“Fashion-Opfer” oder nur Opfer? Auf der Suche nach Schnäppchen oder einem schwer zu findenden Produkt bevorzugen viele Verbraucher Onlinekanäle (Internetseiten, soziale Netzwerke, Apps) für ihre Einkäufe. Auch einem netzerfahrenen Verbraucher kann es passieren, dass er eine gefälschte Tasche, Uhr oder Tablet erhält und dabei eine Strafe für den Erwerb von Sachen verdächtiger Herkunft riskiert.
“Guten Morgen. Ich bräuchte eine Auskunft. Ich habe bei einem Onlineshop für meinen Mann zum Geburtstag ein Markenparfum bestellt, geliefert wurde mir aber eine Fälschung. Was kann ich nun tun?” Auf diese Frage hin, möchte die Beraterin des EVZ wissen, welcher Onlinekanal benutzt und wie bezahlt wurde. “Auf einer Internetseite, bezahlt habe ich mit Kreditkarte”, so die Antwort der Verbraucherin.
Sie bekommt Informationen, wie sie nun vorgehen soll: Also zunächst dem Onlineshop eine Beschwerde schicken, in der sie den Vorfall kurz schildert, Unterlagen beilegt, die die Fälschung belegen, und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangt. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein oder das Geschäft überhaupt nicht antworten, kann die Verbraucherin, da die Bezahlung mit Kreditkarte erfolgte, ein Chargeback-Verfahren anstrengen, in dem sie sich an ihre Bank oder ihr Kreditkartenunternehmen wendet. In diesem Fall bestehen durchaus gute Chancen, das Geld zurückzubekommen. “Leider” – ergänzt die Beraterin – “benutzen die Verbraucher bei ihren Online-Käufen häufig jedoch andere Zahlungsmittel wie die Banküberweisung, Skrill, Neteller oder Moneygram. Bei diesen ist jedoch Vorsicht geboten, da ein Chargeback nicht möglich ist! Auch bei einem IBAN ist zu beachten: Eine IBAN-Nummer muss nicht unbedingt einem Bankkonto entsprechen, denn sie könnte auch einer aufladbaren Karte zugeordnet sein; daher könnte es unmöglich sein, den Verkäufer zu identifizieren.
Beim Online-Kauf von gefälschten Waren besteht zudem immer das Risiko, dass dem Verbraucher eine Strafe wegen des Erwerbs von Sachen verdächtiger Herkunft gemäß Art. 712 des Strafgesetzbuchs ins Haus flattert (für weitere Informationen zur strafrechtlichen Regelung klicken Sie hier.
Das EVZ rät zur Vorsicht und gibt einige Tipps:
- Seien Sie bei Internetseiten von sog. Outlets oder Ähnlichem misstrauisch: Häufig verfügen die offiziellen Internetseiten über ein eigenes Fenster für Waren im Ausverkauf – die verschiedenen Outlets haben meist nichts mit der Originalmarke zu tun. Unter folgendem Link finden Sie eine Liste von verschiedenen Internetseiten, die gefälschte Waren verkaufen: https://www.watchlist-internet.at/fake-shops/liste-betruegerischer-online-shops/. Die Auflistung ist nicht als erschöpfend anzusehen.
- Misstrauen Sie zu günstigen Preisen: Kein Unternehmen verkauft seine Produkte quasi zum Nulltarif.
- Überprüfen Sie, ob der Verkäufer ein Impressum angibt; dazu ist er rechtlich verpflichtet.
- Schauen Sie, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ob dort Informationen zum Rücktrittsrecht, zur gesetzlichen und vertraglichen Garantie oder zur Zahlung angegeben sind.
- Achtung: Die auf der Internetseite verwendete Sprache ist nicht unbedingt ein Hinweis darauf, wo sich der Rechtssitz der Firma befindet.
- Ist keine postalische Anschrift, sondern nur eine E-Mail-Adresse angegeben, sollten die Alarmglocken läuten.
- Vergleichen Sie die Daten: Jeder Produzent versucht sich zu schützen; aus diesem Grund verfügen die Originalprodukte häufig über Antifälschungsmerkmale. Viele Firmen stellen daher auf ihrer Internetseite Suchmaschinen zu deren Überprüfung zur Verfügung.
- Geben Sie das gewünschte Produkt und den Namen des Unternehmens in eine Suchmaschine ein: Möglicherweise warnen die Originalhersteller von Markenwaren vor Internetseiten, die Imitationen oder Fälschungen vertreiben.
- Vermeiden Sie Überweisungen und fragen Sie nach der Möglichkeit, mit Kreditkarte zu bezahlen: Sollte etwas schief gegangen sein, haben Sie – dank des Chargeback – eine zusätzliche Möglichkeit, Ihr Geld zurückzuerhalten!
Weitere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen unter info@euroconsumatori.org oder der Telefonnummer 0471 980939.
Bozen, 29.08.2016
Presse-Information
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