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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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11.12.2018

Weihnachtsgeschenke online kaufen: Kennen Sie Ihre Rechte?

 
Der Online-Einkauf – auch mit dem Smartphone - erfreut sich bei Herrn und Frau Südtiroler immer größerer Beliebtheit. Natürlich werden auch immer öfter Weihnachtsgeschenke im Internet bestellt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen fasst die wichtigsten Informationen und Tipps zusammen, damit bei der virtuellen Geschenkesuche möglichst nichts schiefgeht.
Die Südtiroler VerbraucherInnen kaufen immer häufiger online – auch mit dem Smartphone. Am beliebtesten sind dabei Computer Hard- und Software, und elektronische Geräte, gefolgt von Bekleidungsartikeln. Großer Beliebtheit erfreuen sich aber auch Einrichtungsgegenstände, Autoersatzteile, Bücher und Spielsachen.

Was Sie beim Geschenkekauf beachten sollten:

  • Bezahlung: Soweit möglich, sollten Sie nicht per Vorauskasse bezahlen. Da viele Händler aber nur eine Bezahlung im Voraus akzeptieren, sollten Sie eine möglichst sichere Zahlungsmethode wählen wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte oder mit Paypal.
  • Lieferung: Bestellen Sie rechtzeitig, da es bei der Lieferung zu Verzögerungen kommen und der Händler den versprochenen Liefertermin möglicherweise nicht einhalten kann.
  • Rücktrittsrecht: Dieses muss auch bei Weihnachtseinkäufen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung ausgeübt werden. So ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten möglicherweise bereits abgelaufen. Erkundigen Sie sich deshalb bereits vor der Bestellung bei Ihren Lieben nach deren Geschenkwünschen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht immer! Kein Rücktritt ist möglich bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Dazu gehören Konzertkarten, Pauschalreisen, Flüge. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn eine versiegelte Ware (z.B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde.
  • Gewährleistung: Überprüfen Sie die Ware nach dem Erhalt sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit. Wurde nicht alles, ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert, so reklamieren Sie unverzüglich schriftlich beim Verkäufer. Die Frist für die Geltendmachung des Mangels beträgt zwei Monate ab seiner Entdeckung. Weitere Informationen zur Gewährleistung finden Sie auf unserer Homepage.


Einige Tipps für einen möglichst sicheren Online-Weihnachtseinkauf:

  • Informieren Sie sich über den Verkäufer bevor Sie bestellen (geben Sie z. B. den Namen der Webseite in eine Suchmaschine ein) und kontrollieren Sie, ob die Internetseite zumindest die Kontaktdaten des Unternehmens (Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Informationen zum Preis, zur Zahlung, zum Rücktrittsrecht sowie zur gesetzlichen Garantie enthält.
  • Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten: Händler haben in der Regel nichts zu verschenken!
  • Lesen Sie sich die Produktbeschreibung genau durch und fragen Sie im Zweifelsfall beim Händler nach.
  • Machen Sie von den einzelnen Schritten des Bestellvorgangs Screenshots und bewahren Sie sämtliche Dokumente vom Kauf auf.
  • Sollte die Verpackung bei der Lieferung beschädigt sein, so sollten Sie die Ware auf jeden Fall nur „mit Vorbehalt“ (con riserva) annehmen oder die Annahme verweigern. Geben Sie unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“).
  • Überprüfen Sie sofort nach der Lieferung, ob die Ware funktioniert, vollständig ist und der Produktbeschreibung entspricht, ansonsten reklamieren Sie unverzüglich schriftlich.


Weitere Informationen erteilt das EVZ unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org. Wir informieren Sie auch über die außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe der europäischen ODR-Plattform.

Bozen, 11.12.2018
Presse-Information

 

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