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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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26.04.2017

Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt verhängt eine Strafe von 400.000 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegen die Autovermietung Dexcar

 
Die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust) hat Dexcar Autovermietung UG, ein deutsches Unternehmen, das in der Autovermietung tätig ist, zu einer Geldstrafe von 400.000 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken verurteilt.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen war und ist immer noch Anlaufstelle für italienische Verbraucher, die an einem Programm teilgenommen haben, das sich “marketing bonus auto – community car rental free” nennt und durch das deutsche Unternehmen Dexcar vorallem über soziale Netzwerke aber auch über Treffen und Veranstaltungen wirbt. Die an diesem Programm teilnehmenden Verbraucher beschwerten sich darüber, dass sie die versprochene Leistung, die darin bestehen sollte, 24 Monate lang kostenlos das ausgewählte Fahrzeug fahren zu dürfen, nicht erhalten hatten.

Die Teilnahme an diesem Programm ging mit der Zahlung einer Einstiegsprämie einher, die zwischen Euro 547,00 lag, um Anwärter auf ein Fahrzeug mit Verkaufswert von Euro 15.000 zu werden, und über Euro 16.000 betrug, wenn man einen Luxuswagen wie den Maserati fahren wollte. Wesentliche Bedingung, um die versprochene Leistung von Dexcar zu erhalten, war die Anwerbung neuer Kunden, um das System von Tabellen, Ebenen und Zyklen, in welches der neueinsteigende Verbraucher eingetragen wurde, zu vervollständigen. Von Beginn an wurde der Neuansteiger dahingehend sensibilisiert, dass der Erfolg der Initiative vom Einsatz des einzelnen, andere Kunden anzuwerben, abhing.

Im Jahre 2016 hatte die italienische Antitrust ein Verfahren (PS 10049) gegen Dexcar eröffnet, um mögliche unlautere Geschäftspraktiken festzustellen. Nun hat die italienische Wettbewerbsbehörde gegen Dexcar eine Verwaltungsstrafe über 400.000 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängt. Obiges Unternehmen hatte im Laufe des Verfahrens zugegeben, dass, um die Leistung zu erhalten, jeder einzelne Verbraucher weitere 128 Personen für das System Dexcar anwerben musste: dies war die wirkliche Zahl der vom Neueinsteiger geforderten Neuanwerbungen. Diese Zahl jedoch war durch das System von Tabellen, Ebenen und Zyklen gut verschlüsselt. Aus den vom Unternehmen hinterlegten Unterlagen geht hervor, dass das Auto tatsächlich erst nach 128 neuen Beitritten ausgehändigt wurde.

Dexcar warb auch mit anderen Vorteilen, wie Benzingutscheinen, die beim Beitritt versprochen wurden: laut dokumentierten Untersuchungsergebnissen der italienischen Wettbewerbsbehörde hat lediglich ein bescheidener Anteil, schätzungsweise 7,5% der Teilnehmer, diese Gutscheine tatsächlich erhalten.

Die italienische Wettbewerbsbehörde hat in ihrer Verfügung (PS 10049 - http://bit.ly/2pK0vQX) hervorgehoben, dass der Service der kostenlosen Autovermietung für den Zeitraum von 24 Monaten, lediglich einen Vorwand darstellte, um Verbraucher anzulocken, die dann wiederum andere Personen anwarben um das System von Tabellen, Ebenen und Zyklen zu vervollständigen. Dabei spielt der Umstand, dass der einzelne nicht zur Anwerbung neuer Kunden gezwungen war, keine Rolle: ein Pyramidensystem konkretisiert sich allein schon durch die Tatsache, dass der Einzelne sich darüber im Klaren war, dass der Aufstieg in der Tabelle nur durch den ständigen Eintritt neuer Mitglieder möglich war. Pyramidensysteme gehören zu jenen Geschäftspraktiken, die laut italienischem Verbraucherkodex (Codice del Consumo) eindeutig als irreführende Modelle zu bezeichnen sind.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Europäische Verbraucherzentrum Bozen unter info@euroconsumatori.org oder unter der Telefonnummer 0471 980939.


Presse-Information
Bozen, 26. April 2017

 

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