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09.02.2016
Ist bei Ihrem Internetkauf etwas schiefgegangen und können Sie sich mit dem Händler nicht einigen? Dann besuchen Sie doch die neue ODR-Plattform!
Ab dem 15. Februar können sich Verbraucher, die bei einem Online-Kauf (auch vor dem 15. Februar) Schwierigkeiten hatten, an die neue Online-Plattform zur Lösung von Streitigkeiten (ODR) wenden, welche von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt wird und unter folgender Internetseite zugänglich ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Die Plattform hat die Aufgabe, Beschwerden entgegenzunehmen und dem Verbraucher und dem Händler die Intervention eines für die außergerichtliche Streitbeilegung (ADR) akkreditierten Organs vorzuschlagen, welches versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Wie funktioniert die Plattform?
Sind bei einem Internetkauf Probleme aufgetreten, so können Sie Ihre Beschwerde in einigen wenigen, einfachen Schritten auf der ODR (vom englischen „Online Dispute Resolution“) - Plattform in einer von 23 offiziellen Sprachen der EU präsentieren, ohne dass Ihnen dabei Kosten entstehen.
Nach der Überprüfung der vom Gesetz (Verordnung (EU) Nr. 524/2013, Durchführungsverordnung Nr. 1051/2015 sowie ADR-Richtlinie 2013/11/EU und gesetzesvertretendes Dekret Nr. 130/2015) vorgesehenen Voraussetzungen, kontaktiert die Plattform den Verkäufer und schlägt Ihnen die alternative Streitbeilegung durch ein außergerichtliches Streitbeilegungsorgan, das sog. ADR (vom englischen „Alternative Dispute Resolution“) - Organ vor. Dieses muss Ihnen innerhalb von 90 Tagen helfen, das Problem zu lösen - nur in Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden.
Wie helfen die ADR-Organe? Sie arbeiten außergerichtlich und können:
A) Den Parteien helfen, eine Einigung zu finden, ohne dabei eine Lösung vorzuschlagen;
B) den Parteien eine Lösung vorschlagen (diese kann in einigen Fällen verbindlich sein);
C) als Schiedsgericht agieren, d. h. eine verbindliche Entscheidung zur Lösung der Streitigkeit treffen.
Damit die akkreditierten ADR-Stellen über die ODR-Plattform agieren können, müssen sie in das Verzeichnis der ADR-Organe eingetragen sein, welches von der Europäischen Kommission ausgearbeitet und dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung mitgeteilt wurde. Diese Organe müssen die Prinzipien der Unparteilichkeit, Transparenz, Effizienz und der Gleichheit respektieren.
Dennoch kann es sein, dass Ihre Beschwerde abgelehnt wird, weil Sie sich vorher nicht mit dem Händler in Verbindung gesetzt haben, um das Problem zu lösen, weil die Beschwerde unbedeutend oder mutwillig ist, weil sie bereits von einer anderen ADR-Stelle oder einem Gericht untersucht wird bzw. wurde oder weil das Ansuchen bei der ODR-Plattform nicht innerhalb einer vom ADR-Organ bestimmten Frist vorgelegt wurde. Diese Frist darf in jedem Fall nicht kürzer sein als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Beschwerde beim Verkäufer.
Innerhalb 15. Februar 2016 müssen alle Online-Shops auf ihrer Internetseite gut sichtbar einen direkten Link zur Online-Plattform veröffentlichen.
Die Verordnung Nr. 524/2013 und das gesetzesvertretende Dekret Nr. 130/2015 haben das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien offiziell zur Kontaktstelle für die Unterstützung der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, die aus einem Internetkauf erwachsen sind, ernannt. Wenn Sie also auf der Internetseite eines Verkäufers mit Sitz in der EU eine Ware bestellt haben und mit dem Kauf nicht zufrieden sind, die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht oder Ihnen höhere Kosten als die vereinbarten in Rechnung gestellt wurden, dann können Sie sich ab dem 15. Februar an die ODR-Plattform wenden. Sie übertragen Ihre Beschwerde damit einem außergerichtlichen Streitbeilegungsorgan (ADR) und bekommen vom EVZ Italien die Unterstützung, die Sie dafür benötigen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen unter http://www.euroconsumatori.org/142.html. Kostenlose Beratung erhalten Sie unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.
Bozen, 09.02.2016
Presse-Information
Nach der Überprüfung der vom Gesetz (Verordnung (EU) Nr. 524/2013, Durchführungsverordnung Nr. 1051/2015 sowie ADR-Richtlinie 2013/11/EU und gesetzesvertretendes Dekret Nr. 130/2015) vorgesehenen Voraussetzungen, kontaktiert die Plattform den Verkäufer und schlägt Ihnen die alternative Streitbeilegung durch ein außergerichtliches Streitbeilegungsorgan, das sog. ADR (vom englischen „Alternative Dispute Resolution“) - Organ vor. Dieses muss Ihnen innerhalb von 90 Tagen helfen, das Problem zu lösen - nur in Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden.
Wie helfen die ADR-Organe? Sie arbeiten außergerichtlich und können:
A) Den Parteien helfen, eine Einigung zu finden, ohne dabei eine Lösung vorzuschlagen;
B) den Parteien eine Lösung vorschlagen (diese kann in einigen Fällen verbindlich sein);
C) als Schiedsgericht agieren, d. h. eine verbindliche Entscheidung zur Lösung der Streitigkeit treffen.
Damit die akkreditierten ADR-Stellen über die ODR-Plattform agieren können, müssen sie in das Verzeichnis der ADR-Organe eingetragen sein, welches von der Europäischen Kommission ausgearbeitet und dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung mitgeteilt wurde. Diese Organe müssen die Prinzipien der Unparteilichkeit, Transparenz, Effizienz und der Gleichheit respektieren.
Dennoch kann es sein, dass Ihre Beschwerde abgelehnt wird, weil Sie sich vorher nicht mit dem Händler in Verbindung gesetzt haben, um das Problem zu lösen, weil die Beschwerde unbedeutend oder mutwillig ist, weil sie bereits von einer anderen ADR-Stelle oder einem Gericht untersucht wird bzw. wurde oder weil das Ansuchen bei der ODR-Plattform nicht innerhalb einer vom ADR-Organ bestimmten Frist vorgelegt wurde. Diese Frist darf in jedem Fall nicht kürzer sein als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Beschwerde beim Verkäufer.
Innerhalb 15. Februar 2016 müssen alle Online-Shops auf ihrer Internetseite gut sichtbar einen direkten Link zur Online-Plattform veröffentlichen.
Die Verordnung Nr. 524/2013 und das gesetzesvertretende Dekret Nr. 130/2015 haben das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien offiziell zur Kontaktstelle für die Unterstützung der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, die aus einem Internetkauf erwachsen sind, ernannt. Wenn Sie also auf der Internetseite eines Verkäufers mit Sitz in der EU eine Ware bestellt haben und mit dem Kauf nicht zufrieden sind, die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht oder Ihnen höhere Kosten als die vereinbarten in Rechnung gestellt wurden, dann können Sie sich ab dem 15. Februar an die ODR-Plattform wenden. Sie übertragen Ihre Beschwerde damit einem außergerichtlichen Streitbeilegungsorgan (ADR) und bekommen vom EVZ Italien die Unterstützung, die Sie dafür benötigen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen unter http://www.euroconsumatori.org/142.html. Kostenlose Beratung erhalten Sie unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.
Bozen, 09.02.2016
Presse-Information
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