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31.01.2020
Brexit - Goodbye Britain Das sollten Verbraucher bei (Online-)Einkäufen im Vereinigten Königreich wissen
Nach mehreren Verschiebungen ist es soweit: Am 31. Januar 2020 verlässt das Vereinigte Königreich die EU. Vieles, was die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich betrifft, ist zurzeit noch unklar und es gibt große Unsicherheiten. Das Europäische Verbraucherzentrum hat die wichtigsten Informationen für Verbraucher zusammengefasst.
Übergangszeit
Obwohl das Vereinigte Königreich ab 01. Februar 2020 kein Mitglied der EU mehr ist, wurden die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich noch nicht klar definiert. Das bedeutet, dass am 01. Februar 2020 die Übergangsphase beginnt, welche – nach bisherigem Stand – spätestens am 31. Dezember 2020 enden soll: Die EU und das Vereinigte Königreich müssen während dieser Monate ihre zukünftigen langfristigen Beziehungen verhandeln. Sollte es während dieser Übergangszeit keine Einigung zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich geben, droht eine Verlängerung dieser Frist oder sogar ein sogenannter No-Deal-Brexit, also ein Austritt aus der EU ohne Abkommen.Online-Einkäufe
Wenn der Online-Shop mit Sitz im Vereinigten Königreich sein Angebot explizit an EU-Verbraucher richtet, z.B. wenn die Webseite in italienischer Sprache abrufbar ist, sind die EU-Verbraucherrechte (wie die Gewährleistung bei Verbrauchsgütern und das kostenlose 14-tätige Rücktrittsrecht) prinzipiell weiterhin anwendbar. Ob sich diese im Beschwerdefall aber auch tatsächlich durchsetzen lassen, bleibt offen. Bei Online-Einkäufen können außerdem ab 2021 Steuern, Zollgebühren und längere Lieferzeiten drohen.Einkäufe im Vereinigten Königreich
Kaufen Sie vor Ort im Vereinigten Königreich ein, gilt britisches Recht. Bei der Einreise in die EU können an der Grenze außerdem ab 2021 Steuern und Zollgebühren drohen. Zudem wären im Falle eines Rechtsstreits britische Gerichte zuständig.Steuern und Zoll
Bis zum 31. Dezember 2020 wendet das Vereinigte Königreich weiterhin geltende EU Steuer- und Zollvorschriften an und bleibt Mitglied im EU-Binnenmarkt und der Zollunion. Vorerst ändert sich für Verbraucher und Unternehmen der EU also nichts, da die EU-Gesetzgebung und die Verfahren für den freien Personen-, Dienstleistungs-, Kapital- und Warenverkehr bestehen bleiben. Erst nach Ablauf der Übergangsphase wird das Vereinigte Königreich als Drittland eingestuft, dementsprechend müssen an der Grenze - sofern nicht anders vereinbart - Zölle entrichtet werden. Da die Lieferungen außerdem vom Zoll kontrolliert werden können, muss man damit rechnen, dass sich die Lieferzeiten aufgrund möglicher Zollkontrollen verlängern können.Die Zollagentur (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli) hat eine Informationsseite zum Brexit eingerichtet: https://www.adm.gov.it/portale/infobrexit..
Beschwerden gegen britische Unternehmen
Im Falle einer Beschwerde gegen ein britisches Unternehmen, kann Sie das EVZ Italien im Rahmen des Netzwerks Europäischer Verbraucherzentren (ECC-Net) nach Ablauf der Übergangsphase nicht mehr unterstützen, sollte es kein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben. Auch bei der von der EU eingerichteten Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) können Beschwerden gegen britische Unternehmen ab 2021 nicht mehr bearbeitet werden, sollte keine entsprechende Vereinbarung getroffen werden. Bei Beschwerden gegen britische Unternehmen dürften außerdem britische Gerichte zuständig sein und es könnte für Verbraucher sehr schwierig und kostenintensiv werden, Verbraucherrechte vor Gericht durchzusetzen.Fazit
Während der Übergangsphase dürfte es (vorerst) keine einschneidenden Veränderungen für Verbraucher geben. Völlig unklar ist jedoch, was nach Ablauf der Übergangsphase sein wird. Gut möglich, dass sich EU-Verbraucher dann bei (Online-)Einkäufen im Vereinigten Königreich nicht mehr auf das hohe Verbraucherschutzniveau verlassen können, welches bei Käufen und Reisen innerhalb der EU gilt. Vor allem teure Einkäufe sollten deshalb gut durchdacht sein!Nützliche Links zum Thema "Brexit"
- EVZ Deutschland: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/
- Verbraucherzentralen Deutschland: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/brexit-was-bedeutet-das-fuer-verbraucher-12812
- EU-Kommission - Verbraucherrechte im Falle eines Austritts ohne Abkommen
- EU-Kommission - Grenzkontrollen, Visa, Zollkontrollen und Mehrwertsteuererstattung
- EU-Kommission - Rechte von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs mit Wohnsitz in der EU im Falle eines "No-Deal"
- EU-Kommission - Rechte der im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Bürger im Fall eines "No-Deal-Brexits"
- EU-Kommission - Studium, Ausbildung etc. im Falle eines "No-Deal"
- Italienisches Außenministerium http://www.viaggiaresicuri.it/
- Italienische Botschaft in Großbritannien
- https://amblondra.esteri.it/ambasciata_londra/it/informazioni_e_servizi/brexit
Bozen, 31.01.2020
Presse Information
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