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14.05.2019

Am 15. Mai 2019 werden Telefonate und SMS ins EU-Ausland deutlich billiger

 
Weiterer Erfolg für Verbraucher im Telekommunikationssektor: Nach der Abschaffung der Roaminggebühren durch die EU im Jahr 2017, gelten ab dem 15. Mai Preisobergrenzen für alle Anrufe und SMS von Privatkunden ins EU-Ausland.
Verbraucher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land telefonieren, zahlen maximal 19 Cent pro Gesprächsminute (zzgl. MwSt.) bzw. maximal 6 Cent pro SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.). Dies gilt sowohl für Anrufe über das Festnetz als auch über Mobilfunk.

Die neuen Vorschriften gelten nicht nur in den 28 EU-Ländern sondern demnächst auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Telekommunikationsbetreiber müssen die Verbraucher über diese neuen Höchstgrenzen informieren.

Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage haben vier von zehn Befragten (42 Prozent) im vergangenen Monat eine Person in einem anderen EU-Land kontaktiert. 26 Prozent der Befragten gaben an, dass sie über Festnetz, Mobiltelefon oder SMS eine Person in einem anderen EU-Land erreicht haben.

Was ist der Unterschied zwischen EU-Auslandsgesprächen und Roaming?
Beim Auslands-Roaming verbindet sich das Handy des Nutzers im Ausland mit einem fremden Mobilfunknetz, da das eigene Mobilfunknetz nicht verfügbar ist. Bei Anrufen, die Sie mit Ihrem Handy im EU-Ausland tätigen, handelt es sich um einen Roaminganruf und in diesem Fall gelten die EU-Roamingvorschriften: Für das Gespräch fällt dasselbe Entgelt wie für ein Inlandsgespräch an, auch wenn Sie eine Telefonnummer eines anderen Mitgliedstaats anrufen. Man spricht hingegen nicht von Roaming, wenn man vom Heimnetz ein ausländisches Netz anruft, da man hier mit dem eigenen Netz verbunden ist. Genau für diese Anrufe ins EU-Ausland gelten ab 15. Mai 2019 die neuen Höchstgrenzen.

Vorsicht ist weiterhin geboten, wenn das Reiseziel außerhalb der EU liegt oder der Gesprächspartner kein EU-Netz verwendet. In diesem Fall finden weder die EU-Roamingvorschriften noch die neuen Höchstgrenzen für Anrufe und SMS ins EU-Ausland Anwendung. Auch bei Reisen per Flugzeug oder Schiff sollte man vorsichtig sein. Hier kann sich das Handy ab einer gewissen Entfernung zum EU-Festland nicht mit dem normalen Mobilfunknetz verbinden und stellt bei Bedarf eine Verbindung über Satellit her: Diese Tarife sind nicht reguliert und daher können auch für wenige Gesprächsminuten sehr hohe Kosten entstehen.

Weitere Informationen sind unter Fragen und Antworten: Preisobergrenzen für Anrufe und SMS ins EU-Ausland auf der Internetseite der EU-Kommission verfügbar.

Bozen, 14. Mai 2019
Presse Information

 

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