Redtube, der Name lässt es schon erahnen, ist eine Plattform, auf welcher man Ausschnitte aus Rotlichtfilmen anschauen kann. Im Moment bekommen zahlreiche Verbraucher Zahlungsaufforderungen mittels E-Mail zugeschickt. Sie sollen, dafür dass sie angeblich einige Minuten eines Videos angeschaut haben, über 3000 Euro zahlen. Aber Achtung: Gefährlich ist bei diesen E-Mails der Anhang: er enthält einen Virus, der die Sicherheit des Computers gefährdet!
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen sind in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen von Verbrauchern eingegangen, die über E-Mail mysteriöse Zahlungsauforderungen angeblich von Seiten der Anwälte Urmann + Collegen erhalten. Geschuldet sei ein hoher Betrag, von 3000 Euro aufwärts, vorgeblich für das Streamen von Pornovideos.
In Wirklichkeit stammen die E-Mails nicht von Anwälten, sondern von Trittbrettfahrern, die sich eine Situation zu Nutze machen, die zur Zeit in Deutschland heftige rechtliche und mediale Diskussionen auslöst.
Aber der Reihe nach. Eine Schweizer Firma namens “The Archive” hatte das Regensburger Anwaltsbüro, "Urmann + Collegen" beauftragt, Verbraucher, die einige Minuten von bestimmten Videos für welche die Schweizer Firma die Rechte hält, auf Redtube abgerufen haben, wegen Urherberrechtsverletzung abzumahnen. Die rechltiche Frage, ob das bloße Streamen eines Videos eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wird nun in Deutschland heiß diskutiert. Trotz ungelöster rechtlicher Zweifel versendet das Anwaltsbüro, – und zwar das echte - derzeit Abmahnungen auf dem Postweg, um die Forderungen seines Kunden geltend zu machen.
Auf diesen Zug sind nun Trittbrettfahrer aufgesprungen, die den Namen des Anwaltsbüros benutzen um Scheinzahlungsaufforderungen mittels E-Mail zu versenden. Im Text der E-Mail wird sehr detalliert auf die Urheberrechtsverletzung Bezug genommen, gefordert wird die Bezahlung sehr hohe Beträge. Schließlich wird der Empfänger aufgefordert, die Zip-Datei im Anhang zu öffnen, denn darin seien die Kontakt- und Bankdaten sowie die Beweise enthalten. Leider erkennen nicht alle Antivirusprogramme die Gefahr und unterbinden die Öffnung der Datei: In ihr ist ein gefährlicher Trojaner verborgen.
Wer also eine solche E-Mail erhält, soll diese löschen und auf gar keinen Fall den Anhang öffnen. Einige Verbraucher berichteten uns, dass sie nach dieser gefälschten Zahlungsaufforderung für die Redtubenutzung weitere Zahlungsaufforderungen mit Zip-Anhang von der gleichen E-Mailadresse erhalten haben. Es geht in der zweiten E-Mail um einen angeblichen Internetkauf, bei welchem es Schwierigkeiten mit Paypal gegeben hätte und die Zahlung daher nicht erfolgt war. Verbraucher geraten also ein zweites Mal in Gefahr, ihren Computer durch das Öffnen einer Zip-Datei zu infizieren.
Das EVZ warnt alle Verbraucher eindringlich davor, Zip-Dateien im Anhang von E-Mails zu öffnen, die eine Zahlungsaufforderung enthalten.
Sollten Südtiroler Verbraucher mit der Post einen "echten" Brief des Anwaltsbüros Urmann + Collegen erhalten, können sie sich bei uns einen Rat einholen (info@euroconsumatori.org oder 0471/980939). Im Moment scheinen aber nur Verbraucher aus Deutschland betroffen zu sein.
13.12.2013
Presse-Information
In Wirklichkeit stammen die E-Mails nicht von Anwälten, sondern von Trittbrettfahrern, die sich eine Situation zu Nutze machen, die zur Zeit in Deutschland heftige rechtliche und mediale Diskussionen auslöst.
Aber der Reihe nach. Eine Schweizer Firma namens “The Archive” hatte das Regensburger Anwaltsbüro, "Urmann + Collegen" beauftragt, Verbraucher, die einige Minuten von bestimmten Videos für welche die Schweizer Firma die Rechte hält, auf Redtube abgerufen haben, wegen Urherberrechtsverletzung abzumahnen. Die rechltiche Frage, ob das bloße Streamen eines Videos eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wird nun in Deutschland heiß diskutiert. Trotz ungelöster rechtlicher Zweifel versendet das Anwaltsbüro, – und zwar das echte - derzeit Abmahnungen auf dem Postweg, um die Forderungen seines Kunden geltend zu machen.
Auf diesen Zug sind nun Trittbrettfahrer aufgesprungen, die den Namen des Anwaltsbüros benutzen um Scheinzahlungsaufforderungen mittels E-Mail zu versenden. Im Text der E-Mail wird sehr detalliert auf die Urheberrechtsverletzung Bezug genommen, gefordert wird die Bezahlung sehr hohe Beträge. Schließlich wird der Empfänger aufgefordert, die Zip-Datei im Anhang zu öffnen, denn darin seien die Kontakt- und Bankdaten sowie die Beweise enthalten. Leider erkennen nicht alle Antivirusprogramme die Gefahr und unterbinden die Öffnung der Datei: In ihr ist ein gefährlicher Trojaner verborgen.
Wer also eine solche E-Mail erhält, soll diese löschen und auf gar keinen Fall den Anhang öffnen. Einige Verbraucher berichteten uns, dass sie nach dieser gefälschten Zahlungsaufforderung für die Redtubenutzung weitere Zahlungsaufforderungen mit Zip-Anhang von der gleichen E-Mailadresse erhalten haben. Es geht in der zweiten E-Mail um einen angeblichen Internetkauf, bei welchem es Schwierigkeiten mit Paypal gegeben hätte und die Zahlung daher nicht erfolgt war. Verbraucher geraten also ein zweites Mal in Gefahr, ihren Computer durch das Öffnen einer Zip-Datei zu infizieren.
Das EVZ warnt alle Verbraucher eindringlich davor, Zip-Dateien im Anhang von E-Mails zu öffnen, die eine Zahlungsaufforderung enthalten.
Sollten Südtiroler Verbraucher mit der Post einen "echten" Brief des Anwaltsbüros Urmann + Collegen erhalten, können sie sich bei uns einen Rat einholen (info@euroconsumatori.org oder 0471/980939). Im Moment scheinen aber nur Verbraucher aus Deutschland betroffen zu sein.
13.12.2013
Presse-Information
zurück