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06.10.2017
Hilfe! Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer verloren! Einige Tipps des EVZ zu Gepäcksreklamationen
Es ist wohl der Alptraum eines jeden Reisenden, wenn der eigene Koffer im Zuge eines Fluges verloren geht oder stark beschädigt ankommt und leider, so muss man sagen, stehen Reklamationen bezüglich Beförderung des Reisegepäcks beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen an der Tagesordnung.
Darauf sollten Sie vor Ihrer Reise achten:
- Überprüfen Sie vor Reiseantritt auf der Internetseite der Fluggesellschaft, was Sie im Gepäck (sei es im aufgegebenen Gepäck wie auch im Handgepäck) mitnehmen dürfen und wie viel Gepäck erlaubt ist. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sehen vor, dass Wertgegenstände immer im Handgepäck befördert werden müssen. Sollten Ihre Wertgegenstände somit aus dem aufgegebenen Koffer gestohlen bzw. beschädigt werden, haben Sie keinen Entschädigungsanspruch bei der Fluggesellschaft.
- Benutzen Sie einen bunten und stabilen Koffer! Ein auffälliger Koffer wird nicht so leicht verwechselt und erleichtert Ihnen die Suche auf dem Gepäcksband.
- Machen Sie Fotos des Inhalts des Koffers. Somit können Sie nachweisen, was Sie eingepackt haben und den guten Zustand des Koffers belegen.
- Entfernen Sie alte „Baggage-Tags“ und befestigen Sie Ihre Kontaktdaten auf dem Koffer. Dies erleichtert – falls notwendig – die Kontaktaufnahme vonseiten der Fluggesellschaft.
- Schließen Sie bei Bedarf eine Versicherung ab oder erhöhen Sie die Haftungsgrenze. Bei Kofferverspätung, -beschädigung oder -verlust beträgt die Höchstgrenze des Schadenersatzes laut Montrealer Übereinkommen 1131 Sondererziehungsrechte (SZR) (circa 1300 Euro). Sollte der Inhalt des Reisegepäcks wertvoller sein, ist es angeraten, eine zusätzliche Erklärung am Check-In Schalter (excess value-Erklärung) gegen Bezahlung eines Zuschlages abzugeben, um diese Höchstgrenze anzuheben.
Das müssen Sie tun, wenn ihr Koffer verspätet, verloren oder beschädigt ist
- Wenden Sie sich am Flughafen sofort an den Lost&Found-Schalter und füllen Sie den sogenannten PIR (Property Irregularity Report) aus. Wenn Sie nicht unverzüglich am Flughafen reklamieren, geht man davon aus, dass der Koffer unbeschädigt am Zielort abgeliefert wurde. Machen Sie außerdem Fotos, um den Schaden zu dokumentieren. Achtung! Der PIR ersetzt jedoch nicht das Reklamationsschreiben an die Fluggesellschaft!
- Schicken Sie Ihre schriftliche Beschwerde und eine Kopie der Unterlagen an die Fluggesellschaft. Achten Sie auf die vorgesehen Fristen! Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen 7 Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich die Forderung an das Flugunternehmen stellen.
- Überprüfen Sie, ob Ihre Versicherung den Schaden deckt. Manchmal beinhalten die Verträge für Kreditkarten auch eine Gepäckversicherung; dies sollten Sie vorab klären.
Sie haben noch Fragen oder eine konkrete Beschwerde gegen eine Fluggesellschaft? Weitere Informationen sowie nützliche Musterbriefe finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Italien - Büro Bozen. Die BeraterInnen stehen außerdem für eine kostenlose Beratung unter 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org zur Verfügung.
Bozen, 06.10.2017
Presse-Information
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