Wer sich als europäischer Autofahrer an die Faustregel „von O(ktober) bis O(stern) mit Winterreifen“ hält, ist buchstäblich auf einem guten Weg. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wollte es jedoch genauer wissen und hat die verschiedenen in Europa geltenden Regelungen zur Winterausrüstungspflicht anschaulich erklärt.
In Italien existiert keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen oder Schneeketten werden jedoch in sehr vielen Gegenden in fast allen Regionen Italien bei entsprechender Witterung mittels der Anbringung von Verkehrsschildern für einen bestimmten Zeitraum (häufig von Mitte November bis Mitte April) vorgeschrieben. In einigen Gegenden herrscht hingegen eine unbedingte Winterausrüstungspflicht unabhängig von den Wetter- und Straßenverhältnissen: Im Aosta-Tal gilt die Pflicht bereits seit 15. Oktober (bis zum 15. April). Ab 15. November wird auch wieder für das Befahren der Brennerautobahn A22 im Abschnitt Brenner-Affi Winterausrüstungspflicht herrschen.
Österreich
In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 t von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht , wenn die Straßen mit Eis, Schnee der Schneematsch bedeckt sind. Die Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen und bei Diagonalreifen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen.
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine ausdrückliche Winterreifenpflicht. Doch wer den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Deutschland
In Deutschland müssen die Reifen an die Wetterbedingungen angepasst werden. Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte Pflicht. Sie sind auf allen 4 Rädern zu montieren. M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, sind nur noch bis 30. September 2024 erlaubt. Dann dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als Winterreifen eingesetzt werden.
Frankreich
In Frankreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Schneeketten durch die entsprechende Beschilderung (weißer Reifen mit Schneeketten auf blauem Grund) vorgeschrieben werden. Sind statt Schneeketten auch Winterreifen erlaubt, findet sich unter dem Schild der Zusatz: „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“. Da die Beschilderung je nach Wetterlage kurzfristig erfolgen kann, empfehlen wir Autofahrern, sich vor Reiseantritt zu erkundigen, ob Ketten oder Winterreifen erforderlich sind. Informationen darüber gibt es bei den Préfectures der jeweiligen Region.
Keine Winterausrüstungspflicht besteht z. B. in Belgien, Griechenland, Großbritannien, Malta, Dänemark, Irland oder Polen. Wer in Island fährt, braucht zwar nicht zwingend Winterreifen, muss aber vom 1. November bis 14. April mit Reifen fahren, die wintertauglich sind und eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.
Weitere Informationen zum Thema Winterreifenpflicht auch in anderen Ländern Europas finden Sie auf der Internetseite des EVZ Deutschland.
Bozen, 30. Oktober 2019
Presse-Information
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