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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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09.08.2016

Wettbewerbsbehörde setzt die Aktivität von Dexcar vorsorglich aus

 
Die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della concorrenza e del mercato - AGCM) hat eine Sicherungsmaßnahme erlassen, deren Zweck es ist, Werbeaktivitäten vonseiten Dexcars und anderer Beteiligter durch Internetseiten und Informationsveranstaltungen auf dem gesamten Staatsgebiet zu untersagen.
Seit Jänner 2016 haben sich zahlreiche Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt, welche das Kontaktformular auf der Internetseite www.dexcar.ch ausgefüllt hatten, oder eingeladen waren, an Informationsveranstaltungen teilzunehmen, bei denen das Autovermietungssystem Dexcar beworben wurde. Dieses System präsentierte sich mit verschiedenen Slogans wie beispielsweise “Nie wieder Geld ausgeben für ein neues Auto!” und wurde als wirtschaftliche Revolution auf dem Autovermietungssektor dargestellt.

Am vergangenen 4. August hat nun die italienische Wettbewerbsbehörde Dexcar aufgefordert, jegliche Werbeaktivität zu unterlassen, bei Androhung einer Verwaltungsstrafe zwischen 10.000 und 5.000.000 Euro.

Eine Rekonstruktion des Sachverhalts und der Gründe für die Sicherungsmaßnahme:

Aufgrund zahlreicher Meldungen hatte die Wettbewerbsbehörde am 11. Juli 2016 ein Verfahren (procedimento n. PS/10049) eröffnet; bereits einen Monat vorher, genauer gesagt am 10. Juni, war die Internetseite www.dexcar.ch von der Finanzpolizei vorsorglich beschlagnahmt worden (weitere Informationen zur vorsorglichen Beschlagnahme der Internetseite finden Sie hier). und vonseiten der Staatsanwaltschaft von Biella war ein Strafverfahren – wegen Verletzung des Gesetzes Nr. 173/2005 zu den Pyramidensystemen – eingeleitet worden. Trotzdem setzte Dexcar seine Werbeaktivitäten auf anderen Internetseiten fort. Auf vielen dieser Seiten kann das Kontaktformular immer noch ausgefüllt werden. Aber nicht nur das: Kürzlich wurden auch Schulungen organisiert, um ein “Dexcar Berater” zu werden.

Aus der Sicherungsmaßnahme der AGCM vom 4. August geht hervor, dass Dexcar selbst zugibt, dass das Versprechen einer kostenlosen Autovermietung – veröffentlicht beispielsweise unter dem Slogan “Langzeitmietauto zum monatlichen Nulltarif” – nicht der Wahrheit entspricht, und dass sich hinter demselben der Zweck verbirgt, mit dem Kunden in Kontakt zu treten, um diesen dann für ein kostenpflichtiges System anzuwerben. Es liegen also sowohl irreführende Werbung als auch unlautere Geschäftspraktiken vor.

Was das Funktionieren des Systems Dexcar - bestehend aus Tabellen und Ebenen - anbelangt, so verteidigte sich Dexcar gegen den Vorwurf, ein illegales Pyramidensystem zu sein, mit der Behauptung, dass die Verteilung der Bestellungen kreisförmig und nicht vertikal erfolgen würde. Dies ändert jedoch nichts an den gegen Dexcar vorgebrachten Vorwürfe: Die dem angeworbenen Mitglied versprochene Leistung, also die Übergabe eines Autos, hängt in erster Linie von der Anwerbung anderer Personen ab. Und dies ist ein typisches Merkmal eines illegalen Pyramidensystems.

Die Sicherungsmaßnahme können Sie vollinhaltlich auf der Internetseite der italienischen Wettbewerbsbehörde nachlesen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen unter info@euroconsumatori.org oder der Telefonnummer 0471 980939.

Bozen, 09.08.2016
Presse-Information

 

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