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18.12.2015

Timesharing und Verträge für langfristige Urlaubsprodukte: lassen Sie uns einiges klarstellen!

 
Timesharing, Ferienclubs, Bonus-Wochen und Urlaubs-Gutscheine – dies sind nur ein paar der vielen Angebote, die Sie vielleicht bei der Planung Ihres Urlaubs oder während des Urlaubs in einem schönen und sonnigen Ferienresort bemerkt haben. Die Vor- und Nachteile dieser langfristigen Teilnutzungsverträge im Urlaub können schwer zu verstehen sein und führen möglicherweise dazu, dass Sie Entscheidungen treffen, welche dann nur schwer revidiert werden können. Ein neuer Bericht und wichtige Tipps für Konsumenten, die vom Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) ausgearbeitet wurden, können Ihnen helfen einen Ausweg aus dem Labyrinth der Time-Sharing Verträge zu finden.
Obwohl die aktuelle EU-Gesetzgebung bereits den Abschluss von Timesharing Verträgen und Verträgen für langfristige Urlaubsprodukte regelt und Verbraucher somit schützt, ist es dennoch wichtig über die eigenen Rechte gut informiert zu sein, damit man sich bewusst für den Abschluss eines solchen Vertrages entscheidet und vor allem um sicher zu stellen, dass die Verkäufer die Gesetze respektieren. In den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl neuer Produkte und neuer Verkaufswege auf den Markt gekommen, welche die Auswahl eines Produktes in diesem ohnehin komplexen Bereich zusätzlich erschweren.

Genau aus diesen Gründen kann das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) Ihnen behilflich sein und Sie unterstützen. Die Studie, welche vom ECC-Net ausgeführt wurde, hatte die Zielsetzung die häufigsten Fallen aufzudecken und das Bewusstsein der Konsumenten, der Behörden und der Interessensgruppen bezüglich der Probleme dieser langfristigen Urlaubsprodukte zu verstärken. All dies führte zur Ausarbeitung eines Berichts und einer Liste von Tipps, welche Sie auf der Homepage der Europäischen Verbraucherzentren in der jeweiligen Sprache aufrufen können.

Vier Tipps um eventuelle Schwierigkeiten zu vermeiden:
  • Unterschreiben Sie nichts, bis Sie nicht vollkommen sicher sind, was Sie da kaufen. Sie müssen die jeweiligen Verträge nicht sofort unterschreiben, und der Verkäufer muss Ihnen die notwendigen Informationen zeitnah bereitstellen.
  • Sollten Sie Zweifel haben, haben Sie 14 Tage ab Abschluss des Vertrages Zeit um kostenlos aus dem Vertrag zurückzutreten.
  • Scheint etwas zu gut um wahr zu sein, dann ist es wahrscheinlich auch so! Hier ein übliches Beispiel: von einem Rubbellos, welches Ihnen das Resort angeboten hat, erfahren Sie, dass Sie etwas gewonnen haben. Um diesen Preis jedoch einzulösen, müssen Sie ein Büro in der Nähe aufsuchen und sich dort eine kurze Präsentation anhören. Daraus wird dann eine langwierige Verkaufsmasche, die Sie dazu bringt, einen Vertrag abzuschließen ohne die Vertragsbedingungen nachvollziehen zu können.
  • Zuerst lesen, dann bezahlen. Sie dürfen nicht dazu aufgefordert werden, eine Kaution im Voraus zu bezahlen. Nehmen Sie sich vor der Vertragsunterschrift die Zeit, die Sie brauchen, um den Vertrag in aller Ruhe zu lesen, bestenfalls zu Hause.


Wollen Sie mehr darüber wissen?
In Ergänzung zum ECC-Net Bericht hat auch die Europäische Kommission einen Bericht zum Timesharing veröffentlicht, der die Funktionsweise der aktuellen Gesetze überprüft: Richtlinie 2008/122/EG (über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen).

Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.

Bozen, 18.12.2015
Presse-Information

 

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