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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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08.08.2017

Autoverleih

 
Italienische Wettbewerbsbehörde hat wegen unlauteren Geschäftspraktiken Strafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro über Locauto Rent und Maggiore Rent verhängt.
Vor kurzem hat sich die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della concorrenza e del mercato – AGCM) erneut mit dem Mietwagensektor befasst und die Unternehmen Locauto Rent und Maggiore Rent zu Strafzahlungen in Höhe von 1 Million Euro und 700.000 Euro wegen unlauteren Geschäftspraktiken verurteilt.

Im Zusammenhang mit dem Autoverleih hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen des öfteren vom “Wilden Westen” gesprochen, da bis heute eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Verbraucher fehlt; dies trotz der hohen Anzahl an Reklamationen, welche das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) in allen EU-Staaten, Island und Norwegen in diesem Sektor bearbeitet. “Neben einigen Initiativen der europäischen Kommission, mit denen die Transparenz im Autoverleih-Sektor erhöht werden soll, ist es in Italien vor allem die Wettbewerbsbehörde (AGCM), die für Klarheit sorgt,” erklärt Rebecca Berto vom EVZ. In den letzten Monaten und Jahren hat die Wettbewerbsbehörde in der Tat gegen mehrere Mietwagenunternehmen wegen unlauteren Geschäftspraktiken Sanktionen verhängt. Zuletzt (Maßnahmen n. 26699 und 26701) hat sich die Behörde mit zwei unterschiedlichen unlauteren Geschäftspraktiken, begangen von Locauto Rent S.p.A. und Maggiore Rent S.p.A, auseinandergesetzt.

Die erste von Locauto und Maggiore begangene unlautere Geschäftspraktik betrifft die hohe Kaution, die vom Verbraucher bei der Übernahme des Wagens verlangt wird; teilweise ist diese so hoch, dass das Limit der Kreditkarte ausgeschöpft wird. Auf diese Art und Weise werden die Konsumenten unrechtmäßig dazu beeinflusst, zusätzliche Versicherungsleistungen zu kaufen, welche die Haftung für Schäden und/oder Diebstahl beschränken und die Blockierung auf der Kreditkarte reduzieren. Ein weiterer Anreiz, diesen Zusatzprodukten zuzustimmen, ist die Klausel der nachträglichen Abbuchung (delayed charge), mit denen man das Mietwagenunternehmen autorisiert, Beträge für Schäden oder Diebstahl von der Kreditkarte abzubuchen.

Die zweite unlautere Geschäftspraktik, die von der Wettbewerbsbehörde als aggressiv angesehen wird und nur bei Locauto festgestellt wurde, betrifft die Tatsache, dass einigen Verbrauchern Schäden am Wagen angelastet wurden, welche bereits vorher bestanden. Während ihres Ermittlungsverfahrens hat die Wettbewerbsbehörde beispielsweise festgestellt, dass die Schadensliste bei der Übergabe des Autos nicht immer in Echtzeit aktualisiert wurde, die Schäden aber trotzdem automatisch auf der Kreditkarte des Verbrauchers angelastet wurden.

Wie bereits erwähnt, hat die Wettbewerbsbehörde für die von Locauto Rent S.p.A. und Maggiore Rent S.p.A begangenen unlauteren Geschäftspraktiken eine Gesamtstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro verhängt. Die Maßnahmen können vollinhaltlich auf der Internetseite der italienischen Wettbewerbsbehörde nachgelesen werden.

Weitere Informationen und praktische Tipps zum Autoverleih erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen unter info@euroconsumatori.org oder der Nummer 0471 980939.


Presse-Information
Bozen, 08.08.2017

 

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