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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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17.07.2018

Online-Kauf: Wer haftet für Verlust oder Beschädigung der Ware bei der Lieferung?

 
Paul hat online ein Smartphone bestellt. Obwohl der Händler die Ware sofort verschickt hat, lässt die Lieferung auf sich warten. Schließlich wird dem Verbraucher mitgeteilt, dass der Kurier das Smartphone verloren hat. Paul wendet sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen und möchte wissen, wer für den Verlust des teuren Geräts haftet.
Um diese Frage beantworten zu können, muss man zunächst zwischen dem Kauf von einem Unternehmen und dem Kauf von einer Privatperson unterscheiden. Beim Kauf von einem Händler wird die Haftung vom Verbraucherkodex (Codice del Consumo) geregelt. Dieser sieht vor, dass das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst dann auf den Verbraucher übergeht, wenn dieser oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Empfang genommen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Verkäufer das Risiko und er muss dem Käufer den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware ersetzen. Im Fall von Paul muss der Händler ihm also ein neues Smartphone schicken oder den Kaufpreis erstatten.

Anders ist die Situation beim Warenkauf von einer Privatperson. Da es sich bei diesem Kauf um kein Verbrauchergeschäft handelt, ist nicht der Verbraucherkodex anwendbar, sondern das italienische Zivilgesetzbuch. Dieses sieht vor, dass die Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware mit der Übergabe derselben vom Verkäufer an den Lieferanten übergeht; letzterer haftet bis zu dem Zeitpunkt, an dem er die Ware beim Empfänger abliefert. Hätte Paul also das Smartphone von einer Privatperson gekauft, müsste diese ihm nicht den Kaufpreis erstatten; er müsste mithilfe des Verkäufers, beim Spediteur ein Beschwerdeverfahren eröffnen, damit dieses ihm den Kaufpreis ganz oder teilweise erstattet.

Fazit: Beim Kauf von einem Unternehmen ist der Verbraucher wesentlich besser geschützt als beim Kauf von einer Privatperson.
Was die Lieferzeit anbelangt, so sieht der Verbraucherkodex vor, dass die bestellte Ware innerhalb von 30 Tagen ab der Bestellung geliefert werden muss, sofern kein anderer Liefertermin vereinbart.

Das EVZ gibt Tipps, um unangenehme Überraschungen nach der Lieferung zu vermeiden:
  • Gerade wenn Sie bei Online-Plattformen kaufen, sollten Sie vor dem Kauf unbedingt abklären, ob der Verkäufer ein Unternehmer oder eine Privatperson ist.
  • Akzeptieren Sie zerbrechliche bzw. teure Ware grundsätzlich nur mit Vorbehalt (con riserva – vermerken Sie dies schriftlich auf der Empfangsbestätigung des Lieferanten), auch wenn die Verpackung von außen in einem perfekten Zustand erscheint. Manchmal sind durch die Lieferung verursachte Schäden von außen nicht sichtbar.
  • Bei teuren bzw. wertvollen Waren sollten Sie einen versicherten Versand in Erwägung ziehen. Dieser ist zwar teurer, kann Ihnen aber langwierige und nervenaufreibende Diskussionen mit dem Verkäufer ersparen.
  • Ist die Ware bereits bei der Lieferung beschädigt, so lassen Sie sich dies schriftlich vom Zusteller bestätigen und akzeptieren Sie nur mit Vorbehalt oder verweigern Sie die Annahme überhaupt. Geben Sie unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Anahmeverweigerung an.
  • Dokumentieren Sie das Öffnen der Verpackung, gerade bei zerbrechlichen und teuren Waren, anhand von Fotos bzw. einer Videoaufzeichnung. So verfügen Sie im Streitfall über Beweismaterial.
  • Überprüfen Sie die Ware nach dem Erhalt sofort auf ihre Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Richtigkeit. Wurde nicht alles, etwas Falsches oder eine mangelhafte Ware geliefert, reklamieren Sie sofort schriftlich beim Verkäufer.


Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre zum Online-Kauf unter http://www.euroconsumatori.org/81914d83022.html.


Bozen, 17.07.2018
Presse-Information

 

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