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27.07.2018
Konkursverfahren Reisebüro NEVERLAND: So können ehemalige KundInnen ihre Forderungen anmelden
Mehr als 200 VerbraucherInnen aus Südtirol (aber auch anderen Regionen Italiens) hatten sich in den letzten Wochen in der Sache des Bozner Reisebüros NEVERLAND an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt. Nun wurde vor dem Landesgericht Bozen das Konkursverfahren eröffnet.
Am 10. Juli hat die Abteilung für Konkurssachen des Landesgerichts Bozen den Konkurs der KG Neverland der Seppi Laura & C. und der Gesellschafterin Seppi Laura erklärt und die Anwältin Paola Muscolino aus Bozen zur Masseverwalterin ernannt. Diese hat unter anderem die Aufgabe, die Schulden- und Vermögenslage des Reiseunternehmens zu erfassen. Bei den Forderungen der VerbraucherInnen handelt es sich um keine bevorrechtigten Forderungen. Somit ist es höchst fraglich, ob die KundInnen, die ihre Forderungen im Konkursverfahren anmelden wollen, überhaupt etwas - und falls doch, wieviel - zurückbekommen können.
VerbraucherInnen, die dennoch eine Forderung im Konkursverfahren anmelden möchten, müssen ein eigenes Formular mit den notwendigen Beweisunterlagen über eine zertifizierte elektronische Postadresse (PEC) einreichen. Andere Kommunikationsmittel, wie E-Mail, Fax oder Einschreiben, werden nicht akzeptiert und folglich als ungültig erachtet.
Die Forderungsanmeldung sollte innerhalb 12. Oktober 2018 erfolgen, da die erste Verhandlung vor dem zuständigen Landesgericht Bozen für den 11. November 2018 anberaumt ist (die Teilnahme der Gläubiger ist nicht erforderlich). Wer diese Frist versäumt, kann die Forderung trotzdem noch bis zum 13. November 2019 „verspätet“ anmelden, ohne dass dies negative Auswirkungen zur Folge hat. Unter Umständen kann sich das das Konkursverfahren über mehrere Jahre erstrecken.
Auf den Internetseiten des EVZ und der VZS stehen die Formulare für die Anmeldung der Forderung kostenlos zum Download zur Verfügung.
VerbraucherInnen, die die Forderung im Konkursverfahren anmelden möchten, müssen das ausgefüllte Formular mit den notwendigen Beweisunterlagen über eine zertifizierte elektronische Postadresse (PEC) an f37.2018bolzano@pecfallimenti.it einreichen.
Bozen, 27.07.2018
Presse-Information
VerbraucherInnen, die dennoch eine Forderung im Konkursverfahren anmelden möchten, müssen ein eigenes Formular mit den notwendigen Beweisunterlagen über eine zertifizierte elektronische Postadresse (PEC) einreichen. Andere Kommunikationsmittel, wie E-Mail, Fax oder Einschreiben, werden nicht akzeptiert und folglich als ungültig erachtet.
Die Forderungsanmeldung sollte innerhalb 12. Oktober 2018 erfolgen, da die erste Verhandlung vor dem zuständigen Landesgericht Bozen für den 11. November 2018 anberaumt ist (die Teilnahme der Gläubiger ist nicht erforderlich). Wer diese Frist versäumt, kann die Forderung trotzdem noch bis zum 13. November 2019 „verspätet“ anmelden, ohne dass dies negative Auswirkungen zur Folge hat. Unter Umständen kann sich das das Konkursverfahren über mehrere Jahre erstrecken.
Auf den Internetseiten des EVZ und der VZS stehen die Formulare für die Anmeldung der Forderung kostenlos zum Download zur Verfügung.
VerbraucherInnen, die die Forderung im Konkursverfahren anmelden möchten, müssen das ausgefüllte Formular mit den notwendigen Beweisunterlagen über eine zertifizierte elektronische Postadresse (PEC) an f37.2018bolzano@pecfallimenti.it einreichen.
Bozen, 27.07.2018
Presse-Information
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