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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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02.09.2020

Anders als geplant - Kuriose Fälle durch das Coronavirus

 
Das Auftreten des Coronavirus stellte von Anfang an eine große Herausforderung für Menschen und Unternehmen dar. Auch Fluggesellschaften bekamen die Auswirkungen des Coronavirus zu spüren und waren gezwungen, rasch zu reagieren. Das hatte unter anderem Flugstreichungen und schärfere Gepäckkontrollen zur Folge. Obwohl die neue Situation jeden Menschen in irgendeiner Form betrifft, gibt es dennoch bizarre Fälle, die zeigen, zu welchen Einzelschicksalen das Coronavirus führen kann.
Die verschärften Gepäckkontrollen aufgrund des Coronavirus wurden einem maltesischen Verbraucher zum Verhängnis. Geplant war ein Flug von Malta über Rom nach Paris. Die Koffer und das Handgepäck des Verbrauchers wurden am Flughafen von Malta genauestens kontrolliert. Anders als sonst, wurde das Handgepäck jedoch zusammen mit den Koffern in den Frachtraum des Flugzeuges transportiert und dort aufbewahrt, da man aufgrund des Virus kein Gepäck in den Passagierabteilungen duldete. Am Flughafen von Paris angelangt, musste der Verbraucher feststellen, dass sich sein Gepäck nicht in Paris, sondern immer noch in Rom befand, da es nicht an Bord der Maschine verfrachtet wurde.

Am selben Tag wurden zwei weitere Flüge nach Paris durchgeführt, jedoch wartete der Verbraucher beide Male vergebens auf seine Koffer und sein Handgepäck. Es war ein Wettlauf mit der Zeit, denn schon am nächsten Morgen musste der Verbraucher seinen Flug von Paris nach Pointe-Noire (in der Demokratischen Republik Kongo) antreten. Die Fluggesellschaft informierte den Verbraucher dann, dass sein Gepäck erst eine Woche später nach Pointe-Noire geliefert werden könne. Nachdem der Verbraucher das verdaut hatte, kam bereits der nächste Schreck. Er fand heraus, dass er sich nach seiner Ankunft im Kongo obligatorisch zwei Wochen in Quarantäne befand – ohne jeglichen Besitz. Daraufhin zögerte er nicht lange und versuchte, alles Notwendige am Flughafen in Paris einzukaufen, allerdings unter erschwerten Bedingungen, denn die Tatsache, dass nur eine Handvoll Geschäfte offen waren, erleichterte seine ohnehin schon schwierige Lage in keiner Weise. Insgesamt gab er 438 Euro aus, um sich für die Quarantäne zu wappnen.

Die zahlreichen Flugstreichungen zu Beginn der Corona-Krise bereiteten einer niederländischen Verbraucherin große Schwierigkeiten. Als diese ihren Rückflug von Santiago de Chile über Rom nach Amsterdam antreten wollte, wurde dieser gestrichen. Was die Situation etwas verkomplizierte, war die Tatsache, dass die Verbraucherin auch ihre Katze wieder sicher nach Hause bringen musste. Nach einem Anruf bei der Fluggesellschaft stellte sich heraus, dass es keine passende und tiergerechte Alternativen gab, da man bei den meisten Flügen mehrmals hätte umsteigen müssen. Gleichzeitig wurde die Anzahl an planmäßig durchgeführten Flügen immer geringer und letztlich war sie gezwungen, einen Flug zu buchen, der zwar sie, aber nicht ihre Katze transportieren konnte. Am Ende war die Frau in Amsterdam angelangt, aber die Katze befand sich nach wie vor in Santiago de Chile.

„Durch das Coronavirus entstehen stets neue Situationen und es ergeben sich daraus neue rechtliche Fragen“, erklärt Monika Nardo, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien in Bozen. Nähere Informationen zu den Rechten der Reisenden in Covid-19 Zeiten finden Sie auf der Website des EVZ unter: https://bit.ly/2E9gnZf.

Für weitere Infos können Sie das Europäische Verbraucherzentrum Italien in Bozen kontaktieren: Tel. 0471/980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org.


Bozen, 02. September 2020

Presse-Information

 

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