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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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09.05.2016

9. Mai: Europatag! Das Europäische Verbraucherzentrum hat zu einem besonderen Frühstück eingeladen

 
„Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung. Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen", erklärte Robert Schuman am 9. Mai 1950 in seiner legendären Rede, die den Weg zur Schaffung der heutigen Europäischen Union bereitet hat.
Die Erschaffung der Europäischen Union hat im Hinblick auf die Möglichkeiten als Multiplikator gewirkt, hat den Warenaustausch erleichtert, die Menschen einander näher gebracht, einen Kulturaustausch ermöglicht und den Schutz erhöht. Und auch wenn es wohl der Wahrheit entspricht, dass der Weg zur Schaffung von tatsächlichen Rechten, die von allen in Anspruch genommen werden können und für alle gelten, noch nicht vollendet ist, kann man dennoch behaupten, „dass das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) - und mit ihm die Rechte des europäischen Verbrauchers – gleichsam als sehr treffendes Beispiel für ein Vereintes Europa, wie es Schuman bereits vor mehr als 60 Jahren ersehnt und vorausgesagt hat, steht“, unterstreicht Walther Andreaus, Geschäftsführer der VZS, Trägerorganisation des Europäischen Verbraucherzentrums Italien (EVZ) – Büro Bozen.

Die Gründung Europas hat zu einem vollkommenen Wandel der Sichtweise geführt: Immer mehr Bereiche unseres täglichen Lebens werden nicht mehr lediglich unter Berücksichtigung nationaler, sondern immer häufiger auch durch europäische Bestimmungen geregelt.
So auch im Telekommunikationssektor. Bereits seit einigen Jahren kündigt die EU die Realisierung des Binnenmarktes auch in diesem Bereich an, wodurch übermäßig hohe Telefonrechnungen während Auslandsaufenthalten innerhalb der EU, verhindert werden sollen. „Ab 30. April wurden in diesem Kontext, zum Leidwesen der Telefongesellschaften, auch die Roaming-Gebühren nochmals gesenkt. Eine endgültige Abschaffung derselben in allen EU-Staaten ist für 15. Juni 2017 vorgesehen", erklärt Milena Favretto vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ).

Europa vereint natürlich auch alle Fußball- und Sport-Begeisterten. Die Tickets für die bevorstehende Fußball-EM sind beinahe ausverkauft, während man für die Olympischen Spiele in Rio noch einige Karten ergattern kann. „Achtung, aber", warnt Rebecca Berto vom EVZ, „es gibt immer jemanden, der versucht, Vorteile aus den Sportveranstaltungen, die großes mediales Interesse wecken, zu ziehen. Je näher diese rücken, desto häufiger wimmelt das Internet von Ticket-Angeboten zu vorteillhaften Preisen, die nur auf den ersten Blick eine wirklich einmalige Gelegenheit darstellen."

Internet und die neuen Technologien haben nunmehr die Gewohnheiten der Verbraucher revolutioniert, indem sie sie in einen weitaus umfangreicheren Handelskontext als jenen des Geschäfts um die Ecke stellen und dem Verbraucher erlauben, überall dort einzukaufen, wo das World Wide Web zu finden ist. Isolde Brunner vom EVZ rät aber: „Um diese Möglichkeiten zum eigenen Nutzen ausschöpfen zu können, muss sich der Verbraucher auf dem Laufenden halten und sich immer mehr seiner Rechte als europäischer Verbraucher bewusst werden. Nur so kann er online einkaufen und die Vorteile der digitalen Welt nutzen, ohne große Risiken einzugehen."

„Auch das Auto gehört zu jenen Anschaffungen, bei denen sich der Verbraucher immer öfter im EU-Ausland nach Angeboten umsieht", weiß Julia Rufinatscha, Beraterin im EVZ, zu berichten. Aus diesem Grund wurde 2015 von 29 EVZ, unter der Leitung des EVZ Frankreich, eine umfangreiche Studie zu den Hürden, auf die Verbraucher beim grenzüberschreitenden Autokauf treffen, durchgeführt, es wurden die verschiedenen nationalen Bestimmungen verglichen und praktische Ratschläge zu jedem Schritt des Kaufs ausgearbeitet, beginnend bei den Verhandlungen bis hin zur Anmeldung im Bestimmungsland.

Im Hinblick auf Flugreisen hat das Europäische Parlament vor wenigen Tagen die sog. PNR-Richtlinie (Passenger Name Record-Richtlinie) erlassen. Diese verpflichtet die Fluggesellschaften dazu, die Daten der Fluggäste zu speichern und an alle nationalen Behörden weiterzuleiten. "In dieser Richtlinie wird sich das Kräftemessen zwischen polizeilichen Notwendigkeiten und der Vorbeugung schwerer Straftaten auf der einen und dem Privacy-Schutz auf der anderen Seite deutlich", stellt Chiara Bongiorno, Koordinatorin des EVZ - Büro Bozen, klar. Die Passagierdaten müssen über einen Zeitraum von 5 Jahren aufbewahrt werden, werden aber nach bereits 6 Monaten anonymisiert, indem einige Elemente, die zur eindeutigen Identifizierung des Passagiers dienen, unkenntlich gemacht werden.

Bozen, 09.05.2016
Presse-Information

 

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