kreditkarte gezahlt haben und Ihnen die Ware nicht geliefert wird, so sollten Sie an die Möglichkeit des sog. Chargeback denken; Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Beachten Sie, dass auch bei Weihnachtseinkäufen die normale Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung gilt. Wurde Ihnen das Geschenk also bereits Anfang Dezember geliefert, so ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten bereits abgelaufen. Es kann also durchaus von Vorteil sein, sich bereits vor der Bestellung bei Ihren Lieben nach deren Geschenkwünschen zu erkundigen. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts reicht eine einfache Mitteilung in beliebiger Form (z.B. E-Mail, Fax). Am besten verwenden Sie das Musterformular, das der Händler Ihnen auf der Webseite zur Verfügung stellen muss. Nach der Erklärung des Widerrufs müssen Sie die Ware spätestens nach 14 Tagen zurückschicken; der Verkäufer hingegen muss Ihnen das Geld (auch die Lieferkosten) innerhalb von 14 Tagen erstatten.
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht immer. So ist zum Beispiel bei maßgefertigten Waren kein Rücktritt möglich, ebenso bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Dazu gehören Konzertkarten, Pauschalreisen, Flüge. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn eine versiegelte Ware (z.B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde, da sie ja vom Käufer oder Beschenkten bereits kopiert worden sein könnte.
Einige Tipps zum sicheren Internetkauf:
- Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten: Unternehmer haben in der Regel nichts zu verschenken! Möglicherweise bekommen Sie gar keine oder eine gefälschte Ware.
- Die Internetseite müsste zumindest die Kontaktdaten des Unternehmens (Postanschrift, Telefonnummer, Emailadresse), Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften der Ware, zum Preis, Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung, Informationen zum Rücktrittsrecht sowie zur den gesetzlichen und vertraglichen Garantie enthalten.
- Geben Sie vor dem Kauf den Namen des Unternehmens in Internet-Suchmaschinen ein. Oft lassen sich dort Einträge von anderen Internetnutzern finden, die ihre positiven und negativen Erfahrungen mit dem Verkäufer schildern.
- Lesen Sie sich die Produktbeschreibung genau durch und fragen Sie im Zweifelsfall nach.
- Drucken Sie sich sämtliche Dokumente vom Kauf aus; machen Sie gegebenenfalls Screenshots während des Bestellvorgangs.
- Sollte die Verpackung bei der Lieferung beschädigt sein, so sollten Sie die Ware auf jeden Fall nur „mit Vorbehalt“ (con riserva) annehmen oder die Annahme gänzlich verweigern. Geben Sie unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“).
- Überprüfen Sie sofort nach der Lieferung, ob die Ware funktioniert, vollständig ist und der Produktbeschreibung entspricht, ansonsten reklamieren Sie unverzüglich schriftlich.
Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.
Bozen, 23.11.2015
Presse-Information
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