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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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22.03.2017

Einkaufen im Internet

 
„Kein Anbieter liefert diesen Artikel aktuell nach Italien“
Deutschland ist nicht nur bei den deutschsprachigen sondern bei allen italienischen Verbrauchern ein beliebter Online-Markt. Aber manchmal scheint es so, als ob sich deutsche Händler davor scheuen, ihre Waren auch ins eigentlich gar nicht so ferne Italien zu senden.

„Es ist mir ja selbst schon oft passiert“ berichtet Julia Rufinatscha, Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Italien, „dass ich mich zunächst über Schnäppchenangebote auf deutschen Seiten gefreut hatte und dann, nachdem das Lieferland bekannt war, die ernüchternde Meldung kam: 'Dieser Artikel kann nicht nach Italien geliefert werden', oder aber der Tischtennistisch beim deutschen Händler zwar günstiger war, die Lieferspesen aber nach Italien über 100 Euro betrugen.“ „Und in beiden Fällen“, fährt die E-Commerce-Expertin fort, „blieb mir nichts anderes übrig, als mir die Angebote aus dem Kopf zu schlagen, wenn ich sie zu mir nach Hause geliefert haben wollte.“

Solche Ausschlüsse bestimmter Länder fallen unter den Begriff „Geoblocking“. Dazu gehört nicht lediglich das Rerouting, also das Weiterleiten auf die nationale Version der Website jenes Landes, in dem der Konsument seinen Wohnsitz hat (z. B. von www.händler.de auf www.händler.it) sondern eben auch die Weigerung des Händlers, seine Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat anzubieten und die Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Preisen gemäß dem Wohnsitz des Konsumenten. Der E-Commerce-Sektor gerät in diesem Zusammenhang besonders unter Beschuss und ins Visier der europäischen Beobachter. Im Dezember 2015 hat die Europäische Kommission 10.296 Websites von Mysteryshoppern überprüfen lassen. Das Ergebnis: Bei lediglich knapp 37 Prozent der Webshops war es möglich, einen grenzüberschreitenden Einkauf erfolgreich abzuschließen. Bei allen anderen wurden die Mysteryshopper aufgrund von geographischen Beschränkungen am Abschluss eines Vertrages gehindert.

Das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission, das zum Ziel hat, das "Online-Shopping" für Verbraucher im gesamten EU-Raum sicherer und einfacherer zu gestalten, beinhaltet unter anderem einen wesentlichen Kernpunkt und zwar jenen, Geoblocking und der damit verbundenen Diskriminierung einen eindeutigen Riegel vorzuschieben. Denn solche Preisdiskriminierungen aufgrund von Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz sind eigentlich seit Ende 2009 durch die Dienstleistungsrichtlinie EU-weit verboten, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor. Solche objektiven Gründe können zum Beispiel aufgrund von Urheberrechten oder dem Verbot der Einfuhr bestimmter Waren (Tabakwaren, Online-Glücksspiel) in anderen Mitgliedsstaaten zurückzuführen sein.

Damit also Herr und Frau Italiener grenzenlos shoppen können, müssen zunächst eben solche Barrieren abgeschafft werden und die Tatsache, ob sich der Kunde seine Ware nach Österreich, Italien oder Deutschland schicken lassen möchte, darf keine große Rolle mehr spielen. Nur so kann der Binnenmarkt tatsächlich grenzenlos FÜR den europäischen Verbraucher funktionieren.

Das Europäische Verbraucherzentrum ist für jede Meldung in Bezug auf die Dienstleistungsrichtlinie dankbar! Alle Verbraucher denen solche Fälle unterkommen, können diese dem EVZ unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org melden.


Presse-Information
Bozen, 22. März 2017

 

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