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11.05.2016
Vigilantibus non dormientibus iura succurrunt! (Das Recht hilft den Wachsamen, nicht den Träumenden)
Wie viele Betrügereien sind online möglich? Endlos viele! Solange es jemanden gibt, der darauf hineinfällt... Von Phishing, Smishing und Vishing, bis hin zu nicht existierender Lotterien und "Sextortion" über Video-Chats. Über dies und mehr haben das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) und die Postpolizei Sektion Bozen gestern diskutiert.
Dennoch mangelt es nicht an gemeinsamen Bereichen, in welchen sich die Kompetenzen der beiden Einrichtungen überschneiden können. So bekommt das EVZ pro Tag mindestens eine Anfrage von verunsicherten Verbrauchern, welche Emails erhalten, die vermeintlich von Energieunternehmen, Speditionsfirmen oder anderen bekannten Unternehmen verschickt werden. Diese Emails fordern einen dazu auf, auf ein Konto zuzugreifen, persönliche Daten mitzuteilen oder auch nur auf einen Link zu klicken oder einen Anhang zu öffnen. Diese E-Mails sind Phishing-Versuche, die auf persönliche Daten, Kreditkartennummern oder Zugangsdaten für private Accounts abzielen. Dazu wird Malware installiert (Viren, Trojanische Pferde - wie z. B. die berüchtigten Cryptolocker - oder auch Spyware, welche das Verhalten der Computernutzer überwacht). Sollten Sie in so eine Falle getappt sein, könnte der Computer irreversibel beschädigt sein. Ähnliche Betrugsfälle werden auch über SMS oder Telefonanrufe verbreitet, hierbei handelt es sich um Smishing beziehungsweise Vishing. Sollten Sie verdächtige Emails oder SMS erhalten, deren Inhalt unverständlich ist, viele Tippfehler bemerken oder Sie dazu aufgefordert werden, Ihre persönlichen Daten und andere Zugangsdaten mitzuteilen, sollten Sie dies auf keinen Fall tun, außer Sie sind sich wirklich sicher, dass Sie mit der richtigen Person in Kontakt stehen!
Verbreitete Betrugsfälle sind auch die, meist scheinbar spanischen, Gewinnversprechen von nicht existierenden Lotterien: Hierbei werden vermeintliche Gewinn-Emails verschickt, mit welchen Millionengewinne angekündigt werden. Um diese jedoch einzulösen, werden Vorauszahlungen verlangt. Es ist offensichtlich, dass der Gewinn - wie auch die Lotterie - nicht existieren und dass es nicht möglich ist, das überwiesene Geld zurückzubekommen.
Auch Fälle von Sextortion - Erpressungen über Videochats - stehen auf der Tagesordnung der Postpolizei, und auch das EVZ hat schon Hilferufe diesbezüglich erhalten. Es handelt sich hierbei um Bekanntschaften, die meist über soziale Netzwerke gemacht werden und einen immer häufiger und intimer werdenden Kontakt vorsehen, welcher dann zu sexuellen Handlungen führt, die gefilmt werden. Infolgedessen wird dem Opfer mit der Veröffentlichung des Videos gedroht oder damit, dass das Video an alle Kontakte des benutzten sozialen Netzwerkes weitergeleitet wird, sollte kein Geld bezahlt werden. In diesen Fällen wird empfohlen, nicht zu bezahlen, sondern sich sofort an die Postpolizei zu wenden.
Folglich ist es wichtig, immer vorsichtig zu sein, auch weil wegen der Erstellung virtueller Identitäten, Emails nicht existierender Personen, sowie IBAN-Nummern die keinem Konto und somit auch nicht einem Kontoinhaber zugeordnet werden können (ein IBAN kann nämlich auch nur einer aufladbaren Karte entsprechen) die Möglichkeiten für die Opfer, das eigene Geld zurückzubekommen, sehr gering sind, und der Zeitverlust bzw. der damit verbundene Stress beträchtlich sind.
Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.
Bozen, 11.05.2016
Presse-Information
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