Immer mehr Verbraucher nutzen das Internet, um ihre Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Passend dazu läuten viele Online-Händler das Weihnachtsgeschäft mit den Aktionstagen des Black Friday und des Cyber Monday ein. Hier die Tipps des EVZ, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Vergleichen Sie den Preis Ihres Wunschobjektes mit den Preisen bei anderen Online-Shops. Ist der Preis wesentlich günstiger als auf anderen Internetseiten, dann sollten Sie sich den Kauf gut überlegen. Möglicherweise bekommen Sie gar keine oder eine gefälschte Ware, denn kein Unternehmer hat etwas zu verschenken!
Gerade in der Vorweihnachtszeit werden besonders viele Waren online bestellt und geliefert, da kann es passieren, dass es zu Verzögerungen bei der Lieferung kommt. Deshalb ist es wichtig, das Geschenk rechtzeitig zu bestellen und mögliche Lieferverzögerungen einzukalkulieren, ansonsten riskieren Sie, an Heilig Abend ohne Geschenk dazustehen.
Was die Bezahlung anbelangt, sollten Sie möglichst eine sichere Zahlungsmethode wählen wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte oder mit Paypal. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte haben Sie die Möglichkeit, beim Kreditkartenunternehmen das sog. Chargeback, also die Rückerstattung des Geldes durch das Kreditkartenunternehmen, zu beantragen, falls Ihnen die Ware nicht geliefert wird. Bei der Bezahlung mit Paypal bietet dieses im Betrugsfall für Käufer und Verkäufer Schutzmechanismen an. Screenshots des Kauf- und Bezahlvorgangs sind dabei von Vorteil.
Nach dem Erhalt der Ware sollten Sie diese sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen. Wurde nicht alles, ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert, so reklamieren Sie unverzüglich schriftlich beim Verkäufer. Detaillierte Informationen zur Gewährleistung finden Sie in unserer kostenlosen Broschüre.
Beachten Sie, dass auch bei Weihnachtseinkäufen die Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung gilt. Wird Ihnen das Geschenk also bereits Anfang Dezember geliefert, so ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten bereits abgelaufen. Es kann also durchaus von Vorteil sein, sich bereits vor der Bestellung bei Ihren Lieben nach deren Geschenkwünschen zu erkundigen. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts reicht eine einfache Mitteilung in beliebiger Form (z. B. E-Mail, Fax). Am besten verwenden Sie das Musterformular, das der Händler Ihnen auf der Webseite zur Verfügung stellen muss. Nach der Erklärung des Widerrufs müssen Sie die Ware spätestens nach 14 Tagen zurückschicken; der Verkäufer hingegen muss Ihnen das Geld (auch die Lieferkosten) innerhalb von 14 Tagen erstatten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht immer! Eine vollständige Auflistung der Ausnahmen finden Sie in unserer kostenlosen Broschüre zum E-Commerce.
Genau am Tag des diesjährigen Black Friday, dem 23. November, veranstaltet das EVZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Film und Medien und der Handelskammer Bozen eine kostenlose Tagung: Online-Shopping: Was Verbraucher und Unternehmer wissen sollten.
Weitere Informationen erteilt das EVZ unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org. Wir informieren Sie auch über die außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe der ODR-Plattform, einer interaktiven Internetseite, welche in allen offiziellen EU-Sprachen verfügbar ist und bei der Lösung von Streitigkeiten, welche ihren Ursprung im elektronischen Handel haben, hilft. Für Italien wurde das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien zur ODR-Kontaktstelle ernannt.
Bozen, 15.11.2018
Presse-Information
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