EVZ veröffentlicht neue Broschüre zu Flugreisen
Knapp eine von vier Anfragen, die das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien erreicht, betrifft den Flugsektor. Aus diesem Grund hat das EVZ in Bozen die wichtigsten Informationen, Rechte und Tipps zum Thema Flugreisen in einer neuen Broschüre gesammelt und veröffentlicht.
Die Rechtsberaterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen wissen es nur zu gut: Der Flugsektor ist ein sehr reklamationsanfälliger Bereich. Die neue Broschüre des EVZ soll den Reisenden deshalb aufzeigen, worauf schon vor Abflug, also beispielsweise bei der Flugbuchung, aber auch am Flughafen oder im Beschwerdefall geachtet werden muss.
Die Broschüre erklärt, welche Rechte die Passagiere gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 im Falle von Nichtbeförderung, Flugannullierung oder -verspätung haben und welche Schadensersatzansprüche die Passagiere bei Kofferbeschädigung, -verlust, oder -verspätung gemäß Montrealer Übereinkommen erheben können. Ein eigenes Kapitel fasst außerdem die Rechte der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sowie die Rechte von Pauschalreisenden zusammen. Auch gibt die Broschüre nützliche Tipps zum Kofferpacken und erklärt, was die gesetzlichen Regelungen bezüglich Flüssigkeiten im Handgepäck vorsehen.
„Nicht nur die EU-Gesetzgebung, sondern auch die zahlreichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben die Rechte der Flugpassagiere deutlich gestärkt. Wir haben diese Broschüre ausgearbeitet, um den Verbrauchern einen Leitfaden zu ihren Fluggastrechten bereitzustellen. Die täglichen Beratungen zeigen uns nämlich, dass die Verbraucher oft nicht über ihre Rechte Bescheid wissen“, erklärt Milena Favretto vom Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen. Auch Monika Nardo, Leiterin des EVZ in Bozen, beschäftigt sich mit dem Flugsektor schon seitdem die Verordnung in Kraft getreten ist und weiß zu berichten:„Nur informierte Reisende sind in der Lage, ihre Rechte geltend zu machen.“ „Unsere neue Broschüre, welche sehr praktisch und übersichtlich ist, sollte jeder Flugreisende mindestens einmal gelesen haben“, fährt die Reiserechtsexpertin fort.
Die Broschüre „Reisen in der EU: Die Fluggastrechte“ kann als PDF-Version kostenlos auf der Internetseite des EVZ heruntergeladen werden und steht außerdem als Papierversion im Büro des EVZ in Bozen, Brennerstraße 3, sowie im Hauptsitz und den Außenstellen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kostenlos zur Verfügung.
Und wenn trotzdem etwas schief geht? Dann finden Sie auf der Internetseite des EVZ Italien – Büro Bozen Musterbriefe, die kostenlos heruntergeladen werden können.
Für weitere Informationen können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Italien in Bozen unter info@euroconsumatori.org oder 0471 980939 kontaktieren.
Die Rechtsberaterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen wissen es nur zu gut: Der Flugsektor ist ein sehr reklamationsanfälliger Bereich. Die neue Broschüre des EVZ soll den Reisenden deshalb aufzeigen, worauf schon vor Abflug, also beispielsweise bei der Flugbuchung, aber auch am Flughafen oder im Beschwerdefall geachtet werden muss.
Die Broschüre erklärt, welche Rechte die Passagiere gemäß EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 im Falle von Nichtbeförderung, Flugannullierung oder -verspätung haben und welche Schadensersatzansprüche die Passagiere bei Kofferbeschädigung, -verlust, oder -verspätung gemäß Montrealer Übereinkommen erheben können. Ein eigenes Kapitel fasst außerdem die Rechte der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sowie die Rechte von Pauschalreisenden zusammen. Auch gibt die Broschüre nützliche Tipps zum Kofferpacken und erklärt, was die gesetzlichen Regelungen bezüglich Flüssigkeiten im Handgepäck vorsehen.
„Nicht nur die EU-Gesetzgebung, sondern auch die zahlreichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben die Rechte der Flugpassagiere deutlich gestärkt. Wir haben diese Broschüre ausgearbeitet, um den Verbrauchern einen Leitfaden zu ihren Fluggastrechten bereitzustellen. Die täglichen Beratungen zeigen uns nämlich, dass die Verbraucher oft nicht über ihre Rechte Bescheid wissen“, erklärt Milena Favretto vom Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen. Auch Monika Nardo, Leiterin des EVZ in Bozen, beschäftigt sich mit dem Flugsektor schon seitdem die Verordnung in Kraft getreten ist und weiß zu berichten:„Nur informierte Reisende sind in der Lage, ihre Rechte geltend zu machen.“ „Unsere neue Broschüre, welche sehr praktisch und übersichtlich ist, sollte jeder Flugreisende mindestens einmal gelesen haben“, fährt die Reiserechtsexpertin fort.
Die Broschüre „Reisen in der EU: Die Fluggastrechte“ kann als PDF-Version kostenlos auf der Internetseite des EVZ heruntergeladen werden und steht außerdem als Papierversion im Büro des EVZ in Bozen, Brennerstraße 3, sowie im Hauptsitz und den Außenstellen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kostenlos zur Verfügung.
Und wenn trotzdem etwas schief geht? Dann finden Sie auf der Internetseite des EVZ Italien – Büro Bozen Musterbriefe, die kostenlos heruntergeladen werden können.
Für weitere Informationen können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Italien in Bozen unter info@euroconsumatori.org oder 0471 980939 kontaktieren.
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