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13.04.2022

Italienische Aufsichtsbehörde AGCM verhängt Strafen gegen Volotea und Blue Panorama

 
Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) hat eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 500.000 Euro gegen die spanische Fluggesellschaft Volotea und eine weitere in Höhe von 10.000 Euro gegen die italienische Fluggesellschaft Blue Panorama verhängt.
Die Behörde hat die Anwendung unlauterer und aggressiver Geschäftspraktiken durch Volotea dfestgestellt, die unter anderem darin bestehen, dass die Fluggesellschaft bei Flugannullierungen nach dem 3. Juni 2020 unklare und unzureichende Informationen über die tatsächlichen Ursachen der Annullierung zur Verfügung gestellt hat.

Außerdem hat die Fluggesellschaft die Möglichkeit, eine Bar-Erstattung der annullierten Flüge zu beantragen, unrechtmäßig erschwert: So wurden die Passagiere dazu veranlasst, einen Gutschein anstelle der Geldrückerstattung zu akzeptieren.
Die Behörde hat zudem festgestellt, dass die von Volotea erteilten Informationen über die Modalitäten der Erstattung der annullierten Flüge und der ausgestellten Covid-19 Gutscheine in hohem Maße unzutreffend und lückenhaft waren.

Bereits im Mai 2021 hat die italienische Behörde aus diesen Gründen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1,4 Millionen Euro gegen die spanische Fluggesellschaft Volotea verhängt: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/658.

Die Behörde hat in Folge zahlreicher Meldungen von betroffenen Passagieren festgestellt, dass die Fluggesellschaft Blue Panorama seit Juli 2021 die ausgestellten Covid-19 Gutscheine nicht erstattet hat. Blue Panorama hat im Zuge des Verfahrens eingeräumt, dass die Gutscheine aufgrund der finanziellen Situation des Unternehmens derzeit nicht erstattet werden können.

So hat die Fluggesellschaft im November 2021 ein Vergleichsverfahren eingeleitet (concordato preventivo) und alle Erstattungen an Passagiere eingestellt. Aufgrund des Verfahrens ist Blue Panorama nicht in der Lage, Rückzahlungen zu leisten, da die Forderungen, die vor dem 3. November 2021 entstanden sind, derzeit nicht beglichen werden können.

Vonseiten der Behörde wurde bereits 2020 ein Verfahren gegen Blue Panorama eingeleitet: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/589.

Weitere Informationen und die vollständigen Maßnahmen sind in italienische Sprache auf der Internetseite der AGCM verfügbar: https://www.agcm.it/dotcmsdoc/bollettini/2022/13-22.pdf
 

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