Verbraucher, die beabsichtigen, in Spanien ein Auto zu mieten, tun gut daran, sich an einige der von spanischen Mietwagenverleihern praktizierten Geschäftspraktiken zu erinnern.
Vamos a la playa? Bailemos e bebemos sangria? Verbraucher, die beabsichtigen, in Spanien ein Auto zu mieten, um schöne Strände, romantische Dörfer und das Nachtleben zu erkunden, tun gut daran, sich an einige der von spanischen Mietwagenverleihern praktizierten Geschäftspraktiken zu erinnern.
Auf der Grundlage eines vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Spanien verfassten Berichtes, erklärt das EVZ Bozen vier häufige, vermutlich unlautere Geschäftspraktiken, die Autoverleihfirmen in Spanien anwenden. Das Zentrum in Madrid hat die zuständige spanische Behörde bereits über die Geschäftspraktiken informiert. In Erwartung einer Entscheidung der spanischen Behörde schauen wir uns an, um welche Praktiken es sich handelt und wie sich die Verbraucher schützen können.
1) Die Vertragsbedingungen zum Treibstoff führen den Verbraucher häufig irre. Oft geschieht es, dass die Mietwagenfirmen, gerade jene die auf lokaler Ebene tätig sind, vom Konsumenten zu Vertragsbeginn, die Bezahlung einer vollen Tankfüllung verlangen, so dass der Wagen mit einem leeren Tank zurückgegeben werden kann. Enthält der Tank bei der Rückgabe noch Treibstoff, dann wird dem Verbraucher der entsprechende Betrag nicht erstattet. Daher sollten die Verbraucher versuchen, auszurechnen wie viel Treibstoff notwendig ist, um das Auto zurückzugeben und unnötiges Tanken zu vermeiden.
2) In Spanien akzeptieren einige Mietwagenfirmen nur Zahlungen mit Kreditkarte und lehnen Lastschriftkarten (wie z.B. Bankomat- oder aufladbare Kreditkarte) sowie Bargeld ab – das EVZ Spanien ist der Meinung, dass es sich dabei um eine unlautere Praktik handelt, da sie die Möglichkeit der Verbraucher, den Vertrag zu erfüllen, einschränken würde. Den Verbrauchern wird daher geraten, sich vor der Buchung beim Mietwagenunternehmen schriftlich zu informieren, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden und zu welchen Bedingungen, um die unangenehme Situation zu vermeiden, das Auto nicht ausgehändigt zu bekommen.
3) Eine weitere, in Spanien weit verbreitete Praxis betrifft Unterschiede im Endpreis, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht mitgeteilt werden, in Fällen, in denen die Übernahme und die Rückgabe des Autos in unterschiedlichen Filialen oder außerhalb der Bürozeiten vorgesehen ist, wie es beispielsweise der Fall ist, wenn das Auto in Barcelona übernommen und am frühen Morgen in Valencia zurückgegeben werden soll. Bei der Buchung wird beim Endpreis nicht spezifiziert, dass für diese besonderen Übernahme- und Rückgabeformalitäten Zusatzkosten vorgesehen sind. Um Überraschungen von vorher nicht angezeigten Kosten zu vermeiden, sollten von jedem Schritt der Online-Buchung Screenshots gemacht und gespeichert werden, um eventuelle nicht angezeigte Zusatzkosten beanstanden zu können.
4) Zahlreiche spanische Autoverleihfirmen verlangen – nach der Rückgabe des Wagens – die Zahlung von Zusatzkosten, zum Beispiel wegen der fehlenden Wagenreinigung oder wegen angeblicher Schäden am Auto. Es empfiehlt sich daher einige Euro für eine Autowaschanlage auszugeben, sich eine entsprechende Quittung geben zu lassen und das Auto zu fotografieren: So ist es möglich, nicht nur zu beweisen, dass der Wagen sauber zurückgeben wurde, sondern auch im selben Zustand, in dem er übernommen worden war.
Weitere Informationen dazu, Tipps und Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bereich Autoverleih finden Sie auf der Internetseite des EVZ Bozen oder Sie senden ein E-Mail an info@euroconsumatori.org.
Auf der Grundlage eines vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Spanien verfassten Berichtes, erklärt das EVZ Bozen vier häufige, vermutlich unlautere Geschäftspraktiken, die Autoverleihfirmen in Spanien anwenden. Das Zentrum in Madrid hat die zuständige spanische Behörde bereits über die Geschäftspraktiken informiert. In Erwartung einer Entscheidung der spanischen Behörde schauen wir uns an, um welche Praktiken es sich handelt und wie sich die Verbraucher schützen können.
1) Die Vertragsbedingungen zum Treibstoff führen den Verbraucher häufig irre. Oft geschieht es, dass die Mietwagenfirmen, gerade jene die auf lokaler Ebene tätig sind, vom Konsumenten zu Vertragsbeginn, die Bezahlung einer vollen Tankfüllung verlangen, so dass der Wagen mit einem leeren Tank zurückgegeben werden kann. Enthält der Tank bei der Rückgabe noch Treibstoff, dann wird dem Verbraucher der entsprechende Betrag nicht erstattet. Daher sollten die Verbraucher versuchen, auszurechnen wie viel Treibstoff notwendig ist, um das Auto zurückzugeben und unnötiges Tanken zu vermeiden.
2) In Spanien akzeptieren einige Mietwagenfirmen nur Zahlungen mit Kreditkarte und lehnen Lastschriftkarten (wie z.B. Bankomat- oder aufladbare Kreditkarte) sowie Bargeld ab – das EVZ Spanien ist der Meinung, dass es sich dabei um eine unlautere Praktik handelt, da sie die Möglichkeit der Verbraucher, den Vertrag zu erfüllen, einschränken würde. Den Verbrauchern wird daher geraten, sich vor der Buchung beim Mietwagenunternehmen schriftlich zu informieren, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden und zu welchen Bedingungen, um die unangenehme Situation zu vermeiden, das Auto nicht ausgehändigt zu bekommen.
3) Eine weitere, in Spanien weit verbreitete Praxis betrifft Unterschiede im Endpreis, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht mitgeteilt werden, in Fällen, in denen die Übernahme und die Rückgabe des Autos in unterschiedlichen Filialen oder außerhalb der Bürozeiten vorgesehen ist, wie es beispielsweise der Fall ist, wenn das Auto in Barcelona übernommen und am frühen Morgen in Valencia zurückgegeben werden soll. Bei der Buchung wird beim Endpreis nicht spezifiziert, dass für diese besonderen Übernahme- und Rückgabeformalitäten Zusatzkosten vorgesehen sind. Um Überraschungen von vorher nicht angezeigten Kosten zu vermeiden, sollten von jedem Schritt der Online-Buchung Screenshots gemacht und gespeichert werden, um eventuelle nicht angezeigte Zusatzkosten beanstanden zu können.
4) Zahlreiche spanische Autoverleihfirmen verlangen – nach der Rückgabe des Wagens – die Zahlung von Zusatzkosten, zum Beispiel wegen der fehlenden Wagenreinigung oder wegen angeblicher Schäden am Auto. Es empfiehlt sich daher einige Euro für eine Autowaschanlage auszugeben, sich eine entsprechende Quittung geben zu lassen und das Auto zu fotografieren: So ist es möglich, nicht nur zu beweisen, dass der Wagen sauber zurückgeben wurde, sondern auch im selben Zustand, in dem er übernommen worden war.
Weitere Informationen dazu, Tipps und Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Bereich Autoverleih finden Sie auf der Internetseite des EVZ Bozen oder Sie senden ein E-Mail an info@euroconsumatori.org.
zurück