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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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05.10.2020

Beschluss der Antitrust-Behörde zum Geoblocking im Zahlungsverkehr

 
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien hat immer wieder Verbraucher aus anderen EU-Ländern betreut, denen es nicht möglich war, die Stromrechnungen der Gesellschaft ENEL für ihre Zweitwohnungen in Italien über im EU-Ausland befindliche Bankkonten zu bezahlen.
Nun hat die italienische Antitrust-Aufsichtsbehörde (Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt) im Beschluss Nr. 28349 vom 8. September 2020 zu genau diesem Sachverhalt Stellung genommen und zunächst grundsätzlich festgelegt, dass die Beseitigung des Geoblockings, also der Diskriminierung aufgrund der geographischen Lage, bei Überweisungen in Euro und die Förderung eines einheitlichen Binnenmarktes im Zahlungsverkehr ein vorrangiges Ziel auf europäischer Ebene ist. Sie konfrontierte in der Folge die Energiegesellschaft mit den Vorwürfen, Zahlungen, die von ausländischen Bankverbindungen ausgehen, nicht zu gestatten und forderte entsprechende Lösungsansätze.

Daraufhin hat sich nun die Stromgesellschaft ENEL dazu verpflichtet, ein System aufzubauen, das es in Zukunft allen Kunden gleichermaßen gestattet, den IBAN-Code, ganz gleich ob er zu einer italienischen oder einer ausländischen EU-Bankverbindung gehört, bei Zahlungen automatisch zuzulassen und jene EU-Verbraucher, die bereits Kunden der Gesellschaft sind, zu kontaktieren, um auch ihnen diese Möglichkeit zu geben.
 

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