Nach einem entsprechenden Aufruf der Europäischen Kommission und der Verbraucherschutzbehörden der EU haben fünf führende Mietwagenfirmen, nämlich Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, die Darstellung ihrer Preise für Mietwagen so verändert, dass sie nun für die Verbraucherinnen und Verbraucher vollkommen transparent sind.
Bislang hatten die betroffenen Unternehmen einige der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt, sodass sie in den Augen der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden in manchen Punkten immer noch gegen das Verbraucherrecht der EU verstießen. Aus der heute veröffentlichten Bewertung geht hervor, dass Enterprise und Sixt nun alle erforderlichen Änderungen umgesetzt haben. Avis hat sich verpflichtet, die verbleibenden Änderungen bis Mai 2019 vorzunehmen. Europcar, zu dem inzwischen auch Goldcar gehört, wird die verbleibenden Änderungen bis Juni 2019 umsetzen. Hertz hat sich verpflichtet, alle erforderlichen Änderungen bis spätestens zum ersten Quartal 2020 vorzunehmen.
Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, erklärte dazu: „Da wir Druck ausgeübt haben, wird es nun an den Schaltern der Autovermieter keine unangenehmen Überraschungen mehr geben. Denn es ist wirklich frustrierend, wenn der Urlaub mit ungeplanten Zusatzkosten und dem Lesen komplizierter Verträge beginnt. Ich möchte, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ihren Urlaub bestmöglich genießen können, ohne sich Gedanken wegen böser Überraschungen bei der Abschlussrechnung machen zu müssen.“
Die Unternehmen sind folgende Verpflichtungen eingegangen:
Nächste Schritte
Die Europäische Kommission und die dem Europäischen Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz angeschlossenen nationalen Verbraucherschutzbehörden werden aufmerksam verfolgen, ob die verbleibenden Änderungen umgesetzt werden. Auf die fünf genannten Unternehmen entfallen zwar zwei Drittel aller privaten Autoanmietungen in der EU, aber auch andere Akteure, wie Vermittler und kleinere Firmen, spielen in dieser Branche eine große Rolle. Die Behörden und die Europäische Kommission werden weiterhin alle Akteure im Auge behalten, um für eine vollumfängliche Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zu sorgen.
Wenn die Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die Verbraucherschutzbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
Hintergrund
Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen, über das eine nationale Behörde in einem EU-Mitgliedstaat die Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten kontaktieren kann, um die Reaktion auf verbreitete Probleme im Verbraucherschutzbereich zu koordinieren. Die Europäische Kommission unterstützt diese Arbeit.
Unter Federführung der britischen Wettbewerbsbehörde hat das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz mit den fünf größten Mietwagenfirmen Kontakt aufgenommen, nachdem bei den Europäischen Verbraucherzentren EU-weit ein Anstieg der Beschwerden zu verzeichnen gewesen war. Diese Maßnahme wurde von der Europäischen Kommission unterstützt.
Im Rahmen dieses 2017 abgeschlossenen Dialogs haben die Mietwagenfirmen Avis Budget Group, Enterprise Rent-A-Car, Hertz Europe Limited, Sixt SE und Europcar Mobility Group ihre Geschäftspraktiken, Vertragsbedingungen und internen Vorschriften verbessert. Allerdings wurden einige der Verpflichtungen nicht in dem von der Kommission und den Verbraucherschutzbehörden geforderten Maß umgesetzt, weshalb diese Unternehmen aufgefordert wurden, weitere Verbesserungen vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission, welche diese Pressemitteilung am 25. März 2019 veröffentlicht hat:
Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, erklärte dazu: „Da wir Druck ausgeübt haben, wird es nun an den Schaltern der Autovermieter keine unangenehmen Überraschungen mehr geben. Denn es ist wirklich frustrierend, wenn der Urlaub mit ungeplanten Zusatzkosten und dem Lesen komplizierter Verträge beginnt. Ich möchte, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ihren Urlaub bestmöglich genießen können, ohne sich Gedanken wegen böser Überraschungen bei der Abschlussrechnung machen zu müssen.“
Die Unternehmen sind folgende Verpflichtungen eingegangen:
- Alle Kosten sind im Gesamtpreis enthalten: Der Preis, der den Verbrauchern nun auf der Website angezeigt wird, entspricht dem Endpreis, den sie tatsächlich zahlen müssen. In diesem Preis müssen alle zusätzlichen Kosten enthalten sein, wie zum Beispiel Betankungs-, Flughafen- oder Jungfahrergebühren oder die Einwegmiete, wenn das Auto nicht am Abholort zurückgegeben wird.
- Klare Beschreibung der wichtigsten Leistungen in den Nutzungsbedingungen in allen Landessprachen: Die Verbraucher müssen sich nicht mit unklaren oder irreführenden Informationen zu den wichtigsten Bestandteilen der Vermietung herumschlagen, wie z. B. enthaltene Kilometer, Betankungsregelung, Stornierungsbedingungen und Höhe einer etwaigen Kaution.
- Im Preisangebot enthaltene klare Informationen zu den Kosten und Einzelheiten optionaler Extras und insbesondere zu zusätzlichen Versicherungen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall verringern. Es muss eindeutig angegeben werden, was im Schadensfall im Basispreis enthalten ist und insbesondere was der Fahrer gegebenenfalls noch selbst bezahlen muss. Auch bei Zusatzversicherungen ist der Versicherungsumfang, d. h. was ist enthalten bzw. nicht enthalten, eindeutig anzugeben, bevor der Verbraucher den Vertrag unterschreibt.
Nächste Schritte
Die Europäische Kommission und die dem Europäischen Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz angeschlossenen nationalen Verbraucherschutzbehörden werden aufmerksam verfolgen, ob die verbleibenden Änderungen umgesetzt werden. Auf die fünf genannten Unternehmen entfallen zwar zwei Drittel aller privaten Autoanmietungen in der EU, aber auch andere Akteure, wie Vermittler und kleinere Firmen, spielen in dieser Branche eine große Rolle. Die Behörden und die Europäische Kommission werden weiterhin alle Akteure im Auge behalten, um für eine vollumfängliche Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zu sorgen.
Wenn die Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die Verbraucherschutzbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.
Hintergrund
Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen, über das eine nationale Behörde in einem EU-Mitgliedstaat die Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten kontaktieren kann, um die Reaktion auf verbreitete Probleme im Verbraucherschutzbereich zu koordinieren. Die Europäische Kommission unterstützt diese Arbeit.
Unter Federführung der britischen Wettbewerbsbehörde hat das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz mit den fünf größten Mietwagenfirmen Kontakt aufgenommen, nachdem bei den Europäischen Verbraucherzentren EU-weit ein Anstieg der Beschwerden zu verzeichnen gewesen war. Diese Maßnahme wurde von der Europäischen Kommission unterstützt.
Im Rahmen dieses 2017 abgeschlossenen Dialogs haben die Mietwagenfirmen Avis Budget Group, Enterprise Rent-A-Car, Hertz Europe Limited, Sixt SE und Europcar Mobility Group ihre Geschäftspraktiken, Vertragsbedingungen und internen Vorschriften verbessert. Allerdings wurden einige der Verpflichtungen nicht in dem von der Kommission und den Verbraucherschutzbehörden geforderten Maß umgesetzt, weshalb diese Unternehmen aufgefordert wurden, weitere Verbesserungen vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission, welche diese Pressemitteilung am 25. März 2019 veröffentlicht hat:
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