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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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28.03.2013

Auto online mieten – 3 Missverständnisse, die Sie vor der Abreise vermeiden sollten

 
Haben Sie ein Auto online reserviert und haben Sie es nicht abholen können? Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen sind zahlreiche Hilferufe eingelangt, die in drei unterschiedliche Situationen eingeteilt werden können.
Die erste Problematik betrifft den Gebrauch von aufladbaren Kreditkarten bei Online-Reservierungen. Diese werden beim Kauf von Waren und Dienstleistungen im Internet gerne genutzt, häufig auch um einen Mietwagen zu buchen. Allerdings haben die aufladbaren Kreditkarten beim Autoverleih nicht dieselben materiellen Eigenschaften wie die normale Kreditkarte: Tatsächlich befinden sich auf der Karte keine hochgeprägten Nummern, die ertastet werden können. Nur mit einer normalen Kreditkarte kann beim Abholen des Autos eine Kaution hinterlegt werden. Deshalb passiert es oft, dass ein Verbraucher mit einer aufladbaren Kreditkarte den Wagen reserviert und die Anzahlung tätigt und im Moment der Übernahme des Autos eine böse Überraschung erlebt: Auf Verlangen des Mitarbeiters nach einer Kreditkarte legen die Verbraucher ihre Bankomatkarte vor oder geben die Daten der aufladbaren Kreditkarte an. Die Angestellten aber verweigern die Herausgabe des Wagens, da die Verbraucher nicht über eine gewöhnliche Kreditkarte mit hervorgehobenen Nummern verfügen. Verärgert über den Umstand, dass sie das reservierte Auto nicht abholen konnten, wenden sich die Verbraucher in der Folge an das Europäische Verbraucherzentrum, um Genugtuung für das ungerechtfertigt erlittene Unrecht zu bekommen. Nur mit Mühe gelingt es dem EVZ begreiflich zu machen, dass in diesen Fällen der Mietwagenverleih im Recht ist: Ohne eine normale Kreditkarte kann keine Kaution als Sicherung des Wertes des Leihwagens hinterlegt werden, und wenn das Guthaben der aufladbaren Kreditkarte aufgebraucht ist, kann vom Vermieter auch kein Betrag einbehalten werden.

Ein zweites häufiges Problem betrifft die Buchung mit einer Kreditkarte, die einem nicht selbst gehört. Viele denken: „Wir sind Ehemann und Ehefrau oder Bruder und Schwester – da wird es schon keine Probleme geben“. So ist es einem Verbraucher ergangen, auf dessen Namen die Online-Reservierung lautete und der im Moment der Entgegennahme des Autos die Kreditkarte seiner Schwester vorlegte: Schwer konnte Herr Mario Rossi als seine Schwester Maria Bianchi durchgehen! Der Verbraucher war verblüfft, als ihm die Herausgabe des Wagens verweigert wurde. Der Grund ist darin zu suchen, dass derjenige, der die Reservierung vornimmt, Vertragspartei ist: als solche muss er oder sie die Kosten des Leihwagens tragen. Außerdem unterzeichnet der Konsument bei der Entgegennahme des Wagens eine Klausel, mit welcher er zukünftige Belastungen auf der Kreditkarte genehmigt, für mögliche weitere Kosten wie beispielsweise Reparaturkosten, wenn das Auto beschädigt wurde, oder für Übertretungen der Straßenverkehrsordnung. Das Benutzen der Kreditkarte einer anderen Person, auch wenn diese eine nahe Verwandte ist und obwohl diese einverstanden ist, beinhaltet für die Mietwagenfirma das konkrete Risiko, dass der Inhaber der Kreditkarte in einem zweiten Moment abstreitet, deren Gebrauch genehmigt zu haben. Deshalb kann der Karteninhaber nicht nur die abgebuchten Beträge beanstanden, sondern auch deren Rückerstattung verlangen. Kein Mietwagenverleih will ein solches Risiko eingehen!

Wer den ersten beiden Schwierigkeiten bei der Online-Reservierung aus dem Weg gegangen ist, wer also mit einer Kreditkarte mit hochgeprägten Nummern, deren Inhaber er selbst ist, die Buchung getätigt hat, kann aber noch einer dritten häufigen Schwierigkeit begegnen: wenn die Mietwagenfirma im Moment der Übernahme feststellt, dass die Kreditkarte keine ausreichende Deckung für die Kaution hat. Für die Aushändigung beispielsweise eines Kleinwagens verlangt ein Autoverleih normalerweise eine Kaution von 1.000 Euro. Der Konsument, der nur 800 Euro zur Verfügung hat (weil er zum Beispiel mit der Kreditkarte bereits Flug und Hotel bezahlt hat), bekommt das Auto nicht ausgehändigt.

Für weitere Informationen steht das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org zur Verfügung. Für weitere Aktualisierungen folgen Sie uns auf unsere Facebook-Seite.

Bozen, 28.03.2013
Presseinformation

 

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