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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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18.12.2020

Ihr Weihnachtsgeschenk wurde nicht geliefert? So können Sie die Rückerstattung erhalten

 
Weihnachtsgeschenke online zu kaufen ist eine bequeme Alternative. Aber was passiert, wenn die Geschenke nicht geliefert werden? Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, können Sie ein Chargeback beantragen – eine Möglichkeit, mit welcher Sie eine Rückerstattung erhalten können, indem Sie sich direkt an Ihre Bank oder Ihr Kreditkartenunternehmen wenden.
Die Erfahrungen des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zeigen, dass eine Rückbuchung mittels Chargeback oft die optimale Lösung ist, obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung für Banken/Kreditkartenunternehmen gibt, das Verfahren im Fall der Nichtlieferung der Ware zu genehmigen. Ähnliche Möglichkeiten werden auch von einigen digitalen Zahlungsanbietern gewährt. Bei einer Zahlung mittels Banküberweisung besteht diese Möglichkeit hingegen nicht.

"Manchmal schätzen VerbraucherInnen die Zuverlässigkeit der Webseite, auf der sie bestellen wollen, nicht richtig ein und stoßen somit auf Verkäufer, die alles andere als seriös sind. In anderen Fällen gelingt es einigen Verkäufern in der Vorweihnachtszeit unter Umständen nicht, die große Anzahl der eingegangenen Bestellungen zu bewältigen und die Lieferungen fristgerecht zu bearbeiten, so dass die Rückerstattung des von den VerbraucherInnen gezahlten Preises ausbleibt oder verzögert wird. Wenn die Zahlung per Kreditkarte oder mittels eines elektronischen Zahlungssystem erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern", erklärt Maria Pisanò, Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Italien, das seit fünfzehn Jahren kostenlose Beratung und Unterstützung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und Island anbietet.

Um eine Rückbuchung zu beantragen, können Sie sich an Ihre Bank wenden, aber es ist ratsam, den Antrag direkt bei dem Unternehmen einzureichen, welches die Kreditkarte ausgestellt hat, mit der die Zahlung erfolgt ist. Denn nicht selten ist dieses Verfahren selbst den Bankangestellten unbekannt, da es sich um eine von den Kreditkartenanbietern selbst eingerichtete Möglichkeit handelt.

Wurde die Zahlung hingegen über ein digitales Zahlungssystem, wie z. B. Paypal, getätigt, können Sie die vom Zahlungsdienstleister bereitgestellten Streitbeilegungs- oder Beschwerdetools in Anspruch nehmen.

"Das Chargeback kann auch dann eine effektive Lösung sein, wenn die VerbraucherInnen ein defektes Produkt erhalten und der Verkäufer unrechtmäßigerweise jegliche Verantwortung ablehnt. VerbraucherInnen sollten alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung haben, um den Rückbuchungsantrag zu begründen, d.h. eine Kopie der Bestellung, der Abbuchung und der Korrespondenz mit dem Verkäufer", fügt Monika Nardo, Koordinatorin des Europäischen Verbraucherzentrums Italien – Büro Bozen, hinzu. "Außerdem empfehlen wir, den Moment, in dem Sie das Paket erhalten und auspacken, mit Fotos und Videos festzuhalten: Dadurch ist es im Falle eines beschädigten Produkts einfacher, zu beweisen, dass der Artikel in diesem Zustand erhalten wurde."

Wurde die Zahlung hingegen mittels Banküberweisung getätigt, ist es nicht möglich, eine Rückbuchung des gezahlten Betrags zu erhalten. "Wenn die Überweisung ausgeführt wurde und der Verkäufer nicht bereit sein sollte, den Betrag zu erstatten, wird es viel komplizierter, eine Rückerstattung zu erhalten. Aus diesem Grund verlangen betrügerische Verkäufer oft die Zahlung mittels Überweisung. Das Fehlen von alternativen Zahlungsmethoden oder das Beharren des Verkäufers auf Zahlung mittels Banküberweisung, aufgrund von angeblichen vorübergehenden Störungen der Zahlung per Kreditkarte, sollten dazu führen, dass wir die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Verkäufers, bei dem wir unseren Kauf tätigen, kritisch hinterfragen“, erläutert Maria Pisanò.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Online-Kauf können Sie die ODR-Plattform nutzen. Wenn der Verkäufer seinen Sitz in einem anderen EU-Land als dem Wohnsitzland des Verbrauchers oder im Vereinigtem Königreich, Norwegen oder Island hat, können Sie sich auch an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) wenden, um kostenlose Unterstützung und Beratung zu erhalten.

Für weitere Informationen zum Chargeback-Verfahren stellt das Europäische Verbraucherzentrum Italien ein Infoblatt und einen Musterbrief zur Verfügung.
 

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