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31.01.2020
Brexit - Goodbye Britain: Das sollten Verbraucher bei Reisen ins Vereinigte Königreich wissen
Nach mehreren Verschiebungen ist es soweit: Am 31. Januar 2020 verlässt das Vereinigte Königreich die EU. Vieles, was die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich betrifft, ist zurzeit noch unklar und es gibt große Unsicherheiten. Das Europäische Verbraucherzentrum hat die wichtigsten Informationen für Verbraucher zusammengefasst.
Übergangszeit
Obwohl das Vereinigte Königreich ab 01. Februar 2020 kein Mitglied der EU mehr ist, wurden die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich noch nicht klar definiert. Das bedeutet, dass am 01. Februar 2020 die Übergangsphase beginnt, welche – nach bisherigem Stand – spätestens am 31. Dezember 2020 enden soll: Die EU und das Vereinigte Königreich müssen während dieser Monate ihre zukünftigen langfristigen Beziehungen verhandeln. Sollte es während dieser Übergangszeit keine Einigung zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich geben, droht eine Verlängerung dieser Frist oder sogar ein sogenannter No-Deal-Brexit, also ein Austritt aus der EU ohne Abkommen.Fahrgastrechte
Das EU-Recht bleibt im Bereich der Fahrgastrechte vorerst weiterhin anwendbar. Dementsprechend sollte sich für Verbraucher bei Reisen mit dem Flugzeug, Bahn, Bus oder Fähre zunächst nichts ändern. Unklar ist jedoch, ob diese verbraucherfreundlichen Regelungen, die Passagiere dank der EU genießen, auch nach der Übergangszeit noch anwendbar sind.Einreisebestimmungen
Das Vereinigte Königreich war zwar Mitglied der EU, aber nicht des Schengen-Raums. Deshalb war es auch bisher nicht möglich, ohne gültigen Personalausweis bzw. Reisepass einzureisen. Diese Regelung wird vorerst beibehalten. Unklar bleibt, ob nach der Übergangszeit ein Visum und/oder ein Reisepass für Reisen in das Vereinigte Königreich notwendig sein wird. Dies muss noch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verhandelt werden.Die notwendigen Einreisebestimmungen für italienische Staatsbürger sind für alle Länder der Welt auf der Internetseite des italienischen Außenministeriums http://www.viaggiaresicuri.it/ einsehbar.
Die italienische Botschaft in London hat außerdem eine Informationsseite zum Thema Brexit eingerichtet: https://amblondra.esteri.it/ambasciata_londra/it/informazioni_e_servizi/brexit.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich stets vor Ihrer Reise informieren, welche Dokumente Sie für die Einreise (in das Vereinigte Königreich) benötigen!
Auslandskrankenversicherung
Bis zum Ablauf der Übergangsfrist dürfte die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorerst weiterhin gültig sein: Diese ermächtigt zur Inanspruchnahme von notwendigen medizinischen Behandlungen zu den selben Bedingungen, die für die Bürger des Landes, in welchem man sich befindet, vorgesehen sind. Es ist fraglich, ob diese Regelung nach Ende der Übergangsphase beibehalten wird. Falls nicht, sollte vor Reisen in das Vereinigte Königreich eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.Roaming-Gebühren
Der Jubel war groß, als im Juni 2017 endlich die Roaming-Gebühren durch die EU abgeschafft wurden. Für Verbraucher, die nach Ablauf der Übergangsfrist in das Vereinigte Königreich fahren, dürfte die Smartphone-Nutzung wieder teuer werden, sollte sich das Vereinigte Königreich dazu entschließen, aus der Roaming-Regelung auszusteigen.Fazit
Während der Übergangsphase dürfte es (vorerst) keine einschneidenden Veränderungen für Verbraucher geben. Völlig unklar ist jedoch, was nach Ablauf der Übergangsphase sein wird. Gut möglich, dass sich EU-Verbraucher dann bei Reisen in das Vereinigte Königreich nicht mehr auf das hohe Verbraucherschutzniveau verlassen können, welches bei Käufen und Reisen innerhalb der EU gilt.Nützliche Links zum Thema "Brexit"
- EVZ Deutschland: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/
- Verbraucherzentralen Deutschland: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/brexit-was-bedeutet-das-fuer-verbraucher-12812
- EU-Kommission - Verbraucherrechte im Falle eines Austritts ohne Abkommen
- EU-Kommission - Grenzkontrollen, Visa, Zollkontrollen und Mehrwertsteuererstattung
- EU-Kommission - Rechte von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs mit Wohnsitz in der EU im Falle eines "No-Deal"
- EU-Kommission - Rechte der im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Bürger im Fall eines "No-Deal-Brexits"
- EU-Kommission - Studium, Ausbildung etc. im Falle eines "No-Deal"
- Italienisches Außenministerium http://www.viaggiaresicuri.it/
- Italienische Botschaft in Großbritannien
- https://amblondra.esteri.it/ambasciata_londra/it/informazioni_e_servizi/brexit
Bozen, 31.01.2020
Presse Information
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