Sie möchten Ihre Familie und Ihre Freunde an Weihnachten mit tollen Geschenken überraschen und dabei nicht allzu viel ausgeben? Dann kann sich für Sie eine Suche im Internet lohnen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen informiert Sie darüber, was Sie beim Einkaufen im Internet unbedingt beachten sollten.
Mit der frühzeitigen Bestellung hängt ein weiterer Tipp des EVZ zusammen: Dieser betrifft das Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht). Dieses muss auch bei Weihnachtseinkäufen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung ausgeübt werden. So ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten möglicherweise bereits abgelaufen, wenn Sie jetzt die Geschenke besorgen. Deshalb sollten Sie sich bereits vor der Bestellung bei Ihren Lieben nach deren Geschenkwünschen erkundigen. Achtung: Ein Rücktrittsrecht besteht nicht immer! So ist zum Beispiel bei maßgefertigten Waren kein Rücktritt möglich, ebenso bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll, wie beispielsweise bei Konzertkarten, Pauschalreisen, Flügen. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn eine versiegelte Ware (z. B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde. Informationen zur Ausübung des Rücktrittsrechts finden Sie in unserer E-Commerce-Broschüre.
Nun noch einige weitere Tipps für einen möglichst sicheren Online-Weihnachtseinkauf:
- Informieren Sie sich über den Verkäufer bevor sie bestellen (geben Sie z. B. den Namen der Webseite in eine Suchmaschine ein).
- Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten: Händler haben in der Regel nichts zu verschenken!
- Die Internetseite müsste zumindest die Kontaktdaten des Unternehmens (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Informationen zum Preis, zur Zahlung, zum Rücktrittsrecht sowie zur gesetzlichen Garantie enthalten.
- Bei der Zahlung sollten Sie, falls möglich, eine Zahlung per Vorauskasse vermeiden; ansonsten empfehlen wir eine sichere Zahlungsmethode wie die Kreditkarte oder Paypal.
- Lesen Sie sich die Produktbeschreibung genau durch und fragen Sie im Zweifelsfall beim Händler nach.
- Drucken Sie sich sämtliche Dokumente vom Kauf aus und bewahren Sie diese auf; machen Sie gegebenenfalls Screenshots während des Bestellvorgangs.
- Sollte die Verpackung bei der Lieferung beschädigt sein, so sollten Sie die Ware auf jeden Fall nur „mit Vorbehalt“ (con riserva) annehmen oder die Annahme verweigern. Geben Sie unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“).
- Überprüfen Sie sofort nach der Lieferung, ob die Ware funktioniert, vollständig ist und der Produktbeschreibung entspricht, ansonsten reklamieren Sie unverzüglich schriftlich.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des EVZ zum Thema E-Commerce. Zudem erteilt das EVZ Auskünfte unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.
Presse-Information
Bozen, 21.11.2016
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