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07.05.2021
Europatag: Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren holt während Covid-19-Pandemie über vier Millionen Euro für von Reiseabsagen betroffene Verbraucher zurück
Seit März 2020 hat sich die Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Hilfe bei grenzüberschreitenden Problemen beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) geholt haben, deutlich erhöht: Das Netzwerk hat seit Beginn der Pandemie insgesamt mehr als vier Millionen Euro für Verbraucher zurückgeholt; hauptsächlich ging es dabei um Flugstreichungen und die Annullierung von Hotelbuchungen aufgrund von Hotelschließungen und Einreiseverboten aufgrund der Corona-Regelungen.
Der Europatag, welcher am 9. Mai gefeiert wird, bietet eine gute Gelegenheit, um über die im Jahr 2020 erzielten Ergebnisse des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren, welches von der EU und den Regierungen der Mitgliedstaaten gewollt und finanziert wird, um VerbraucherInnen im europäischen Kontext besser zu schützen, zu berichten: In fast 70 % der Streitfälle, konnte das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren eine positive Lösung für den Verbraucher erreichen. Diese Zahl wird umso bedeutsamer, wenn man bedenkt, dass zwischen März 2020 und März 2021 das Netzwerk 170.000 Anfragen von Verbrauchern aus ganz Europa erhielt, um 44% mehr als im gleichen Zeitraum davor. Das ECC-Net bestätigt somit seine Rolle als wichtiger Anlaufpunkt für Verbraucherinnen und Verbraucher aus ganz Europa, die gerade am 9. Mai Gelegenheit haben an zahlreichen Informationsveranstaltungen der Institutionen zu den Möglichkeiten, welche Europa seinen Bürgern bietet, virtuell teilzunehmen.
„Die häufigsten Probleme betrafen Flugstornierungen und Reiseabsagen aufgrund von Reisebeschränkungen, die in der Region des Abflug- oder Zielortes verhängt wurden, gefolgt von Stornierungen oder der Unmöglichkeit, Hotelbuchungen und Pauschalreisen in Anspruch zu nehmen“ erklärt Barbara Klotzner vom Europäischen Verbraucherzentrum Italien. „Obwohl häufig extrem spät, wurde in vielen Fällen der von der nationalen Gesetzgebung vorgesehene Voucher ausgestellt, aber nun wächst die Zahl der Verbraucher, denen die Geldrückerstattung aufgrund des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des ausgestellten Gutscheins verweigert wird. Weitere kritische Fragen werden sich wahrscheinlich durch die jüngsten Änderungen des „Decreto Sostegni“ ergeben, durch welche die Laufzeit der Gutscheine von 18 auf 24 Monate wohl verlängert werden wird“. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien wird weiterhin Verbraucherinnen und Verbraucher über wichtige gesetzliche Neuerungen informieren und ihnen bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kostenlos zur Seite stehen.
Presse-Information
Bozen/Rom, 07. Mai 2021
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